Landwirtschaftliche Betriebe stehen vor großen Herausforderungen: Erzeuger:innen-Preise unterhalb der Produktionskosten, Extremwetterereignisse oder Trockenheit, steigende Pacht- und Kaufpreise für Ackerland, Flächennutzungskonkurrenzen durch Erneuerbare Energien, Verkehr, Industrie und Wohnungsbau, Pachtflächenverlust an kapitalstärkere Investor:innen, fehlende Planungssicherheit, überbordende Bürokratie, Fachkräftemangel und vieles mehr. All das führt zum Höfesterben, zum Verlust von vielfältiger Agrarstruktur und lebendigen ländlichen Räumen. All das steht der Ernährungssouveränität – dem Recht aller Menschen, über die Art und Weise, wie Essen produziert, verteilt und konsumiert wird, demokratisch zu bestimmen – im Wege.
Am 1. September 2024 ist Landtagswahl in Thüringen. Wir haben die Parteien gefragt, wie sie diesen Probleme in Thüringen begegnen wollen. Hier sind ihre Antworten – und unsere Positionen.
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Laut wissenschaftlichen Prognosen führt der Klimawandel dazu, dass zukünftig längere Trockenperioden und gleichzeitig häufiger Starkregen und Extremwetterereignisse wie etwa Hagelschlag zu erwarten sind. Wie planen Sie, die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Anpassung daran zu unterstützen?
Wir fordern immer noch (Forderungspapier der AbL zur Bundestagswahl 2021):
Strategien zur betrieblichen Anpassung an Klimawandelfolgen sind weiterzuentwickeln und die Betriebe bei der Umsetzung durch z.B. Beratung zu unterstützen. Dazu gehören z.B. vielfältige Fruchtfolgen, Erhalt von Grünland, Humusaufbau, Vermeidung von Erosion, Agroforst und Mulchsysteme sowie Sortenvielfalt. Zusammen mit den Länderregierungen und Betroffenen sind regional angepasste Wassernutzungskonzepte zu erarbeiten und zu etablieren, die sowohl die Folgen von Dürren als auch von Starkregen und Hochwasser verringern können. Diese sollen eine landwirtschaftliche Nutzung auch unter den immer dramatischer werdenden Folgen der Klimakrise gewährleisten. Die Landnutzung ist an den regional verfügbaren Wasserressourcen zu orientieren.
Agroforst als Klimaanpassung
Außerdem verweisen wir an dieser Stelle auf den Wahlprüfstein zu Agroforstsystemen, Hecken und Streuobst in der Landwirtschaft. Bereits 2023 forderten die Berufsstandvertretungen Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL) und Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) gemeinsam mit dem Deutschen Fachverband für Agroforstwirtschaft e.V. (DeFAF) in einem offenen Brief an die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Landwirtschaft und Umwelt des Bundes und der Länder, sich mit aller Kraft für eine verstärkte Umsetzung von Agroforstsystemen einzusetzen.
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Landwirtschaftsbetriebe sollen steuerfreie Klimarücklagen bilden können. Dafür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen. Damit soll sich die Landwirtschaft besser auf Ertragsschwankungen infolge des Klimawandels vorbereiten können und in ertragsschwachen Jahren von staatlichen Nothilfen unabhängiger werden.
Die SPD Thüringen erkennt die Herausforderungen des Klimawandels und plant, die landwirtschaftlichen Betriebe durch gezielte Förderprogramme zu unterstützen. Dazu gehören Investitionen in wassersparende Technologien, die Förderung von Agrarökologie und die Einführung von Versicherungsmodellen gegen Extremwetterereignisse. Zudem sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die sich mit der Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel beschäftigen.
Wir planen, landwirtschaftliche Betriebe bei der Anpassung an den Klimawandel durch eine Reihe von Maßnahmen zu unterstützen, die auf Nachhaltigkeit, Naturschutz und artgerechte Tierhaltung abzielen. Ein zentraler Punkt ist für uns die Förderung nachhaltiger Anbaumethoden. Dazu gehört insbesondere die Ausweitung des ökologischen Landbaus auf 25 Prozent der Anbaufläche möglichst bis 2030, erhöhte Flächenprämien und gezielte Umstellungsberatung. Auch innovative Anbaumethoden wie Agroforst-Systeme wollen wir stärken. Diese nutzen nicht nur der Natur, sondern verbessern auch das Mikroklima am Acker und bieten Schutz vor Bodenerosion. Auch Agri-PV können punktuell sinnvolle Maßnahmen beispielsweise im Gemüseanbau sein. Für viele bäuerliche Betriebe stellen die Kosten dieser Projekte eine hohe finanzielle Hürde da. Hier muss die Politik gemeinsam mit den Betrieben diese Potenziale erschließen.
Um landwirtschaftliche Betriebe besser an Wetterextreme anzupassen, wollen wir den nachhaltige Bewässerungstechniken ausbauen, um Dürreperioden besser zu überstehen. Gleichzeitig soll der Einsatz digitaler Technologien (Smart Farming) optimiert werden, um Bewässerung und Ressourcennutzung effizienter zu gestalten.
Wir zielen darauf ab, die Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu stärken und gleichzeitig den Naturschutz und die Biodiversität zu fördern. Und die EU-Agrarpolitik muss darauf abzielen, dass Leistungen für Klima, Umwelt, Natur und Tierschutz entlohnt wird.
Kaum ein Berufsstand ist stärker vom Wetter und Klima abhängig als die Landwirtschaft. Um Arbeitsplätze zu erhalten und die Lebensmittelerzeugung langfristig zu sichern, braucht es einerseits Maßnahmen, die die Landwirtschaft umweltfreundlicher machen (im Sinne des Klimaschutzes) und andererseits die Anpassung landwirtschaftlicher Praktiken und Grundsätze an das sich verändernde Klima (Klimaanpassung). Für die Betriebe bedeutet das einen hohen finanziellen Aufwand und um sie dabei zu unterstützen, setzen wir im Gegensatz zur Bundesregierung nicht auf die Schuldenbremse. Stattdessen werden wir weiter in die regionale Landwirtschaft investieren, damit Landwirte aufgrund der Klima-Krise nicht um ihre Ernte bangen müssen.
Wir setzen uns auf Bundesebene für einen einheitlichen Hilfefonds und eine Versicherung ein, um im Ernstfall sofort beim Wiederaufbau finanziell unterstützen zu können, wenn durch Hochwasser Schäden, beispielsweise an Wohnraum, Industrie- oder Agrarflächen, entstanden sind und abgegolten werden müssen.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Hier müssen mehr und entscheidende Impulse von der EU und vom Bund kommen. Wir werden uns für entsprechende Initiativen einsetzen. Für die einzelnen Kalamitäten kann auch in Thüringen Vorsorge getroffen werden, z.B. durch Bereitstellung von Talsperrenwasser aus dem Thüringer Wald für Maßnahmen des Frostschutzes und zur Bewässerung, Verbesserung des Wasserhaltevermögens auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie die Wiederertüchtigung von Wasserspeichern zum Hochwasserschutz und für Bewässerung. Das land-, forst- und gartenbauliche Versuchswesen in Thüringen muss ebenso auf diese neuen Herausforderungen ausgerichtet werden.
Hinweis zur AfD: Die AfD Thüringen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Zum einen ist die lokale Wasserspeicherung und dadurch die lokale Wasserverfügbarkeit sicherzustellen. Das geht über Wasserspeicherbecken oder große Rückhaltebecken. Altspeicher, die zu DDR-Zeiten als Brauchwasserlieferanten dienten, sollten vom Land saniert statt rückgebaut werden. Zum anderen muss es der Landwirtschaft durch entsprechende Ausfinanzierung und Wirtschaftlichkeit möglich sein, bei Extremwetterereignissen auf eine Versicherung zurückgreifen zu können, was staatliche Hilfen nicht ausschließt.
Die Landwirtschaft trägt eine gewisse Verantwortung für die sich häufenden Auswirkungen klimatischer Veränderungen. Wie sollte Ihrer Ansicht eine klimagerechte Landwirtschaft aussehen? Planen Sie konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz in der Landwirtschaft und wenn ja, welche?
Die Bäuerinnen und Bauern der AbL setzen sich in ihrer Arbeit auf den Höfen, in der Öffentlichkeit und in Bündnissen für eine klimaschonende Landwirtschaft ein. Insbesondere in den Bereichen Tierhaltung und Düngung entstehen in der Landwirtschaft die höchsten Emissionen, weshalb hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Tierhaltung und Klimaschutz
Die AbL fordert einen Umbau der Tierhaltung, der gemeinsam mit den Bäuerinnen und Bauern erfolgt (AbL Stellungnahme). Es braucht hier verbindliche und mehrjährige Verträge, die eine sichere Finanzierung des Umbaus ermöglichen, ohne Betriebe dabei in existenzielle Gefahr zu bringen. Die Borchert-Kommission zeigte in ihren Empfehlungen einen Weg auf, der zu deutlich mehr Tierwohl in der gesamten Tierhaltung führen könnte. Bäuerinnen und Bauern erhalten Entwicklungschancen und langfristige Perspektiven, indem mittels eines Konzeptes den Betrieben Umbau- und laufende Kosten finanziert werden. Die Politik darf in der Umsetzung nicht dahinter zurückfallen, sondern muss die Empfehlungen synchronisiert mit dem Baurecht umsetzen und weiterentwickeln. Die Bestandsobergrenzen angelehnt an das Bundesimmissionsschutzgesetz müssen als Orientierung für eine zukunftsfeste und klimagerechte Tierhaltung eine Rolle spielen. Deshalb dürfen auch weiterhin Ställe oberhalb der „kleinen“ Grenzen des BImSchG nicht gefördert werden.
Düngung und Klimaschutz
Im Bereich der Düngung fordert die AbL die konsequente Einhaltung europäischer Gewässer- und Umweltschutzziele und die Umsetzung einer verursachergerechten, bürokratieärmeren Düngepolitik. Grundlegend hierfür ist die Novellierung des Düngegesetzes, wie sie bereits am 6. Juni 2024 im Bundestag beschlossen wurde.
Die Novellierung ermöglicht mit der Anwendung der Stoffstrom-/Nährstoffbilanzierung eine Alternative zu dem pauschalen System der Roten Gebiete und mit dem Wirkungsmonitoring die Einhaltung europäischen Rechts. Die dahinterstehenden Verordnungen müssen praxisnah und möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden, damit sie die Betriebe spürbar entlasten.
Der düngepolitische Status Quo mit seinen pauschalen, ungerechten und umweltschutztechnisch nicht-wirksamen Regeln darf nicht zementiert werden. Auch die (Wieder-) Aufnahme eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU wegen Nichteinhaltung der europäischen Gewässer- und Umweltschutzvorgaben mit damit einhergehenden hohen Strafzahlungen sowie potenziell noch einschränkenderen Regeln für die Betriebe darf nicht riskiert werden.
Die Bundesländer sollten sich deshalb nicht – wie bereits bei der Bundesratsabstimmung im Juli geschehen – gegen die Novellierung stellen, sondern sich dafür einsetzen, dass das Gesetz in der vom Bundestag beschlossenen Form, umgesetzt wird.
Die AbL setzt sich ein für:
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Landwirtschaftsbetriebe sollen steuerfreie Klimarücklagen bilden können. Dafür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen. Damit soll sich die Landwirtschaft besser auf Ertragsschwankungen infolge des Klimawandels vorbereiten können und in ertragsschwachen Jahren von staatlichen Nothilfen unabhängiger werden.
Für uns bedeutet klimagerechte Landwirtschaft eine nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung. Wir setzen uns für eine Förderung des ökologischen Landbaus ein und wollen die Treibhausgasemissionen durch optimierte Düngemittelverwendung und bessere Tierhaltungssysteme reduzieren. Außerdem planen wir, Agroforstsysteme und Mischkulturen stärker zu unterstützen sowie Maßnahmen zur CO2-Speicherung im Boden auszubauen. Unser Ziel ist es, eine Landwirtschaft zu fördern, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch nachhaltig ist.
Eine klimagerechte Landwirtschaft muss im Einklang mit der Natur wirtschaften und hinter den Prinzipien der Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft stehen. Wir setzen uns in diesem Zusammenhang für ökologische Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und eine Stärkung der regionalen Produktion ein.
