• Wahlprüfsteine Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026

Landwirtschaftliche Betriebe stehen vor großen Herausforderungen: Erzeuger:innen-Preise unterhalb der Produktionskosten, Extremwetterereignisse oder Trockenheit, steigende Pacht- und Kaufpreise für Ackerland, Flächennutzungskonkurrenzen durch Erneuerbare Energien, Verkehr, Industrie und Wohnungsbau, Pachtflächenverlust an kapitalstärkere Investor:innen, fehlende Planungssicherheit, überbordende Bürokratie, Fachkräftemangel und vieles mehr. Das führt zum Höfesterben, zum Verlust von vielfältiger Agrarstruktur und lebendigen ländlichen Räumen.

Am 6. September 2026 ist Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Wir haben die Parteien gefragt, wie sie diesen Problemen in Sachsen-Anhalt begegnen wollen. Hier sind ihre Antworten – und unsere Positionen.­

Was die Parteien zu unseren Fragen geantwortet haben

Mit einem Klick auf die Frage gelangt man zu den einzelnen Partei-Antworten. Ein kleiner Hinweis für die Übersichtlichkeit: über einen Klick auf den Pfeil lässt sich die Frage wieder einklappen.

Frage 1: Klimawandel und -anpassung

Frage 1: Klimawandel und -anpassung

Laut wissenschaftlichen Prognosen führt der Klimawandel dazu, dass zukünftig längere Trockenperioden und gleichzeitig häufiger Starkregen und Extremwetterereignisse zu erwarten sind. Vor allem in Sachsen-Anhalt, eh schon trockenste Region in Deutschland, droht der Wassermangel sich zu verschärfen. 

  • Wie planen Sie, die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Anpassung an den Klimawandel, z.B. durch geeignete Förderprogramme wie „Sachsen-Anhalt KLIMA“, zu unterstützen?

Klimawandelfolgen werden in den nächsten Generationen noch stärker spürbar sein.

  • Inwieweit planen Sie, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung im Schul- und Berufsschulunterricht zu vermitteln?

Unsere AbL-Position

Der menschengemachte Klimawandel ist ein existenzielles Problem für die Landwirtschaft – gerade durch extreme Hitze und Dürreperioden in Sachsen-Anhalt - und bedarf dringender Anpassungsmaßnahmen. Wir fordern (Forderungspapier der AbL zur Bundestagswahl 2025):
Strategien zur betrieblichen Anpassung an Klimawandelfolgen sind weiterzuentwickeln und die Betriebe bei der Umsetzung durch z.B. Beratung zu unterstützen. Dazu gehören z.B. vielfältige Fruchtfolgen, Erhalt von Grünland, Humusaufbau, Vermeidung von Erosion, Agroforst und Mulchsysteme sowie Sortenvielfalt. Zusammen mit den Länderregierungen und Betroffenen sind regional angepasste Wassernutzungskonzepte zu erarbeiten und zu etablieren, die sowohl die Folgen von Dürren als auch von Starkregen und Hochwasser verringern können. Diese sollen eine landwirtschaftliche Nutzung auch unter den immer dramatischer werdenden Folgen der Klimakrise gewährleisten. Die Landnutzung ist an den regional verfügbaren Wasserressourcen zu orientieren.

Agroforst als Klimaanpassung

Außerdem verweisen wir an dieser Stelle auf den Wahlprüfstein zu Agroforstsystemen, Hecken und Streuobst in der Landwirtschaft, wozu im Januar 2026 ein weiteres Positionspapier veröffentlicht wurde.

CDU

Die CDU Sachsen-Anhalt setzt auf einen praxisnahen Ansatz, der Klimaanpassung, Innovation und Wirtschaftlichkeit verbindet. Wir wollen die Wasserrückhaltung in der Fläche stärken, die Gewässerunterhaltung weiterentwickeln und klimaangepasste Sorten durch moderne Züchtungsmethoden fördern. Zudem sollen Modellvorhaben und Demonstrationsbetriebe unterstützt werden, um neue Verfahren schneller in die Praxis zu bringen. Forschungseinrichtungen wie die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau sowie das IPK Gatersleben spielen dabei eine zentrale Rolle.

Vor dem Hintergrund der Neuverhandlungen von finanziellen Mitteln bspw. zur GAP haben und wollen wir uns weiterhin für eine ausgiebige Ausstattung von Förderprogrammen einsetzen, sodass bereits begonnene und zukünftige Maßnahmen sinnvoll finanziert werden können. Finanzielle und inhaltliche Aspekte der jeweiligen Förderungen werden Teil der kommenden Haushaltsverhandlungen des Landes sein, jedoch in weiten Teilen von den  Verhandlungsergebnissen auf EU-Ebene anhängig sein. 

Förderprogramme zur Klimaanpassung sollten insbesondere Investitionen in wassersparende Bewirtschaftungsverfahren, Digitalisierung, Präzisionslandwirtschaft, Agroforstsysteme, Wasserrückhalt und klimaresiliente Produktion unterstützen. Dabei gilt für uns: Förderprogramme müssen generell einfach, unbürokratisch und praxisgerecht ausgestaltet sein.

Zum Thema Bildung:
Die klimatischen Veränderungen und Klimafolgenanpassungen gehören zu einer modernen Bildung. Die CDU setzt dabei auf wissenschaftsbasierte und praxisorientierte Vermittlung statt ideologischer Vorgaben. Insbesondere in den Grünen Berufen sollen Themen wie Wassermanagement, Digitalisierung, Biodiversität, moderne Pflanzenzüchtung und klimaangepasste Bewirtschaftung stärker berücksichtigt werden. Die bestehenden Bildungsstandorte der Agrar- und Forstwirtschaft sollen hierfür weiterentwickelt werden

SPD

- Wir wollen landwirtschaftliche Betriebe bei der Anpassung an Trockenheit, Starkregen und Extremwetter begleiten. Dazu gehört aus unserer Sicht vor allem, bestehende Möglichkeiten sinnvoll weiterzuentwickeln, Beratung zu stärken und Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Betriebe ihre Resilienz eigenverantwortlich verbessern können. Mit der Novellierung des Wassergesetzes haben wir bereits einen wichtigen Schritt hin zu mehr Wasserrückhalt im Land vollzogen. Darauf aufbauend soll die Anpassung an den Klimawandel verlässlich vorangebracht werden.

- Klimaschutz und Klimafolgenanpassung werden auch in Schule und Berufsschule weiter gestärkt werden. Im Einklang mit den Vorgaben des Schulgesetzes sowie der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt wurden bereits im Jahr 2022 Fachlehrpläne für das Gymnasium und das berufliche Gymnasium unter der Perspektive der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) überarbeitet und durch entsprechende Lehrplananforderungen ergänzt. Im Moment erfolgt laut Bildungsserver Sachsen-Anhalt die Überarbeitung der Lehrpläne für die Grundschulen (Einführung zum Schuljahr 2026/2027) sowie für die Sekundarschulen (Einführung zum Schuljahr 2027/2028). Die Prinzipien der BNE werden dabei besonders berücksichtigt werden.

Bündnis 90/Die Grünen

- Die Landwirtschaft leidet neben der Forstwirtschaft am meisten unter dem Klimawandel. Bei den extremen Temperaturen sterben inzwischen qualvoll Tiere – so wie jüngst Legehennen im Freiland, die sich der Hitze nicht mehr widersetzen können. Wir Grünen wollen die Landwirtschaft und ihre Tiere mit den dramatischen Folgen des Klimawandels nicht allein lassen. Wir kämpfen für jedes Zehntel-Grad weniger Erderhitzung – insbesondere durch einen schnellen Umstieg auf 100 Prozent Erneuerbare Energien. Wir wollen die Förderprogramme der Landwirtschaft auf agrarökologische Maßnahmen ausrichten, die zu mehr Klimaresilienz durch z.B. eine bessere Wasserhaltung im Boden beitragen.

Wir haben Investitionen in wassersparende Bewässerungssysteme, Humusaufbau und bodenschonende Bewirtschaftungsformen, Agroforstsysteme sowie die Förderung klimaangepasster Kulturpflanzen und vielfältige Fruchtfolgen im Blick. Geeignete Förderprogramme, wie beispielsweise die AUKM-Richtlinie, wollen wir langfristig sichern sowie praxisnah und finanziell ausreichend ausgestalten.