Um den ökologischen Fußabdruck der Landwirtschaft zu verringern, wollen wir regionale Produzent*innen fördern und die Direktvermarktung ihrer Produkte stärken. Die Vermarktung und Verarbeitung von Thüringer Bio-Spezialitäten wollen wir stärker fördern und ein neues Qualitätssiegel für regionale Produkte einführen. Wir stärken den Tierschutz in der Landwirtschaft durch einen „Pakt für artgerechte Tierhaltung“ mit den Landwirt*innen, wodurch die Haltungsbedingungen verbessert und der Tierbesatz gesenkt wird. Das umfasst beispielsweise mehr Weidetierhaltung und Grünlandbewirtschaftung. Weiterhin unterstützen wir Maßnahmen zum Humus-Aufbau auf landwirtschaftlichen Flächen, um die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen und gleichzeitig CO₂ zu binden.
Ein weiterer wichtiger Ansatz ist die nachhaltige Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen. Uns ist es dabei wichtig, dass landwirtschaftliche Flächen klug genutzt werden, denn sie sind endlich. Auch die Doppelnutzung von einigen Agrarflächen für die Energieproduktion wird zunehmend verbreiteter – denn Energiewende und die Landwirtschaft von Morgen funktionieren nur gemeinsam. Agri-Photovoltaik wollen wir mit Pilotprojekten vorantreiben und Agroforst-Systeme als Biotopverbund und Lebensraum fördern. Auch moderne Techniken in der Landwirtschaft wie „Smart Farming“ können als digitale Lösung und wirtschaftliche Unterstützung von Klima- und Naturschutz genutzt werden.
Außerdem haben Bildungs- und Beratungsangebote für Landwirt*innen eine besondere Bedeutung für uns. Hier wollen wir die Information und Beratung zu neuen, bodenschonenden Anbaumethoden ausweiten, damit Landwirt*innen ihre Wirtschaftsweise stetig fortentwickeln können. Auch junge Menschen sollen sich in ihrem Beruf als Landwirt*in weiterentwickeln können und eine nachhaltige Hofnachfolge sichern.
Die Förderung des ökologischen Landbaus ist für uns zentral. Denn das ökologische Leitbild schont den Boden, bietet bessere Haltungsbedingungen für Tiere und reduziert den Schadstoffeintrag in Boden und Gewässer. Es schont Ressourcen, minimiert unseren ökologischen Fußabdruck und schützt die Biodiversität in hohem Maße. Unser Ziel ist es, den Öko-Landbau in Thüringen noch stärker zu etablieren. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir die Flächenprämine für Ökoumstellbetriebe anheben, die „ÖkoInvest“-Förderung ausbauen und die Existenzgründung von Bio-Betrieben stärker unterstützen. Auch landwirtschaftliche Subventionen wollen wir stärker auf Maßnahmen zum Boden-, Umwelt-, Natur- und Artenschutz ausrichten und die Beratung der Landwirt*innen zur Verbesserung ihrer Anbaumethoden mit Blick auf Bodenschutz und Artenvielfalt stärken. Landwirtschaftliche Versuchsstationen in Thüringen wollen wir erhalten, um neue Anbaumethoden auch mit Blick auf die Klimaneutralität zu entwickeln. Zudem wollen wir die Produktion lokaler, pflanzlicher, eiweißreicher und klimaneutraler Lebensmittel in der Thüringer Landwirtschaft fördern.
Landwirtschaftliche Flächen sind aber nicht nur zur Bewirtschaftung da. Sie dienen darüber hinaus auch als Lebensräume für zahlreiche Arten. Wir werden deshalb auf Landesebene darauf hinarbeiten, die Nutzung von Pestiziden so weit wie möglich einzudämmen. Dafür wollen wir eine Totalherbizid-Reduzierungs-Strategie erarbeiten und die Bauern und Bäuerinnen beim Aufbau und der Umsetzung von Pestizidreduktionsplänen unterstützen. Gleichzeitig setzen wir uns für die Entwicklung eines Insektenschutz-Sofortprogramms und die Schaffung von Lebensräumen für Insekten, Kleinsäuger und Vögel ein und wollen ein Förderprogramm zur Biotopvernetzung auflegen. Auch den Einsatz synthetischer Düngemittel wollen wir weiter reduzieren, den Stickstoffüberschuss beenden sowie den Eintrag von Phosphor und Nitrat durch neue Düngeverordnungen und entsprechende Förderprogramme reduzieren. Wir fokussieren uns dabei auf geschlossene Nährstoff- und Betriebskreisläufe, um die Einfuhr von Gülle („Gülle-Tourismus“) aus anderen Regionen zu verhindern. Wir streben eine vielfältige Landwirtschaft mit vielfältigen bäuerlichen Betrieben an. Denn oft sind Futtermittel aus Übersee, synthetische Dünger und kaum vorhandene Fruchtfolgen ein Standard und Ergebnis einer immer globalisierten Wirtschaft. Diese Entwicklung bringt kurzfristige Gewinne und langfristige Umwelt- und Klimaschäden. Dem wollen wir uns mit einer zukunftsstarken Landwirtschaft entgegenstellen.
Der gesellschaftliche Druck zum Umbau der Landwirtschaft als Nutzerin der Natur und Produzentin unserer Lebensmittel steigt, jedoch werden Bäuerinnen und Bauern lediglich mit zunehmendem bürokratischem Aufwand, ordnungsrechtlichen Auflagen und erhöhten Kosten konfrontiert – ohne eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Wir setzen uns für die Weiterentwicklung der aktuellen Förderpolitik ein, um Landwirte und Landwirtinnen bei der notwendigen Umstellung auf eine klimaschonende Praxis zu unterstützen und deren Erfolg langfristig zu sichern. Wir wollen zunächst, dass die Förderung der Landwirtschaft durch die Europäische Union an neue Kriterien geknüpft und der bürokratische Aufwand reduziert wird. Die Gemeinwohlprämie ist eine Möglichkeit, um die soziale und ökologische Entwicklung der Landwirtschaft zu stärken.
In Zukunft soll die EU-Förderung schlechter gestellte Betriebe, insbesondere in weniger ertragreichen Gebieten, im Sinne einer flächendeckenden Landwirtschaft angemessen berücksichtigen. Agrarbetriebe, die benachteiligte Gebiete bewirtschaften, leisten einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz und zur Erhaltung ökologisch wertvoller Kulturlandschaften. Wir halten daher an der Ausgleichszulage für Agrarbetriebe, die die zahlreichen Thüringer Flächen in solchen naturbedingt ungünstigen Lagen bewirtschaften, fest.
Bäuerinnen und Bauern sollen endlich die Möglichkeit bekommen, mit Umweltleistungen auch Einkommen zu generieren. Die Entlohnung für Leistungen, die sie für den Umweltschutz erbringen, erfolgt mittels Prämien innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Europas. Wir wollen über den nationalen Strategieplan die Prämien in einem Umfang anpassen, dass ein Teil der Zahlung als Gewinnbeitrag für den Betrieb erfolgt.
Wir unterstützen außerdem eine anwendungsorientierte Agrar- und Gartenbauforschung und Beratung unserer landwirtschaftlichen Betriebe. Dabei geht es uns um ein Dünge- und Bodenmanagement, das den Erfordernissen des Natur- und Klimaschutzes gerecht wird und schädliche Verfahren, wie die Verwendung von Glyphosat, ersetzt.
Da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass Monokulturen anfälliger für Marktschwankungen und die Auswirkungen des Klimawandels sind, werden wir Betriebe bei den notwendigen Umstellungen auf Mischkulturen begleiten und mit Investitionen unterstützen.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
In Thüringen unterstützen wir alle Maßnahmen zum Erhalt des Grünlandes als wichtiger CO2-Speicher, wie z.B. die Fortführung der BeNa-Zahlungen, die Unterstützung der Schafhaltung (hier vor allem die Wiederinwertsetzung der Wolle), die Ausweitung des Leguminosenanbaus zur Einsparung von energieintensiven synthetischen N-Düngemittel, den Humusaufbau sowie den naturgemäßen Waldumbau. Darüber hinaus wünschen wir uns auch hier nachhaltige Impulse von der EU und vom Bund.
Hinweis zur AfD: Die AfD Thüringen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Wir verfolgen den Ansatz des Umweltschutzes, da unter Klimaschutz auch Maßnahmen subsumiert werden, die die Umwelt schädigen, zum Beispiel der Windindustrieausbau. In diesem Sinne trägt die Landwirtschaft Verantwortung für den Umweltschutz, was jedoch für andere Bereiche ebenso gilt. Eine Reihe Naturschutzmaßnahmen betreffen die Landwirtschaft, zum Beispiel Blühstreifen, Emissionsschutzrichtwerte und Gewässerrandregelungen. Wir sehen keinen Bedarf für weitere Maßnahmen.
Um Verzerrungen am Bodenmarkt frühzeitig zu erkennen, ist es notwendig, kontinuierlich einen Überblick über Baugenehmigungen für PV-Projekte auf der Freifläche zu erstellen. Wo und wie wollen Sie die notwendigen Daten veröffentlichen? Wie wollen Sie mit der Flächenkonkurrenz zu PV-Projekten umgehen und kleinere und mittlere Betriebe schützen?
Die AbL setzt sich dafür ein, dass der Ausbau der Freiflächen PV unbedingt einhergehen muss mit einer wirksamen Regulierung des Bodenmarktes (AbL Position zum Solarpaket 1). Denn die Solarunternehmen zahlen das Vielfache an Pacht, als dies Bäuerinnen und Bauern tun können. Der Ausbau der Freiflächen PV treibt deswegen zusätzlich die Bodenpreise nach oben.
Transparenz durch Bodenmonitoring
Die AbL fordert die Einführung eines Bodenmonitorings. In diesem muss das BMWK zwei mal jährlich an den Bundestag über den Bau und die Planung von PV-Anlagen des ersten Segments (Agri-PV, BioDiv PV, Freiflächen PV, usw.) berichten. Das Bodenmonitoring muss erweitert und als Handlungsgrundlage für Bundesländer und Kommunen genutzt werden. Folgenabschätzung und Transparenz über bisherige und geplante Projekte sind unabdingbar.
Agri-PV vor Freiflächen-PV
Die Doppelnutzung von Energie- und Lebensmittelerzeugung durch Agri-PV ist den reinen Freiflächen-PV Anlagen immer vorzuziehen. Für den Ausbau von Freiflächen-PV müssen konsequent nicht-landwirtschaftliche Potenzialflächen (auf Hausdächern, an Parkplätzen etc.) genutzt bzw. priorisiert werden und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Außerdem braucht es eine lokale Wertschöpfung. Die AbL fordert grundsätzlich eine verpflichtende Bürgerbeteiligung bei großen PV-Projekten.
Agrarstrukturgesetze gegen Verzerrung des Bodenmarktes
Agrarstrukturgesetze müssen auf Bundeslandebene wirksam umgesetzt werden, um landwirtschaftliche Betriebe zu schützen und extreme Pacht- und Kaufpreissprünge zu verhindern. Der Schutz der landwirtschaftlichen Fläche vor Investoren ist für Bäuerinnen und Bauern eine Existenzfrage. Ohne Agrarstrukturgesetze mit einem wirksamen Schutz vor Investor:innen darf der Ausbau der Photovoltaik nicht gedacht werden.
Die Frage 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Der Ausbau regenerativer Energien muss im Einklang mit landwirtschaftlicher Nutzfläche stehen. Hauptaufgabe bleibt die Sicherung der Nahrungsmittelproduktion.
Wir wollen vorhandene Flächen im Bereich Photovoltaik und Wind effizienter nutzen. Moderne Anlagen erzeugen auf der gleichen Fläche eine ungleich größere Energiemenge. Die Nutzung auf bereits beanspruchten Flächen zu intensivieren, hat für uns immer Vorrang vor der Erschließung neuer Flächen. Deshalb ist Agri-PV-Anlagen der Vorrang gegenüber Freiflächenanlagen zu geben, da diese einen zusätzlichen Flächenverbrauch verhindern und durch die Doppelnutzung zu einer höheren Wertschöpfung führen.