- Klimaschutz ist auch schon heute fächerübergreifend im schulischen Alltag verankert. Um Klimaschutz und Klimaanpassung als Themen zu stärken, wollen wir Bildung für nachhaltige Entwicklung im Schulalltag fest etablieren. Dafür bedarf es einer sicheren und langfristigen Finanzierung von externen Bildungsträgern, beispielsweise durch eine institutionelle Förderung. Darüber hinaus wollen wir Lehrkräfte bei der Vermittlung dieser Themen durch geeignete Fortbildungsangebote unterstützen und den Praxisbezug stärken. Klimaschutz, nachhaltiges Wirtschaften und Anpassungsstrategien sollten insbesondere in berufsbildenden Schulen stärker berücksichtigt werden, damit junge Menschen die Kompetenzen erwerben, die sie für die Herausforderungen einer klimaneutralen Gesellschaft benötigen.

Die Linke

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet.

Die Linke will eine klimafitte Landwirtschaft. Die Landwirtschaft muss sich an Hitze, Trockenheit, Starkregen und andere Folgen der Erderwärmung anpassen. Gleichzeitig kann sie selbst zur Lösung der Klimakrise beitragen. Dafür brauchen landwirtschaftliche Betriebe Unterstützung, um eigene Lösungen entwickeln zu können, die zu ihren Standorten, Böden und Betriebsstrukturen passen.
Dafür wollen wir bestehende Förderprogramme weiterentwickeln und dort, wo es nötig ist, neue Programme auflegen. Zentral ist für uns, die Fruchtbarkeit der Böden zu stärken. Hierfür wollen wir Humusaufbau und vielfältige Fruchtfolgen gezielt fördern. Sachsen-Anhalt braucht dafür auch eine Eiweißstrategie. So könnten mehr Leguminosen wie Ackerbohnen und Erbsen angebaut werden. Das stärkt unsere Böden und verringert Futtermittelimporte aus Südamerika. Zudem wollen wir Investitionen in Agroforstanlagen fördern.

Zur Klimaanpassung gehört auch ein besserer Umgang mit Risiken. Wir wollen deshalb eine Bundesratsinitiative für einen Mehrgefahrenfonds starten. Dieser Fonds soll landwirtschaftlichen Betrieben bei klimabedingten Schäden schnell und unbürokratisch helfen. Klimawandel und Klimaanpassung müssen auch in der Berufsausbildung stärker vorkommen. Junge Landwirtinnen und Landwirte sollen verstehen, was sich wie durch den Klimawandel und seine Folgen wie beispielsweise Hitze, Trockenheit und Starkregen verändert.

Ohne Insekten, Wildbienen und Nützlinge gibt es keine sichere Ernährung. Artenvielfalt ist deshalb keine Nebensache, sondern eine Grundlage der Landwirtschaft. Darum braucht es auch eine politische Antwort auf das Artensterben. Wir wollen Landschaftsstrukturen wie Hecken, Baumreihen und Blühstreifen fördern. Außerdem wollen wir ein Sonderprogramm „Wildbienen“ auflegen. Es soll Lebensräume für Wildbienen verbessern, etwa durch Blühflächen, Hecken und Niststrukturen.

Unser langfristiges Ziel ist klar: Landwirtschaft erbringt Leistungen für die ganze Gesellschaft. Sie sichert Ernährung, erhält fruchtbare Böden, pflegt Kulturlandschaften, schützt Wasser, stärkt Artenvielfalt und trägt zum Klimaschutz bei. Diese Leistungen müssen auch gesellschaftlich bezahlt werden. Unser Grundsatz lautet deshalb: öffentliches Geld für öffentliche Leistungen.