Ganz generell sollte aber zunächst das Potential an Dach- und versiegelten Flächen ausgeschöpft werden.
Um Transparenz bei Baugenehmigungen für PV-Projekte auf Freiflächen zu gewährleisten, möchten wir ein zentrales Register einführen, das öffentlich zugänglich ist. So können Verzerrungen am Bodenmarkt frühzeitig erkannt werden. Um die Flächenkonkurrenz zu minimieren, planen wir, Fördermittel speziell für kleinere und mittlere Betriebe zu reservieren und Anreize für die Nutzung von Dächern und bereits versiegelten Flächen zu schaffen. So wollen wir sicherstellen, dass landwirtschaftliche Flächen primär für die Lebensmittelproduktion genutzt werden.
Bei der Freiflächen-PV liegt die Planungshoheit für die Flächenausweisung bei den Kommunen. Die Kommunen können also im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung selbst steuern, auf welchen Flächen Solarparks entstehen sollen. Wir halten es für richtig, dass das auf dieser Ebene geschieht und dort die Abwägungsentscheidungen getroffen werden. Denn vor Ort können die unterschiedlichen Akteur*innen wie Landwirt*innen, Flächeneigentümer*innen, Naturschutzverbände oder Bürgerenergiegenossenschaften zusammengebracht und die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen werden.
Kenntnisse und Einschätzungen zu Abwägungskriterien wie naturschutzfachlich wertvollen Flächen, die Nähe zu Industrie- und Gewerbegebieten oder zu bestehenden oder geplanten Netzeinspeisungspunkten können am besten auf der kommunalen Ebene verarbeitet und somit die Akzeptanz vor Ort gestärkt werden.
Da sich die Freiflächen-PV sehr gut für einen schnellen und kostengünstigen Zubau von Kapazitäten Erneuerbarer Energien eignet, steigt entsprechend auch die Nachfrage nach geeigneten Flächen. Mancherorts hat dies bei Agrarflächen zu einem Anstieg der Pachtpreise geführt. Flächeneigentümer*innen können mit der Energieerzeugung wesentlich höhere Gewinne erzielen als mit landwirtschaftlichen Produkten. Hinsichtlich der Pachtpreisfrage ist jedoch festzustellen, dass diese nicht über eine Beschränkung der Freiflächen-PV geregelt werden kann. Notwendig bleibt hierzu die Einführung eines Agrarstrukturgesetzes, auf die wir weiter drängen werden. Wichtig ist uns dabei, Landwirtschaft nicht gegen Energieerzeugung auszuspielen. Klar ist für uns, dass die Produktion von Lebensmitteln auf fruchtbaren Äckern weiter essentiell bleibt und Vorrang haben muss. Punktuell kann aber auch die Doppelnutzung durch Agri-PV für die Landwirt*innen sinnvoll sein.
Landwirtschaft und erneuerbare Energien dürfen nicht zur Entweder-Oder-Frage werden. Wir setzen uns für die Errichtung von PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen, wie Dächern, Fassaden oder Industriebrachen ein, damit landwirtschaftliche Flächen erhalten werden können. Eine weitere Möglichkeit stellen für uns Agri-PV-Anlagen dar, da sie die Energieerzeugung auf landwirtschaftlichen Flächen ermöglichen und gleichzeitig eine positive Wirkung auf den Anbau und die Haltung von Pflanzen und Tieren haben.
Um außerdem den Nutzungsdruck auf furchtbare landwirtschaftlich genutzte Böden zu senken, setzen wir uns für einen geringeren Flächenneuverbrauch und die Entsiegelung von Flächen im Sinne der Netto-Null-Versiegelung ein, um wieder versiegelte Flächen zurück zu erlangen. Dafür brauchen wir ein wirksames Flächenkreislaufmanagement, d.h. dass die Flächen, die wir unvermeidlich beanspruchen, anderswo durch Recyceln und Entsiegelung von nicht mehr benötigten Flächen in der Summe ausgeglichen werden müssen.
Um die benötigten Erfassungs- und Steuerungsmöglichkeiten von Freiflächen-PV-Anlagen näher ergründen zu können, würden wir uns über ein gemeinsames Gespräch in der nächsten Legislatur freuen.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Wir sprechen uns ganz klar für den Vorrang von Agri-PV-Anlagen vor Freiflächenanlagen aus, um die Flächenbeanspruchung zu begrenzen.
Hinweis zur AfD: Die AfD Thüringen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Da wir dem Ausbau von Freiflächenphotovoltaik und der Agrivoltaik (unter anderem wegen der Flächenkonkurrenz) kritisch gegenüberstehen, insbesondere der Agrivoltaik, würde durch einen weniger großen Ausbau dieser Energieerzeugungsarten auch keine oder weniger Flächenkonkurrenz entstehen.
Studien zeigen, dass insbesondere der Anbau von Obst und Feingemüse von Agri-PV als Pflanzenschutz-Maßnahme profitieren. Welche Förderungsmaßnahmen planen Sie im Bereich Agri-PV?
Landwirtschaft und Energieproduktion müssen zusammen gedacht werden.
Agri-PV soll insbesondere auf den Flächen umgesetzt und unterstützt werden, auf denen Synergieeffekte mit dem Anbau von darunter liegenden Kulturen genutzt werden können. Die Doppelnutzung von Energie- und Lebensmittelerzeugung durch Agri-PV ist den reinen Freiflächen-PV Anlagen immer vorzuziehen.
Wir fordern mehr Agri-PV Versuchsanlagen sowie die Förderung von Studien zur optimalen Nutzung von Agri-PV und natürlich auch eine finanzielle Unterstützung zur Umsetzung auf den Höfen.
Die Frage 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Der Ausbau regenerativer Energien muss im Einklang mit landwirtschaftlicher Nutzfläche stehen. Hauptaufgabe bleibt die Sicherung der Nahrungsmittelproduktion.
Wir wollen vorhandene Flächen im Bereich Photovoltaik und Wind effizienter nutzen. Moderne Anlagen erzeugen auf der gleichen Fläche eine ungleich größere Energiemenge. Die Nutzung auf bereits beanspruchten Flächen zu intensivieren, hat für uns immer Vorrang vor der Erschließung neuer Flächen. Deshalb ist Agri-PV-Anlagen der Vorrang gegenüber Freiflächenanlagen zu geben, da diese einen zusätzlichen Flächenverbrauch verhindern und durch die Doppelnutzung zu einer höheren Wertschöpfung führen.
Ganz generell sollte aber zunächst das Potential an Dach- und versiegelten Flächen ausgeschöpft werden.
Wir planen, diese Technologie durch gezielte Förderprogramme zu unterstützen und die Landwirte umfassend zu beraten, um die Vorteile als Pflanzenschutzmaßnahme optimal zu nutzen.
Agri-Photovoltaik wollen wir mit Pilotprojekten vorantreiben und auf die Anpassung der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen hinwirken. Über die Modellprojekte können weitere Best-Practice-Beispiele entwickelt und in die landwirtschaftliche Praxis getragen werden.
Entscheidend ist die Höhe der Einspeisevergütung über das EEG. Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung des Solarpaket I im April ein eigenes Untersegment für Agri-PV1 geschaffen. Zu den Potentialen der Agri-PV hatte das TMUEN 2022 eine Studie2 in Auftrag gegeben. Diese stellt heraus, dass es ein hohes Potenzial für Agri-PV in Thüringen gibt (ca. 424 GWp Leistung mit leicht und hoch aufgeständerten Agri-PV-Anlagen) und die Nutzung dieser Potenziale deutlich von positiven, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt.
Für viele vor allem kleinere Betriebe stellen die Kosten für Agri-PV, oft eine sehr hohe Hürde da. Uns ist bewusst, dass hier Konzepte und Unterstützung durch die Politik, gemeinsam mit den Betrieben entwickelt und erfolgen müssen, um das Potenzial dieser Technik nutzen zu können.
Agri-Photovoltaikanlagen sind für uns ein wichtiger Baustein dezentraler, regionaler und regenerativer Energieerzeugung, da Landwirtschaft und Energieerzeugung auf einer Fläche vereint werden. Die doppelte Nutzung der Fläche wirkt sich positiv auf den Flächenverbrauch aus und bietet gleichzeitig Vorteile für die landwirtschaftliche Praxis. Wir wollen Agri-PV daher nach einer Pilot-Projekt-Phase zum Standard machen und Agrarbetriebe bei der Ertragsoptimierung unterstützen.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Wir befürworten die investive Förderung von Agri-PV-Anlagen, um deren Attraktivität gegenüber Freiflächenanlagen zu erhöhen. Außerdem unterstützen wir die Errichtung einer Pilot-, Versuchs- und Demonstrationsanlage im Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut Buttelstedt.
Hinweis zur AfD: Die AfD Thüringen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Wir planen keine Förderungsmaßnahmen für Agrivoltaik. Diese Art der Energieerzeugung ist unserer Ansicht nach noch zu wenig bezüglich der Auswirkungen auf den Boden durch Auswaschung der Solarmodulbestandteile und bezüglich möglicher Ernteverluste untersucht und führt, wie in der vorherigen Antwort beschrieben, zur Flächenkonkurrenz, was die Sicherheit der Lebensmittelversorgung gefährdet. Wir wollen Landwirte auch nicht zu Energiebauern degradieren.
Regionale Wertschöpfungsketten sichern bessere Erzeuger:innenpreise, Produktvielfalt und Selbstbestimmung der Agrarbetriebe im Vergleich zu globalisierten Märkten. Wie möchten Sie regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen in Thüringen fördern?
Stabile Ernährungssysteme und lebendige ländliche Räume brauchen eine Vielfalt von Menschen, sowohl auf den Höfen als auch in der Verarbeitung und Vermarktung. Wir fordern daher ein Beenden des Höfesterbens und eine Abkehr von den Zentralisierungsprozessen entlang der Lebensmittelketten. Stattdessen braucht es vertrauensvolle kurze Vermarktungswege und regionale, vielfältige Ernährungsstrukturen, um eine krisenfeste Lebensmittelversorgung zu gewährleisten und zugleich Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen und des Planeten im Blick zu haben.
Die Landesregierung muss sich daher für die Stärkung des eigenständigen europäischen Finanzierungsfonds für die ländlichen Räume (ELER) einsetzen und die ELER-Programme des Landes stärker auf den (Wieder-)Aufbau von einer regionalen Ernährungsinfrastruktur fokussieren. Dabei müssen auch ressortübergreifende Lösungen angeboten und koordiniert werden.
Unser Ziel ist es, ein leistungsfähiges, praxisorientiertes und modernes Agrarmarketing zu etablieren, das ökologisch und konventionell erzeugte Produkte gleichermaßen berücksichtigt. Dazu halten wir es für notwendig, in der kommenden Legislatur die derzeitige Struktur und Aufgabenzuordnung im Bereich des Agrarmarketings und der Förderung der Direktvermarktung grundsätzlich neu zu ordnen.
Hierzu wollen wir konzeptionelle Überlegungen erarbeiten, die die Aufgaben der Agrarverwaltung definieren und Optionen aufzeigen, welche Aufgaben durch fortzuentwickelnde bestehende bzw. neu zu errichtende externe Organisationsstrukturen wahrgenommen werden können. Wir sind der Auffassung, dass dabei einerseits der Vernetzungsstelle besondere Bedeutung zukommt als auch andererseits die beispielgebenden Vorteile der Agrarmarketinggesellschaft (AMG) Sachsen-Anhalt in die Überlegungen einfließen sollten.
Die vorstehenden Ziele sind auf Initiative der CDU Thüringen gleichzeitig Beschlusslage des Agrarausschusses im Landtag.
Regionale Wertschöpfungsketten sind für uns von großer Bedeutung, da sie bessere Erzeugerpreise, Produktvielfalt und Selbstbestimmung der Agrarbetriebe sichern. Wir möchten regionale Verarbeitungsbetriebe und die Direktvermarktung stärker fördern, Kooperationen zwischen Landwirten und lokalen Verarbeitern unterstützen und spezielle Förderprogramme für regionale Initiativen auflegen. Unser Ziel ist es, die regionale Landwirtschaft zu stärken und unabhängiger von globalen Märkten zu machen.
Regionale Lebensmittel aus Thüringen schmecken gut und schützen die Umwelt. Mit der Erzeugung und Vermarktung in der Region sparen wir uns weite Anfahrtswege, stärken unsere Ernährungssouveränität und vermeiden im gleichen Moment unnötige Emissionen. Produzent*innen wollen wir dabei unterstützen, die Voraussetzungen für die (Vor)verarbeitung ihrer Produkte zu schaffen und Absatzmöglichkeiten in der Region aufzubauen. Es braucht ein größeres Engagement des Landwirtschaftsministeriums, Erzeuger*innen und Verarbeiter*innen zusammenzuführen, um den Verkauf regional erzeugter Produkte zu stärken. Oft fehlt es schon an Grundlagen um eine regionale Wertschöpfung möglich zu machen. Daher setzen wir uns weiter für hofnahe bzw. mobil- bzw. teilmobile Schlachtung und Verarbeitungsmöglichkeiten in genossenschaftlicher Hand ein.
Wir wollen die regionale Wertschöpfung erhöhen und gezielt fördern. Dafür braucht es auch ein stärkeres Regionalmarketing, um unsere heimischen Produkte in ihrer Vielfalt und lokales Kaufen zu werben. Um dieses stärker zu unterstützen, wollen wir eine Regional-Marketing-Agentur nach Vorbild anderer Bundesländer gründen. Auch ein Regionalsiegel für Thüringer Produkte, die in der Region produziert sind, wollen wir wieder einführen und damit regionale Wertschöpfungsketten stärken. Wichtig ist, dass sich Aufwand und Nutzen für die Betrieben lohnen.
Mehr Bio und regionale Lebensmittel in Mensen, Schulen und der Außerhausverpflegung schaffen zusätzliche Nachfrage nach Produkten Thüringer Landwirt*innen. Das ist nicht nur gesund, sondern hilft am Ende auch unseren heimischen Landwirt*innen. Wir wollen daher den Anteil an heimischen Zutaten, am besten in Bio-Qualität, in der Außerhausverpflegung gezielt fördern.
Wir sind und bleiben auf eine einheimische Lebensmittelerzeugung angewiesen. Die Linke setzt sich daher für gerechte Erzeuger:innenpreise und für eine bessere Marktstellung der Bäuerinnen und Bauern ein, damit die Landwirtschaft ein resilienter Bestandteil der regionalen Wertschöpfung bleibt. Zur Steigerung der Wertschöpfung der landwirtschaftlichen Betriebe werden wir prüfen, welche Möglichkeiten uns die Regelungen der Europäischen Union zur Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) geben, eine gesetzliche Vertragsgestaltung vor der Lieferung zwischen der abnehmenden Hand und den Landwirt:innen verpflichtend einzuführen.
Um Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung in der Region, Kooperation aller Anbieter:innen und kurzen Versorgungsketten zu fördern, wollen wir außerdem Direktvermarktung unterstützen und so Landwirt:innen vor dem Druck der Handelsketten schützen.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Wir favorisieren nach dem Vorbild anderer Bundesländer die Auslagerung des Thüringer Agrarmarketings aus der Verwaltung in eine wirtschaftlich selbstständige Gesellschaft, um die Effektivität der von Ihnen genannten Maßnahmen deutlich zu erhöhen. Außerdem werden wir uns für die Wiedereinführung sowohl der Förderrichtlinie für die Gründung von Erzeugerzusammenschlüssen als auch des Thüringer Qualitätszeichens einsetzen.
Hinweis zur AfD: Die AfD Thüringen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Hier begegnen wir unter anderem dem Problem, dass Verbraucher aus verschiedenen Gründen (Standort, Preise u.a.) nicht beim Direktvermarkter oder regionalen Anbieter (zum Beispiel Hofladen) einkaufen. Eine stärkere Vermarktung/Bewerbung kann hier sicherlich dienlich sein. Nützlich kann auch sein, wenn diese Produkte von Kantinen öffentlicher Einrichtungen, Schulen oder Kindergärten in Anspruch genommen werden. Lokale Produkte müssen sich zudem vermehrt in den Angeboten der Supermarktketten finden. Grundsätzlich und langfristig ist die Schaffung eines Bewusstseins für regionale Produkte gefordert, wobei hier auch eine Rolle spielt, wie viel Einkommen den Menschen für ihre Lebensmitteleinkäufe zur Verfügung steht. Die viel zu hohen Steuerlast engt den finanziellen Spielraum vieler Bürger ein. Das Beispiel des Projektes „Weidewonne“ in Thüringen zeigt, dass staatliche Unterstützung von Vorteil sein kann.
Außerlandwirtschaftliche Investoren drängen zunehmend in den Bodenmarkt, zum Nachteil aktiver Landwirt:innen, die aufgerufene Kauf- & Pachtpreise kaum mehr zahlen können. Mit welchen Maßnahmen möchten Sie ihnen zukünftig einen fairen Zugang zu landwirtschaftlichen Nutzflächen ermöglichen?
Schutz vor außerlandwirtschaftlichen Investor:innen durch Agrarstrukturgesetze
Um den Verwerfungen auf dem Bodenmarkt Einhalt zu gebieten, braucht es Agrarstrukturgesetze, die die bisherige Bodenmarktgesetzgebung bündeln, ergänzen und den Herausforderungen der Gegenwart anpassen. Die Zuständigkeit dafür liegt seit der Föderalismusreform von 2006 bei den Bundesländern.
Wirkungsvoll sind Agrarstrukturgesetze dann, wenn sie klare Regeln festlegen, die Anteilskäufe von Investoren eindämmen und erfassen. Außerdem müssen sie den Anstieg der Land- und Pachtpreise stark bremsen und das im Grundstückverkehrsgesetz verankerte Vorkaufsrecht für Landwirtinnen und Landwirte wieder praktisch umsetzbar zu machen.
Ausführlich dargestellt sind die Forderungen im Positionspapier „Agrarstrukturgesetze - Eigentumsvielfalt erhalten und bäuerliche Betriebe sichern“.
Aktivitäten nicht-landwirtschaftlicher Akteure auf dem Bodenmarkt und die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Pacht- und Bodenpreise betrachten wir mit Sorge. Änderungen von bodenrechtlichen Vorgaben werden wir daran messen, ob sie dem Ziel einer ausgewogenen Agrarstruktur und zur Abwehr außerlandwirtschaftlicher Investitionen und Spekulationen dienen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der laufenden Legislatur entsprach diesem Anspruch nicht. Aufgrund der Komplexität der Regelungsmaterie und der kritischen Stellungnahmen der Anzuhörenden bis hin zu erheblichen verfassungsmäßigen Bedenken hat der Ausschuss von einer Beschlussfassung abgesehen.
Der Zugang zu den Flächen soll grundsätzlich und weiterhin allen Betriebsformen offenstehen. Eine Benachteiligung der Ökobranche sehen wir nicht.
Um aktiven Landwirt einen fairen Zugang zu landwirtschaftlichen Nutzflächen zu sichern, wollen wir das Vorkaufsrecht für Landwirte stärken und Maßnahmen gegen Spekulation und Bodenmarktverzerrungen einführen. Dazu zählen auch Pachtpreisbremsen und gezielte Förderprogramme, die den Erwerb von Flächen durch aktive Landwirte erleichtern sollen. So möchten wir sicherstellen, dass landwirtschaftliche Flächen in den Händen derjenigen bleiben, die sie auch tatsächlich bewirtschaften.
Um die Thüringer Landwirtschaftsflächen vor Ausverkauf zu schützen, wollen wir ein Agrarstrukturgesetz auf den Weg bringen. In der nun fast abgelaufenen 7. Legislaturperiode hatte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft einen Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die unzähligen Anhörungen und Gutachten gaben dem Entwurf ein ziemlich schlechtes Zeugnis. Insbesondere die Regelung zum Kauf von Firmenanteilen wurde von fast allen Seiten als verfassungswidrig eingestuft. Eine Einigung mit der CDU oder FDP konnte nicht erzielt werden. Auch die SPD und Teile der Linken kritisierten den Entwurf. Wir sind die einzige Partei, die hinter einem Agrarstrukturgesetz steht. Wir werden uns auch in der neuen Legislatur dafür einsetzen, an den Erfahrungen aus der 7. Legislatur anzuknüpfen und ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen. Landwirtschaftliche Flächen vor Ausverkauf zu sichern, hat für uns hohe Priorität.
Außerdem wollen wir öffentliche Flächen durch die Thüringer Landesgesellschaft zuerst an gemeinwohlorientierte Betriebe sowie Betriebe, die nach Öko-Kriterien wirtschaften, vergeben. Auch bei kommunalen Flächen werben wir mit dem Vorbild der gemeinwohlorientierten Verpachtung.
Wir stehen gegen Bodenspekulation und Landgrabbing, die zunehmend auch in Thüringen auftreten. Ackerland gehört in die Hände von verschiedenen Landwirt:innen, der Zugriff außerlandwirtschaftlicher Investoren und die zunehmende Konzentration der Flächen auf wenige Eigentümer:innen müssen gestoppt werden. Als Entscheidungsgrundlage für Grundstücksverkehrsgenehmigungen und weitere agrarpolitische Entscheidungen muss eine volle Transparenz beim landwirtschaftlichen Grundbesitz und insbesondere bezüglich der Eigentümerstrukturen von Agrarunternehmen gewährleistet werden.
Landwirtschaftliche Nutzflächen müssen als solche erhalten werden, wir wollen deshalb das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht stärken, gesetzliche Hürden (etwa im Steuerrecht) überwinden und Preise deckeln. Um Zugang zu Grund und Boden denen, die ihn auch bearbeiten, ermöglichen zu können, haben wir mit unserem Vorschlag für ein Agrarstrukturgesetz einen wichtigen Grundstein gelegt, auf dessen Basis wir in der nächsten Legislatur aufbauen werden.
Bodeneigentum in öffentlicher Hand ist darüber hinaus ein wichtiges Instrument, um öffentliche Interessen hinsichtlich Agrarstruktur und Umweltbelangen zu schützen oder Junglandwirt:innen durch zielgerichtete Verpachtung zu fördern. Ein strategischer, öffentlicher Bodenfonds eröffnet die Möglichkeit, agrarstrukturelle und gemeinwohlorientierte Ziele des Landes über gezielte langfristige Verpachtung zu verfolgen.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Die aktuelle Entwurf der Landesregierung für ein Thüringer Agrarstrukturgesetz, schien vor allem dazu zu dienen, landwirtschaftliche Nutzfläche leichter in Bauland umzuwandeln. Die benannte Zielstellung, den Kauf großer Betriebe oder von Betriebsteilen durch branchenfremde Investoren zu verhindern, wurde nicht im geringsten umgesetzt. Wir sehen Probleme vor allem in der zum Teil extrem zersplitterten Thüringer Agrarstruktur, in unbekannten und an der Landwirtschaft nicht interessierten Eigentümern. Ob diese Probleme durch ein neues Agrarstrukturgesetz zu lösen sind, bedarf noch der Klärung. Im Landtagswahlprogramm haben wir dazu keine Festlegung getroffen.
Hinweis zur AfD: Die AfD Thüringen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Grundsätzlich sehen wir hier Handlungsbedarf. Allerdings hat die Erfahrung mit dem in den Thüringer Landtag eingebachten Agrarstrukturgesetz gezeigt, dass ein solches Vorhaben verfassungssicher, effektiv und ohne die Schaffung weiterer überbordender Bürokratie ausgestaltet sein muss. Wir halten das Vorkaufsrecht für ein wirksames Instrument.
Wie stehen Sie zum Thüringer Ökoaktionsplan und zu den Rahmenbedingungen für ökologisch wirtschaftende Betriebe in Thüringen? Welche Maßnahmen planen Sie für die kommende Legislatur?
Die Zahl ökologisch wirtschaftender Betriebe sowie die Ökoanbauflächen in Thüringen stiegen erfreulicherweise seit in Kraft treten des Thüringer Ökoaktionsplans (ÖAP) 2015 merklich an. Die grundsätzlichen Maßnahmen und Instrumente sind positiv einzuschätzen. Allerdings tragen der ÖAP und das im vergangenen Jahr beschlossene Strategiepapier bisher wenig dazu bei, die gesamte Wertschöpfungskette für ökologische Produktion in Thüringen (sowohl im Ökolandbau als auch bzgl. der ökologischen Tierhaltung) nachhaltig zu stützen. Dazu bedarf es einer Verstetigung der Förderprogramme, ins Besondere eine stärkere Unterstützung bei Weiterverarbeitung und Veredlung sowie Vermarktung & Handel und letztlich einer Stärkung der Nachfrage nach ökologischen Produkten. Somit greifen die bisherigen Initiativen und Anreize teils zu kurz.
Wir stehen für eine starke und breit aufgestellte Landwirtschaft, in der konventionelle wie ökologische Landwirtschaft, große Mehrfamilienbetriebe wie kleinere Einzelbetriebe, Pflanzenproduktion wie Nutztierhaltung ihren Platz haben. Ziel unserer Politik ist eine Landwirtschaft, die hochwertige Lebensmittel erzeugt, umweltfreundlich wirtschaftet und eine artgerechte Tierhaltung garantiert.
Die heimische Landwirtschaft mit ihren regionalen Produkten ist der Motor des ländlichen Raums. Sie nutzt die Hälfte der Landesfläche und ist für die Ernährung, den Klimaschutz und die Artenvielfalt gleichermaßen wichtig. Sowohl konventionelle als auch ökologische Landwirtschaft haben in Thüringen dabei ihre Bedeutung und erhalten von uns gleichermaßen Unterstützung. Besonderen Wert legen wir auf die Regionalität in der „Kantinenversorgung“. Dabei muss die Landesverwaltung sowie Kindergärten, Schulen und Hochschulen, Krankenhäuser und im Seniorenheime mit gutem Beispiel vorangehen, die Verwendung regionaler Produkte und bestenfalls in Kombination von Regional und Bio zu steigern. Die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung heimischer Öko-Lebensmittel hängt entscheidend von der Nachfrage durch den Verbraucher ab. Deswegen sind Marketingmaßnahmen und Imagekampagnen, Verbraucheraufklärung, Bildung und Beratung geeignet, die Verwendung von Öko-Produkte zu befördern.
Wir unterstützen den Thüringer Ökoaktionsplan vollumfänglich und wollen die Rahmenbedingungen für ökologisch wirtschaftende Betriebe weiter verbessern. Dies soll durch die Erhöhung der Fördermittel für den Ökolandbau, den Ausbau von Beratungsangeboten und die Unterstützung bei der Vermarktung von Bioprodukten geschehen. Unser Ziel ist es, den Ökolandbau in Thüringen zu stärken und auszubauen.
Grundsätzlich unterstützen wir die Inhalte des Ökoaktionplans. Unser Ziel ist es, den Öko-Landbau in Thüringen noch stärker zu etablieren. Um die ökologisch wirtschaftenden Betriebe besser unterstützen zu können, müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Insbesondere die Bereitstellung von Fördermitteln wollen wir zweckgebunden, u. a. für die nachhaltige Bewirtschaftung einsetzen und die „ÖkoInvest“-Förderung ausbauen. Um den Anteil der ökologisch wirtschaftenden Betriebe in Thüringen auszubauen, ist eine Förderung umstellungsbereiter Landwirt*innen wichtig, indem wir die Flächenprämie für Ökoumstellbetriebe anheben die Umstellberatung ausbauen. Existenzgründung von Biobetrieben und Bio-Junglandwirt*innen wollen wir gezielter und stärker unterstützen. Zudem setzen wir uns für die Erhöhung des Anteils ökologisch produzierter Produkte in der Außer-Haus-Verpflegung sowie die stärkere Förderung der Vermarktung und Verarbeitung von Thüringer Bio-Spezialitäten ein. Damit wollen wir den Umsatz und die Bereitschaft zur Umstellung auf die ökologische Bewirtschaftungsweise verbessern.
Wir setzen auf eine ökologische und klimaschonende Landbewirtschaftung und wollen diese auf einem Drittel der Agrarflächen des Freistaats etablieren. Innerhalb der letzten neun Jahre, die seit dem Inkrafttreten des Thüringer Ökoaktionsplans vergangen sind, hat ein Zugewinn von über 80 Prozent an ökologischen Flächen stattgefunden. Wir wollen diese Bewegung nutzen und durch verbesserte Förderbedingungen mehr Landwirtinnen und Landwirte für den Ökolandbau in Thüringen begeistern. Mit den Empfehlungen der „Borchert Kommission“ sowie der Zukunftskommission Landwirtschaft liegen seit Langem konkrete Konzepte vor, wie die notwendige Ökologisierung des Pflanzenbaus und der Umbau der Tierhaltung so gelingen kann, dass er mit wirtschaftlichen Perspektiven für den landwirtschaftlichen Berufsstand verbunden ist. Wir fordern weiter die Maßnahmen der Agrarpolitik an diesen Empfehlungen auszurichten. Wir werden die Förderbedingungen für den Ökolandbau in Thüringen verbessern, um so weitere Anreize zu schaffen. Da es dafür auch die Unterstützung des Bundes braucht, werden wir dort für bessere Rahmenbedingungen kämpfen und uns für eine soziale und ökologische Agrar-, Energie- und Umweltpolitik und deren Förderung einsetzen. Wir wollen außerdem, dass die Förderung der Landwirtschaft durch die Europäische Union an neue Kriterien geknüpft wird. Wir sehen die Gemeinwohlprämie als eine Möglichkeit, um die soziale und ökologische Entwicklung der Landwirtschaft zu stärken.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Der Kabinettsbeschluss aus 2023 zur Lage des Ökolandbaus in Thüringen spiegelt aus unserer Sicht nicht die tatsächliche Situation wider. Im Gegenteil, unter der letzten Landesregierung ist Thüringen im deutschlandweiten Länderranking auf den letzten Platz abgerutscht.
Der Thüringer Ökoaktionsplan ist neu zu erstellen, wobei es einen Schwerpunkt in den Bereichen Verarbeitung und Vermarktung geben muss.
Hinweis zur AfD: Die AfD Thüringen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Grundsätzlich stehen wir ökologischen Landwirtschaft offen gegenüber, dies darf aber nicht dazu führen, dass die konventionelle Landwirtschaft unter Generalverdacht gestellt oder benachteiligt wird. Die Heraushebung Grüner Berufe begrüßen wir. Beim ökologischen Landbau könnten unserer Auffassung nach in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum bzw. mit der Versuchsanstalt Pilotprojekte zur Überprüfung der jeweiligen Wirtschaftlichkeit initiiert werden, die beispielsweise über das Anlegen von Blühstreifen hinausgehen und den Bodenbrütern, dem Feldhamster und Feldhasen zugutekommen.
Die Landwirtschaft ist auf gut ausgebildete Fach- und Hilfskräfte angewiesen. Eine Lösung für den Fachkräftemangel ist die Integration von Fachkräften aus dem Ausland in den deut. Arbeitsmarkt. Ein Zielkonflikt ist, dass Geflüchtete davon ausgenommen sind. Wie stehen Sie dazu? Was schlagen Sie vor?
Um den absehbar weiterhin wachsenden Fachkräftebedarf zukünftig decken zu können, ist es notwendig, Migrant:innen und Geflüchtete besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zuwanderung ist auch für den Bereich der Grünen Berufe ein Lösungsansatz, um dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Gleichzeitig müssen die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in Deutschland verbessert und die Branche so attraktiver gestaltet werden, weshalb wir uns für Strategien aussprechen, die auf verschiedenen Ebenen wirken.
Fachkräfte aus dem Ausland den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen
Wichtig ist einerseits, dass es für Fachkräfte aus dem Ausland - auch für Geflüchtete aus nicht-EU Ländern - , die schnelle Möglichkeit gibt, die jeweiligen Ausbildungsgrade anerkennen zu lassen. Gleichzeitig müssen sie mit entsprechenden Sprachkursen und anderen Informationen unterstützt werden, um ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Wir fordern, Betriebe keine Steine in den Weg zu legen bei der Anstellung von Fachkräften aus dem Ausland.
Bessere Ausbildungsbedingungen in Deutschland
Gleichzeitig ist es wichtig, hier in Deutschland die Ausbildung und die Arbeitsverhältnisse attraktiv zu gestalten. Staatlich gefördert braucht es eine Erhöhung der Ausbildungsgehälter, die Möglichkeit zur Ausbildung in Teilzeit und verstärkte Angebote für Ausbildungen im biologischen und nachhaltigen Bereich. Auf Seiten der Ausbildungsbetriebe setzt die Ausbildung von ausländischen Auszubildenden Kenntnisse über andere Kulturen, Religionen und Wirtschaftssysteme voraus, weshalb das staatliche Weiterbildungsangebot dahingehend erweitert werden könnte. Sobald der Fachkräftemangel auch aus hier ausgebildeten Fachkräften gedeckt werden kann, können wir als eins der wirtschaftlich stärksten Länder Europas darauf verzichten, die Ökonomie der Nachbarländer durch das dortige Abwandern von Fachkräften zu belasten.
Bessere Saison-Arbeitsbedingungen in Deutschland
Wir fordern, dass die Ungleichbehandlung von lokalen Saisonkräften, z.B. in Form von geringeren Sozialabgaben und Versicherungsleistungen, gestoppt wird. Denn das führt dazu, dass wir in eine Lohnpreis-Abwärtsspirale rücken. Das macht die Stellen nicht nur für Fachkräfte aus dem Inland unattraktiv, sondern führt für alle zu einer Ausbeutung der Arbeitskraft. Wenn z.B. für Kolleg:innen aus Rumänien und Bulgarien die Anfahrt vergütet wird, sodass sich die Arbeit hier für sie wirklich lohnt, trägt das auch zum Erhalt und Aufbau der lokalen Wirtschaften im Ausland bei.
Existenzgründung und Soziale Konditionalität der GAP
Die AbL begrüßt die mit Beginn der aktuellen GAP Förderperiode neu eingeführten sozialen Grundanforderungen (soziale Konditionalität), sehen dennoch den starken Bedarf nach Weiterentwicklung. Zusammen mit der Verbände-Plattform fordern wir, die aktuellen sozialen Grundanforderungen mit der Reform der GAP nach 2027 weiterzuentwickeln. „Dies bedeutet konkret, dass die aktuell hinterlegten EU-Richtlinien aus dem Bereich des Arbeitsschutzes, der transparenten Arbeitsbedingungen, der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und des Gesundheitsschutzes um Richtlinien zur Arbeitszeit und zur Höhe des Lohnes sowie der Verordnung zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmenden hinsichtlich von Entlohnung und/oder Kündigung zu erweitern sind.“ (Stellungnahme der Verbände-Plattform: Zukunft gestalten). Darüber hinaus fordert die AbL Existenzgründungsprämien, die Junglandwirt:innen und Existenzgründer:innen den Einstieg in die landwirtschaftliche Betriebsführung erleichtern.
Quereinstieg in die Landwirtschaft:
Wünschenswert wäre die Erleichterung des Quereinstiegs in die Landwirtschaft bspw. als Landwirtschaftshelfer:in oder Agrarservice-Fachkraft über entsprechende Aus- und Weiterbildungs-Angebote in den Fachschulen Schwerstedt, Sömmerda & Stadtroda. Auch einer Stärkung des Fortbildungsangebots (Zusatzqualifikationen) sowie der ein- und zweijährigen Weiterbildung (Landwirt, Tierwirt; Agrarbetriebswirt) sowie der Meisterausbildung kommt eine besondere Bedeutung zu.
Die sogenannten „Grünen Berufe“ in der Land- und Forstwirtschaft sollen für Nachwuchs attraktiver werden. Dazu wollen wir die Berufsausbildung, die überbetriebliche Ausbildung, die Fachschulfortbildung und die vielfältigen Weiterbildungsangebote in Thüringen erhalten und weiterentwickeln. Die Förderung von Unternehmensnachfolgen wollen wir auch im Bereich der Landwirtschaft ermöglichen.
Anerkannte Schutzberechtigte haben in Deutschland vollen Zugang zum Arbeitsmarkt. Insofern ist es unzutreffend, dass „Flüchtlinge“ nicht als Fach- oder Hilfskräfte eingesetzt werden können. Das Gegenteil ist der Fall.
Die Landwirtschaft ist auf gut ausgebildete Fach- und Hilfskräfte angewiesen. Daher setzen wir uns für die Integration von Fachkräften aus dem Ausland in den deutschen Arbeitsmarkt ein, einschließlich Geflüchteter. Wir schlagen vor, bürokratische Hürden abzubauen, ausländische Qualifikationen anzuerkennen und Sprachkurse sowie Integrationsprogramme anzubieten. Unser Ziel ist es, den Fachkräftemangel in der Landwirtschaft zu lindern und gleichzeitig Geflüchteten eine Perspektive zu bieten.
Wir stehen vollumfänglich hinter dem Recht auf Asyl. Jeder Mensch hat ein Recht auf ein sicheres und selbstbestimmtes Leben. Jede Form von Arbeitsverboten für Geflüchtete lehnen wir ab. Ihnen muss so schnell wie möglich der Weg in den ersten Arbeitsmarkt geöffnet werden. Am Arbeitsplatz gelingt Integration am besten, und zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch, selbst entscheiden zu können, wie man seinen Lebensunterhalt verdienen möchte.
Hier stehen wir aber vor einem neuen Problem: Denn Thüringen hinkt bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse hinterher – sowohl in der Dauer als auch in der Gestaltung des Verfahrens. Wir möchten die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen genauso wie die Verfahren zur Fachkräftezuwanderung in einem Amt für Migration bündeln und dort niedrigschwelliger, einfacher und deutlich schneller gestalten. Die Fachkräftestrategie und Anwerbeabkommen mit anderen Ländern müssen aktiviert, aber auch der Zugang von Zugewanderten zu Integrations- und Sprachangeboten verbessert werden.
Berufsausbildungen und Qualifizierungsangebote wollen wir stärker fördern. Dreh- und Angelpunkt muss die einfachere und schnellere Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, Ausbildungen und Qualifikationen sein. Dabei soll der Fokus auf praktische Kenntnisnachweise gelegt werden statt auf Nachweise der formalen Bildungsabschlüsse.
Unerlässlich bleibt dabei allerdings eine echte Willkommenskultur. Nur, wenn Menschen sich hier in Thüringen sicher und willkommen fühlen, bleiben sie auch hier. In diesem Bereich hat Thüringen noch deutlich Luft nach oben und wir setzen uns stark dafür ein, Thüringen weltoffen und tolerant zu gestalten.
Für die Gewinnung von genügend und guten Arbeitskräften sind vor allem attraktive Arbeits- und Ausbildungsbedingungen wichtig. Gute und tarifgebundene Löhne, gelebte Willkommenskultur, genügend Wohnraum für Auszubildende auf dem Land und in den Städten sowie Maßnahmen für lebensbegleitendes Lernen und Fortbildung.
Wir setzen darauf, allen Menschen die diskriminierungsfreie Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und Qualifikationswege zu eröffnen. Mit der „Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung“ haben wir zum Beispiel in einem Bündnis Partner:innen aus Berufsbildung, Wirtschaft und Arbeit zusammengeführt, um Strategien und Lösungen zu entwickeln.
Die verstärkte Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland erfordert zusätzlich eine schnellere und unbürokratischere Anerkennung von Berufsabschlüssen und ausreichende Möglichkeiten der Nachqualifizierung. Um schnellstmöglich Integration anstatt langer Verfahrensdauern und Wartezeiten in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu ermöglichen, wollen wir neben der Asylverfahrensberatung ein Clearingverfahren etablieren, das die aktuelle Situation der Geflüchteten, berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten und besondere Bedarfe der Menschen erfasst und die Erstellung eines individuellen »Integrationsplanes« ermöglicht.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Migration besteht in der schnellstmöglichen Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt. Dazu sind diese sowohl sprachlich als auch fachlich fit zu machen, wobei das Prinzip „Learnin by doing“ berücksichtigt werden sollte.
Hinweis zur AfD: Die AfD Thüringen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Die aktuelle Regelung im Asylrecht ist insofern rational, da sie einen Zeitraum von drei bzw. sechs Monaten vorsieht, in dem der Anspruch geprüft werden kann. Hier sehen wir keinen Änderungsbedarf. Änderungsbedarf besteht hingegen darin, dass ausländische Personen durch den Erhalt des Bürgergeldes nicht motiviert sein könnten, in Arbeit zu gehen.
Wie stehen Sie zu CRISPR/CAS und den Chancen und Risiken von Eingriffen in die Pflanzenzüchtung mittels Grüner Gentechnik?
Aus bäuerlicher Sicht muss das Recht auf gentechnikfreie Saatgutzüchtung und Lebensmittelerzeugung – ökologisch und konventionell – gesichert werden. Wir haben uns gut funktionierende Märkte aufgebaut und einen großen Wettbewerbsvorteil mit unserer gentechnikfreien Erzeugung. Ein Großteil der Bevölkerung möchte keine Gentechnik! Entsprechend brauchen wir Regelungen, um weiter gentechnikfrei erzeugen zu können, um unsere Märkte und Existenzen zu sichern. Dafür braucht es eine Regulierung auch der sogenannten neuen Gentechniken wie CRISPR-Cas nach bestehendem EU-Gentechnikrecht. Auch „neue Gentechnik“ ist Gentechnik und birgt Risiken, die nach EU-Vorsorgeprinzip geprüft werden müssen (Gemeinsames Statement für eine wissenschaftsbasierte Risikoprüfung von neuen Gentechnik-Pflanzen. Es braucht Kennzeichnungspflicht bis zum Endprodukt und verpflichtende Nachweisverfahren durch diejenigen, die NGTs auf den Markt bringen wollen. Und es braucht wirksame Koexistenzregeln, die Verunreinigungen der Produktion sicher verhindern sowie Haftungsregelungen, bei denen die Verursacher (also diejenigen, die NGT nutzen wollen) für mögliche Schäden haften. Die aktuell geplante Deregulierung von NGTs muss deshalb gestoppt werden. Zudem muss die Patentierung von Pflanzen und Tieren gestoppt und der Zugang zu genetischen Ressourcen, als Grundlage für zukünftige Züchtungsarbeit gesichert werden.
CRISPR/Cas stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Die Zulassung/Umsetzung ist allerdings keine landespolitische Frage. Gerne wollen wir in der neuen Legislaturperiode mit Ihnen ins Gespräch kommen und dazu gemeinsam beraten. Weitere Vorschläge der KOM im Gentechnikrecht sehen wir kritisch, können sie gleichwohl nicht ohne die Durchdringung unterschiedlicher Positionen dazu bzw. ohne Abwägung der zu Grunde liegenden Interessen abschließend bewerten.
CRISPR/CAS bietet vielversprechende Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflanzenzüchtung. Wir sehen in dieser Technologie Chancen, aber auch Risiken, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Daher setzen wir uns für eine streng regulierte Anwendung ein, die sowohl Sicherheitsaspekte als auch ethische Fragen berücksichtigt. Unser Ziel ist es, die Vorteile der Technologie zu nutzen, ohne dabei die Umwelt oder die Gesundheit zu gefährden.
Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen hat weiterhin unkalkulierbare Gefahren und Langzeitfolgen, denn eine restlose Rückholung durch Kreuzungen ist fast unmöglich. Wir sehen eine Jahrhunderte alte Zuchttradition verschiedener Feldfrüchte und Ökolandbau in Gefahr, wenn Gentechnikverfahren frei angebaut werden. Auch zeigen juristische Verfahren rund um patentiertes Saatgut deren aktuelle Schwierigkeiten. Daher stehen wir einem Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft kritisch gegenüber.
In Medizin und biotechnologischen Anwendungen konnten durch die Gentechnik wichtige Fortschritte erzielt werden, während im Agrarbereich ihre Anwendung zu neuen Problemen geführt hat. Wie bei jeder Technologie muss der politische Kompass zum Umgang mit alten wie neuen gentechnischen Verfahren sein, einerseits die Freiheit der Forschung zu gewährleisten und andererseits bei der Anwendung Gefahren für Mensch und Umwelt auszuschließen. Nicht die Technologie, sondern ihre Chancen, Risiken und Folgen müssen im Zentrum stehen. Es gilt daher, an einem strengen Zulassungsverfahren und am europäisch verankerten Vorsorgeprinzip festzuhalten. Dazu bleiben Risikoprüfungen auf umfassender wissenschaftlicher Basis und eine Regulierung nötig, die unkontrollierbare Verbreitung ausschließen und über eine verbindliche Kennzeichnung die gentechnikfreie Produktion und die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen schützen. Entsprechend braucht es eine Stärkung der Risiko- und Nachweisforschung. Gerade im Agrarbereich soll die Forschung zu alternativen Ansätzen, die auf traditionelle und ökologische Züchtungsverfahren setzen, gestärkt werden.
Gentechnik erlöst uns nicht von weltweiten Ernährungsproblemen. Für den Hunger sind ungerechte Verteilung von Reichtum, Kriege und ein unfairer Welthandel verantwortlich. Wir sehen stattdessen die Risiken, die insbesondere mit den nicht abschätzbaren Auswirkungen auf die Ökosysteme und potentielle negative Langzeitauswirkungen auf Mensch und Natur zukommen.
Wir treten daher für die Stärkung gentechnikfreier Regionen und Initiativen ein. Die von der EU-Kommission geplante Deregulierung neuer Gentechniken lehnen wir ab, da Risikoprüfung, Kennzeichnungspflicht, Koexistenz- und Haftungsregelungen abgeschafft würden und damit u.a. Wahlfreiheit und Transparenz für Produzent:innen und Verbraucher:innen verloren gehen. Eine gentechnikfreie konventionelle und ökologische Erzeugung von Lebensmitteln wäre so nicht mehr vorstellbar.
Künftige EU-Zulassungsverfahren müssen stattdessen transparenter sein und ökologische bzw. sozioökonomische Kriterien stärker einbeziehen. Wir stehen für ein Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen. Verunreinigungen mit nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen muss verhindert werden, um Landwirtschaft und Imkerei zu schützen.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Die Entscheidung über die Zulassung solcher Zuchtmethoden liegt auf der Bundesebene. BSW als neue Partei hat sich dazu noch keine abgeschlossene Meinung gebildet. Auf Landesebene sehen wir die Anwendung von Züchtungstechniken auf Grundlage von gezielten Eingriffen in die DNA von Pflanzen und Tieren jedoch kritisch, da es zu unkontrollierten Freisetzungen gentechnisch veränderter Lebewesen mit negativen Folgen kommen kann und es für diese Zuchtmethoden nach unserer Kenntnis auch keine Akzeptanz der Verbraucher gibt.
Hinweis zur AfD: Die AfD Thüringen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Nach unserer Auffassung muss die Unbedenklichkeit gentechnisch veränderter Produkte für Mensch und Umwelt nachgewiesen sein, bevor sie in Umlauf gebracht werden.
Mehr und mehr Betriebe stehen wegen zunehmendem Preisdruck durch den Einzelhandel, sinkender Nachfrage oder fehlendem Nachwuchs vor dem Aus, mit verheerenden Folgen für Agrarstruktur und die Entwicklung des ländlichen Raums. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie dieser Entwicklung entgegenwirken?
Vertragspflicht mit Preis-Mengen-Bezug vor Lieferung
Eine Grundlage für die Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen und bäuerlichen Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung sind kostendeckende Preise für Bäuerinnen und Bauern. Die Landesregierung muss sich im Rahmen der Agrarminister:innen-Konferenz für die Einführung gerechterer Marktregeln einsetzen. Die AbL fordert für den Milchsektor eine Vertragspflicht vor Lieferung, um einen festen Preis, Menge und Dauer vorab festzulegen. Das ist ein Einstieg in eine für andere Branchen völlig normale Marktpolitik. Dafür muss sich die Landesregierung für die Anwendung des Artikels 148 GMO einsetzen. Deren Anwendung steht in Deutschland noch aus, ist in anderen Ländern hingegen schon gängige Praxis. Auch in der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird bezüglich des Artikels 210a darauf verwiesen, dass für die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien vertragliche Gestaltung notwendig ist.
Novellierung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG)
Auch kann die Marktstellung der Bäuerinnen und Bauern in Deutschland und auch im globalen Süden durch ein Kaufverbot unter Produktionskosten verbessert und der vielfachen Kostenunterdeckung entgegenwirkt werden. Es braucht eine unabhängige Preisbeobachtungsstelle, die die Profiteur:innen in der Lieferkette ermittelt.
Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP)
Eine weitere Grundvoraussetzung für die Entwicklung der Agrarstruktur ist der vollumfängliche Einsatz der EU-Agrargelder für den notwendigen sozialen und ökologischen Wandel. Dabei muss sich die Landesregierung für eine Ausweitung der bundesweiten Ökoregelungen der ersten Säule einsetzen, wobei eine degressive Ausgestaltung der Prämienhöhe eine notwendige agrarstrukturelle Anpassung ist, um alle Betriebe angemessen zu entlohnen und eine Überkompensation aufgrund der Kostendegression bei großen Flächen zu vermeiden. Dies trifft auch auf die Agrarumwelt- und Klimaschutz-Maßnahmen (AUMK) zu, wie es z.B. in Bayern bereits umgesetzt ist.
Die Existenzgründung und der Einstieg junger Menschen in die Landwirtschaft muss neben einer gut ausgestatteten Existenzgründungsprämie im Rahmen der ELER Programme auch mit einer Umgestaltung der Junglandwirte-Förderung im Rahmen der ersten Säule einhergehen. Hier muss sich die Landesregierung für eine flächenunabhängige pauschale Förderung je Betrieb einsetzen, wie es auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten bereits umgesetzt wird.
Ziel unserer Politik ist eine Landwirtschaft, die hochwertige Lebensmittel erzeugt, umweltfreundlich wirtschaftet und eine artgerechte Tierhaltung garantiert. Die Position der Erzeuger gegenüber dem Lebensmittelhandel zu stärken und auskömmliche Erzeugerpreise ermöglichen, bedarf politischer Flankierung, die wir gerne leisten.
Um dem Preisdruck und der sinkenden Nachfrage entgegenzuwirken, möchten wir regionale Vermarktungswege stärken, Genossenschaften und Kooperationen fördern sowie Mindestpreise für landwirtschaftliche Produkte einführen. Zudem wollen wir die Betriebe bei der Diversifizierung unterstützen, um ihre wirtschaftliche Basis zu verbreitern. So möchten wir den Fortbestand der landwirtschaftlichen Betriebe sichern und die Agrarstruktur in Thüringen stärken.
Wir finden: eine landwirtschaftliche Struktur ist dann besonders gut, wenn sie kleinteilig und vielfältig ist. Wir wollen daher gerade kleinere landwirtschaftliche Betriebe besonders unterstützen, um sie zu erhalten. Uns ist es daher ein Herzensanliegen, die Marktmacht des Einzelhandels einzudämmen und die Landwirt*innen durch bessere Erzeuger*innenpreise zu stärken. Wir unterstützen regionale Wertschöpfung und Lieferketten gezielt, beispielsweise durch Verarbeitung vor Ort, Regionalmarketing und Direktvermarktung.
Auch Landwirt*innen in Thüringen haben zunehmend Probleme, Nachfolger*innen für ihre Höfe zu finden. Wir wollen dafür sorgen, dass die Hofnachfolge besser gefördert und der Einstieg erleichtert wird. Dafür wollen wir eine gezielte Beratung und finanzielle Förderung bieten. Bei Schüler*innen möchten wir aktiv für den Beruf des*der Landwirt*in werben, sodass sie durch außerschulische Praktika einen ersten Einblick in die Tätigkeiten dieser Arbeit erhalten.
Außerdem wollen wir die Qualitäten der ländlichen Räume noch weiter voranbringen, mit einem Fokus auf regionale Wertschöpfung und flächendeckende, bedarfsgerechte Infrastruktur. Lokale kulturelle Angebote, besonders auch für junge Menschen, wollen wir erhalten oder neu aufbauen, genauso wie Orte der Begegnung und des Austauschs zwischen den Bürger*innen. Neue Chancen für alle Generationen ergeben sich durch flächendeckende Mobilitätsangebote, die allen eine Wahl lassen, wie sie mobil sein wollen. Damit der ländliche Raum attraktiv bleibt und perspektivisch wieder wachsen kann, braucht es gute Angebote in räumlicher Nähe für medizinische Versorgung und Bildung. Einen besonderen Fokus legen wir auf den Ausbau der Strom- und Wärmenetze ebenso wie auf einen flächendeckenden Anschluss an schnelles Internet. Kurze Wege sichern wir durch Einkaufsmöglichkeiten für Lebensmittel und Medikamente sowie alltagsnahe Dienstleistungen vor Ort, beispielsweise in Dorfgemeinschaftshäusern. Innovative Konzepte sind hier ebenso gefragt wie gemeinschaftliches Engagement, mit dem die Thüringer*innen das Leben in ihren Gemeinden aktiv gestalten können.
Die Thüringer Linke steht an der Seite der Landwirt:innen, sowohl der Öko-Betriebe wie auch der konventionell Wirtschaftenden, und setzt sich für deren Bestand und guten wirtschaftlichen Entwicklung ein. Unsere Landwirtschaft soll die Bevölkerung mit guten, bezahlbaren Nahrungsmitteln versorgen und steht zugleich unter hohem Wettbewerbs und Preisdruck. Wir fordern weniger Marktdominanz der Lebensmittelketten, damit mehr Verhandlungsmacht für Landwirt:innen möglich wird und so bessere Löhne für die Beschäftigten in den grünen Berufen gezahlt werden können. Wir setzen uns für eine Neuausrichtung des Agrarmarketings ein und suchen hier auch die Kooperation mit anderen Bundesländern. Außerdem sollen frische und regionale Produkte, wie Obst, Gemüse, Fleisch oder Fisch vermehrt auf den Tisch unserer Schulkinder, auf unseren eigenen Herd, in Kantinen, Mensen und Cafeterien gelangen anstatt lange Lieferwege absolvieren zu müssen. In diesem Sinne werden wir kommunale Einrichtungen und Landeseinrichtungen unterstützen, dauerhaft regionale Produkte zu nutzen und deren Nachfrage zu steigern.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Hier müssen die wesentlichen Impulse von der EU und vom Bund kommen. Allein beim fehlenden Nachwuchs können wir uns Maßnahmen auf Landesebene vorstellen wie Öffentlichkeitsarbeit an Schulen, Einbindung der Agrarbetriebe in den von uns geforderten Praxisunterricht sowie den Erhalt und die Förderung der Ausbildungsstätten der grünen Berufe.
Hinweis zur AfD: Die AfD Thüringen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Dieses Problem erfordert einen ganzen Maßnahmenkatalog, zu dem die schon erfragte regionale Wertschöpfungskette, die Bodenpreisentwicklung und die Resilienz der Landwirtschaft gegenüber klimatischen Veränderungen eine Rolle spielen. Zu erwähnen ist auch, dass die Energiepreise, die sich auf die gesamte Produktions- und Lieferkette niederschlagen, durch den Ausbau volatiler Energieerzeugungsträger und die Aufgabe grund- und spitzenlastfähiger Energieerzeugung und den damit einhergehenden Netzausbau zu der Situation beitragen. Planungssicherheit besteht kaum, was die Wirtschaftlichkeit erschwert. Die Rückkehr zu einer vernünftigen Energiepolitik, Planungssicherheit, weniger Steuerlast und Hilfsprogrammen für Neulandwirte können hier gegenwirken.
Die Haltung von Nutztieren ist anspruchsvoll und sollte im Freiland, aber auch insbesondere in Stallungen art- und tierwohlgerecht sowie umweltverträglich erfolgen. Sehen Sie in Thüringen diesbezüglich Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen? Fördern Sie den Neubau von Ställen und wenn ja, welche?
Wir fordern: eine Konzentration der staatlichen Förderung auf artgerechte Ställe sowie die Beschränkung der Förderung von Ställen auf solche, die weniger Tierplätze haben, als die „kleinen“ Schwellwerte des BimSchG vorgeben.
Kühe auf der Weide tragen direkt zum Klimaschutz, zur Biodiversität und zum Tierwohl bei. Nicht umsonst ist Weidetierhaltung in der breiten Bevölkerung extrem beliebt. Trotzdem: die Zahl der Betriebe mit Milchkühen auf der Weide sinkt seit Jahren, auch weil Bäuerinnen und Bauern nicht ausreichend Geld für den Schutz des wertvollen Grünlandes bekommen. Es ist unlogisch: fast alle 2 Stunden gibt ein milchviehhaltender Betrieb auf, obwohl genau diese Betriebe unser Grünland erhalten und pflegen.
Mit Beginn der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) hat sich dieses Problem nochmals verschärft. Der Grund: Betriebe mit Grünland können den Wegfall der Greeningprämie in der neuen GAP nicht gut kompensieren – es gibt zu wenige und zu schwache Maßnahmen innerhalb der Öko-Regelungen. So wird Grünland trotz der hohen Bedeutung für Umwelt- und Klimaschutz erneut geschwächt und das Höfesterben geht ungebrochen weiter.
Unser Ziel ist es, die flächendeckende tiergebundene Landbewirtschaftung zu sichern. Wir wollen, dass der gesellschaftliche Beitrag unserer Landwirte als Lebensmittelproduzenten, Naturschützer und Landschaftsbewahrer stärker gewürdigt wird. Dazu sind die Agrarumweltmaßnahmen auskömmlich finanziell auszustatten und die Ausgleichszulage im benachteiligten Gebiet fortzuführen. Wir machen uns stark für dezentral organisierte Schlachthöfe mit regionalen Wertschöpfungsketten. Kleine Schlachtbetriebe wollen wir bei den Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung entlasten.
Tierwohl ist für uns ein zentrales Anliegen. Wir unterstützen unsere Thüringer Betriebe bei Investitionen in noch modernere Ställe, Dünge- und Pflanzenschutztechnik oder Digitalisierung. Wir setzen dabei auf Kooperationen statt staatlicher Eingriffe und auf Anreize statt Auflagen. Entscheidend ist, Planungssicherheit für Investitionen zu garantieren. Investitionen, etwa im Stallbau, müssen über den gesamten Abschreibungszeitraum Bestandsschutz haben und dürfen nicht durch neue Regulierungen entwertet werden.
Die Thüringer Tierwohlförderung, insbesondere im Schweinehaltungsbereich, wollen wir fortführen und stärken. Der notwendige Umbau der Nutztierhaltung zu mehr Tierwohl erfordert jedoch, insbesondere vom Bund, die Bereitstellung von ausreichend Finanzmitteln, um den Landwirten mehr Planungssicherheit bei entsprechenden Investitionen zu geben.
Die art- und tierwohlgerechte sowie umweltverträgliche Nutztierhaltung ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir sehen in Thüringen Handlungsbedarf und planen, den Neubau und Umbau von Ställen nach hohen Tierwohlstandards zu fördern. Zudem möchten wir strengere Kontrollen einführen und Anreize für artgerechte Haltung schaffen. Unser Ziel ist es, das Wohl der Tiere zu verbessern und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.
Schweine, Rinder, Hühner, Schafe oder Ziegen: Alle Tiere in der Landwirtschaft verdienen ein artgerechtes Leben. Die Haltungsbedingungen müssen sich an die Bedürfnisse der Tiere anpassen, nicht umgekehrt. Dabei unterstützen wir die Landwirt*innen mit einem „Pakt für artgerechte Tierhaltung“, der die neue Maxime in der Landwirtschaft werden soll. Denn tiergerechte Landwirtschaft soll sich für die Landwirt*innen auch lohnen.
Dafür wollen wir die „Thüringer Tierwohlstrategie“ weiterentwickeln und gemeinsam mit Erzeuger*innen einen „Pakt für artgerechte Tierhaltung“ auf den Weg zu bringen. Dieser soll mehr Platz und Auslauf für Tiere, eine stärkere Versorgung mit regionalen, strukturreichen Futtermitteln und Beschäftigungsmöglichkeiten fest verankern. Betriebe, die im Sinne einer artgerechten Haltung umbauen, wollen wir durch ein Stallumbau-Programm fördern und weitere staatliche Förderungen an Tierschutzkriterien im Rahmen des „Pakts für artgerechte Tierhaltung“ koppeln. Um eine artgerechtere Tierhaltung zu gewährleisten, soll auch die Förderung des Weidegangs von Milchkühen und Mastrindern sowie die Verwendung von Stroheinstreu für Mastschweine weiter ausgebaut werden.
Das Kupierverbots bei Ferkelschwänzen wollen wir konsequent umsetzen und Maßnahmen zur Verhinderung der Enthornung von Rindern ebenfalls unterstützen. Auch einen hohen Medikamenten- und Antibiotikaeinsatz wollen wir reduzieren und eine Höchstgrenze für Lebendtiertransporte von vier Stunden oder 150 Kilometern einführen. Zudem wollen wir kleine regionale oder mobile beziehungsweise teil- mobile Schlachtstätten finanziell unterstützen und die Kosten für die Ökokontrolle befristet übernehmen, um zusätzliche Bio-Schlachtkapazitäten in der Region zu schaffen.
Wir wollen artgerechte Tierhaltung stärken und einen sozial verträglichen Umbau zu mehr Tierwohl und Umweltschutz fördern. Die Haltung in Kastenständen und die Tierhaltung auf Vollspaltenböden soll nach und nach durch tiergerechte Anlagen ersetzt werden. Um Landwirt:innen dabei zu unterstützen, werden Stallbaumaßnahmen besonders gefördert, die erhöhten Anforderungen an eine tiergerechte Haltung entsprechen. Wir unterstützen die flächengebundene Tierhaltung, die die Zahl der Tiere an der Naturverträglichkeit bemisst und damit betriebliche Kreisläufe stärkt.
Statt zentralisierter und privater Groß-Schlachthöfe mit langen Transportwegen, höherem Aufwand und oft schlechten Arbeitsbedingungen unterstützen wir dezentrale Schlachtstätten und führen unsere Bemühungen zur Einrichtung regionaler und kommunaler Schlachthöfe fort. Wir fordern die Umsetzung der lange schon auf dem Tisch liegenden Maßnahmen der sogenannten ‚Borchert-Kommission‘, in der Politik und Landwirtschaft gemeinsame Reformschritte diskutiert haben. Die dort vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen geben der Landwirtschaft eine Perspektive. Wir beziehen die Thüringer Akteure bei der Erarbeitung der Umsetzungsmaßnahmen unbedingt ein, und setzen uns dafür ein, eine verlässliche Finanzierung sicherzustellen.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Wir würden die Grund- und Prämienförderung in den AgrarInvest-Programmen auf den Prüfstand stellen und an die neuen Herausforderungen anpassen.
Hinweis zur AfD: Die AfD Thüringen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf, da der von der Politik richtigerweise geforderte Schutz des Tierwohls finanziell zu wenig untersetzt ist (in Land und Bund). Die Vorschläge der Borchert-Kommission haben zumindest Zielmarken gesetzt, die aber nur erreicht werden können, wenn sie staatlich unterstützt werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass beispielsweise Emissionsrichtlinien in der Praxis dazu führen können, dass statt Offenhaltung eine Stallhaltung erfolgt, diesen Widerspruch muss die Politik lösen.
Die verpflichtende Einführung des PORTIA-Portals u.a. zur Antragstellung & Kommunikation zwischen Behörden und Landwirt:innen in 2023 führte teils zu Unmut und Verärgerung. Wie möchten Sie die Bauernschaft bei notwendigen Veränderungen mitnehmen ohne weitere verwaltungstechnische Hürden aufzubauen?
Neue Softwaremodule sollten erst dann verpflichtend vorgeschrieben werden, wenn diese einen erfolgreichen Testbetrieb hinter sich haben und stabil funktionieren. Die verpflichtenden Nutzung des PORTIA Flächenregisters sollte ausgesetzt werden. Die KULAP-Nachweisführung sollte weiter mit handschriftlicher Schlagkartei ermöglicht werden. Das Extra-Ausweisung von Vorgewenden und Biodiversitätsflächen sollte ausgesetzt werden.
Die im Rahmen der Digitalisierung der Landwirtschaft eingeführten Instrumente PORTIA und FAN-App sind unverändert zu komplex. Die Landesregierung muss hier für funktionelle und praxistaugliche Lösungen sorgen.
Die geplante Einführung eines Flächenregisters sehen wir kritisch. Sie darf erst dann in Betracht kommen, wenn alle Funktionen vorliegen und Fehler behoben sind – wenn das System einwandfrei funktioniert. Die Probleme wie bei den zuletzt eingeführten Instrumenten PORTIA und FAN-App dürfen sich nicht wiederholen.
Die Einführung des PORTIA-Portals hat zu Unmut geführt, das erkennen wir an. Um die Bauernschaft bei notwendigen Veränderungen mitzunehmen, planen wir Schulungen und Informationsveranstaltungen, die Bereitstellung von Hilfsmitteln und Support sowie die Beteiligung der Landwirte an der Weiterentwicklung des Portals. Unser Ziel ist es, die Verwaltung zu modernisieren, ohne zusätzliche Hürden für die Landwirte zu schaffen.
Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass Landwirt*innen ihre eigenen Dokumente dem Amt zur Kontrolle zur Verfügung stellen. Die Dokumentationspflicht ist seit vielen Jahren Standard, wobei die Inhalte bei allen gleich sind. Eine Überprüfung ist selbst bei handschriftlicher Dokumentation ohne weiteres möglich. Gegenüber der vorangegangenen Förderperiode stellt PORTIA eine Möglichkeit zur online- basierten Antragsstellung dar. Hierfür sollten Landwirt*innen ausreichend geschult werden. Die Digitalisierung sollte dazu beitragen, verwaltungstechnische Hürden abzubauen und Prozesse zu vereinfachen.
Für eine größere Akzeptanz für notwendige Veränderungen brauchen wir intensivere Beteiligungsmöglichkeiten für Akteur:innen und einen breiten Dialog über die Frage, wie die Landwirtschaft der Zukunft aussehen, sich entwickeln und unterstützt werden soll, damit Problemstellungen zeitnah erkannt und entsprechende Lösungen gefunden werden können. Wir unterstützen daher die Initiative von Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden für einen gemeinsamen Dialog zur Zukunft der Thüringer Landwirtschaft.
Das Thema „Digitalisierung“ spielt für zukünftige Abläufe und Arbeitsweisen, etwa bei der Beantragung von Fördermitteln eine große Rolle. Wir werden diese weiter vorantreiben und arbeiten (auch mit den betroffenen Akteur:innen) daran, diesen anspruchsvollen Prozess immer praxistauglicher und reibungsloser zu gestalten.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Die Probleme bei der Einführung des PORTIA-Portals sind aus unserer Sicht hausgemacht – das System war weder ausgereift noch praktikabel. Wir gehen davon aus, dass das System zur nächsten Antragstellung fehlerfrei läuft. Dabei sind Mehrfacheingaben gleicher Daten für die Agrarbetriebe zu vermeiden. Außerdem müssen die neuen Möglichkeiten vor allem dem Bürokratieabbau dienen und entsprechend aufgebaut und weiterentwickelt werden.
Hinweis zur AfD: Die AfD Thüringen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Es ist immer effektiver, wenn die Kommunikation mit den Betroffenen stattfindet, bevor eine Umsetzung von Plänen erfolgt.
Agroforstsysteme, Hecken und Streuobst bieten essenzielle Antworten auf Artensterben und Klimakrise, jedoch nimmt ihre Fläche insgesamt ab. Es gibt zu wenige Pflanzungen und der Pflegezustand ist schlecht. Was möchten Sie konkret tun, um deren Anlage, Pflege und Bewirtschaftung attraktiv zu machen?
Förderung von Gehölzen in der Landwirtschaft
Der AbL ist eine sozial- und umweltgerechte Landwirtschaft wichtig. Dazu gehört neben dem Erhalt der Biodiversität beispielsweise die Verbesserung des Bodens, gerechte Bezahlung und eine Anpassung an die Klimakrise. In all diesen Bereichen liefern Gehölze und eine angemessene Förderung ihrer Anlage und Pflege zentrale Antworten. Für Bäuerinnen und Bauern muss es sich lohnen, Gehölze zu pflanzen, zu bewirtschaften und zu erhalten. Politische Rahmenbedingungen sollten so gestaltet sein, dass großflächig Baumlandschaften entstehen können. Konkret bedeutet dies:
Nur mit mehr Gehölzen ist unsere Landwirtschaft zukunftsfähig! Was sinnvolle Förderprogramme brauchen, definieren wir hier: für Streuobst, für Hecken, für Agroforst-Systeme.
Die Verantwortung sehen wir in erster Linie bei der Landwirtschaft selbst. Unsere Landwirte leisten bereits jetzt einen unschätzbaren Beitrag zum Klimaschutz, zum Erhalt der Natur und zur Biodiversität. Wir setzen uns dafür ein, dass in der Öffentlichkeit ein wirklichkeitsnahes Bild landwirtschaftlicher Arbeit und ihrer Produkte vermittelt wird. Wir wollen das Bewusstsein der Menschen hierfür schärfen.
Die vielfältigen Leistungen, die von der Landwirtschaft für die Gesellschaft erbracht werden – von der Sicherung unserer Ernährung bis hin zur Pflege und Erhaltung unserer Kulturlandschaft sind fair zu honorieren und angemessen zu entlohnen.
Agroforstsysteme, Hecken und Streuobst sind essenziell für den Artenschutz und die Klimaanpassung. Wir möchten ihre Anlage, Pflege und Bewirtschaftung durch finanzielle Anreize und Förderprogramme attraktiver machen. Dazu gehören auch Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie die Stärkung der Kooperation mit Naturschutzorganisationen. Unser Ziel ist es, die Biodiversität zu fördern und die Landwirtschaft an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen.
Die Pflege und Neupflanzung von Streuobstwiesen wollen wir stärker würdigen und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Maßnahmen wie die Kartierung von Arten zahlen. Außerdem wollen wir eine Strategie gegen die Verdrängung von Streuobstwiesen, Saumstrukturen und Hecken an Feldrändern genauso wie für ihre Nutzung und Pflege aufsetzen.
Gegenwärtig sind Agroforstsysteme Gegenstand vieler Forschungsprojekte. Agroforstsysteme, Hecken und Streuobstwiesen werden für viele Landwirt*innen als Hindernisse wahrgenommen, die die Produktion ineffizienter machen, obwohl sie auch viele Vorteile mit sich bringen. Wie bereits oben beschrieben, müssen wir uns über Strategien Gedanken machen, wie wir langfristig diese Systeme in der Landwirtschaft etablieren. Dabei sind moderne Agroforstsysteme gut an die Bedingungen der heutigen Landwirtschaft angepasst. Allerdings bedeuten die Pflege und Nutzung auch Mehraufwand und weniger landwirtschaftliche Fläche, die genutzt werden kann, was finanziell unterstützt werden muss. Denn der ökologische Beitrag dieser Strukturen muss es uns wert sein!
Wir stehen zur nachhaltigen Agrarpolitik unserer Landesregierung, mit der wir Artenvielfalt, natürliche Ressourcen und eine dauerhafte Bodenfruchtbarkeit schützen sowie Bodenerosion und klimaschädliche Emissionen verhindern wollen. Wir setzen uns für die Förderung einer vielfältigen Kulturlandschaft ein, beispielsweise mit Hilfe des Agroforsts als wichtige Klimaschutzmaßnahme oder durch die Etablierung weiterer Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Wir treten für eine kostendeckende investive Förderung bei der Anlage von Agroforstsystemen ein und würden uns dazu auf Bundesebene einbringen.
Hinweis zur AfD: Die AfD Thüringen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Die bereits angesprochene Versuchsanstalt sollte entsprechende Pilotprojekte initiieren und erweitern. Zum Beispiel sind statt Blühstreifen auch größere Insektenwälle denkbar, die dem Wild Schutz bieten und zum Insektenschutz beitragen. Die Organisation von interessierten Bürgern zur Pflanzung und Pflege von Streuobstwiesen ist ebenfalls hilfreich, so wie Pflegeverträge mit Landwirten. Von staatlicher Seite sehen wir eine stärkere Bewerbung vor.