FDP

- Wir unterstützen die Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an den Klimawandel insbesondere durch bessere Rahmenbedingungen. Der in dieser Legislaturperiode begonnene Paradigmen-wechsel im Wassergesetz vom Abfluss zum Wasserrückhalt in der Fläche muss durch wasserbauliche Maßnahmen vorangetrieben werden. Ziel ist dabei die Verbesserung der Grundwasserneubildung.
Mit der Zulassung von Saatgut, das mit neuen Züchtungsmethoden gewonnen wurden, ermöglichen wir den Betrieben eine schnellere und auch kostengünstigere Umstellung auf Pflanzen, die besser an den Klimawandel angepasst sind. Wir werden zudem auch weiterhin Investitionen in Smart Farming unterstützen, mit der die Landwirtschaft nicht zuletzt besser an die Bedingungen des Klimawandels angepasst werden kann.

- Klimaschutz und Klimafolgenanpassung werden bereits als Querschnittsthemen in verschiedenen Fächern unterrichtet. Daran wollen wir grundsätzlich auch nichts ändern, neue Erkenntnisse müssen aber selbstverständlich einfließen. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass die Chancen der neuen Züchtungsmethoden und der Präzisionslandwirtschaft dargestellt werden.

Bündnis Sahra Wagenknecht

Umwelt- und Klimamaßnahmen müssen umfassend gefördert werden. Damit die Fördermittel auch abgerufen werden, braucht es kostenfreie Beratung zu Maßnahmen, Fördermöglichkeiten und Beantragung. Die ausgeschriebenen Fördermaßnahmen müssen praxisnah sein, damit Landwirte diese beantragen. Das bedeutet:

  1. Kein Windhundprinzip – das gewinnen nur diejenigen, die genug Mittel und Personal für Projektanträge neben der landwirtschaftlichen Arbeit haben.
  2. Keine ewig langen Projektanträge – Die Zeit hat ein Landwirt, der im Vollerwerb einen kleinen bis mittleren Landwirtschaftsbetrieb führt, nicht.
  3. Keine ausufernde Dokumentation – s. Bemerkung zu 2.
  4. Keine Einjährigkeit – eine Maßnahmenumsetzung braucht meist wesentlich länger.
  5. Maßnahmen müssen sich in den Betriebsalltag einfügen können. 

Die Mehrgefahrenversicherung muss neben Obst- und Weinbaubetrieben auch für Gemüsebauern vom Land gefördert werden. Außerdem braucht es nicht nur kostenfreie Beratung zu resilienten Pflanzen und klimaangepassten Anbaumethoden, Bewirtschaftungsformen und -zeiten. Es braucht auch weitere Forschung und hierzu die nötige Forschungsfinanzierung zu klimaangepassten Bewirtschaftungsformen und Pflanzen.

Das BSW setzt sich für die Stärkung und Wertschätzung von systemrelevanten Berufen ein. dazu gehört auch die Landwirtschaft. Eine Vermittlung von grundlegenden Dingen wie Herkunft der Lebensmittel, Lebensmittelproduktion an sich, Wetterphänomene und Wetterabhängigkeit von Berufen gehört in die Schule. In die Ausbildung von Land-, Forst-, Tier- und Fischwirten, GaLa-Bau und weiteren wetterabhängigen Berufszweigen gehören die Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung dazu.


Hinweis zur AfD: Im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2023 wird festgestellt (S. 51): 

"Zusammenfassend betrachtet, missachtet die AfD Sachsen-Anhalt Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Aufgrund ihrer Agitation gegen das Prinzip der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip handelt es sich bei der AfD Sachsen-Anhalt um eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VerfSchG-LSA und damit um eine gesichert extremistische Bestrebung." 

Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.

AfD

- Die Ausweitung des Förderprogramms Sachsen-Anhalt KLIMA ist nicht geplant. Wir unterscheiden zwischen Klimaanpassung und Klimaschutz. Wir wollen Landwirte bei Maßnahmen zur Klimaanpassung unterstützen, allerdings nicht im Rahmen einer umfassenden Klimaschutzpolitik, sondern mit dem Ziel, die Produktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft zu sichern.

- Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sollen im Unterricht sachlich und naturwissenschaftlich fundiert behandelt werden, jedoch nicht als eigenständige Leitideologie oder fächerübergreifendes Erziehungsziel. Schulen und Berufsschuen sollen Wissen über Naturwissenschaften, Umwelt, Wetter, Energie und nachhaltiges Wirtschaften vermitteln, ohne Schüler auf bestimmte politische Positionen festzulegen. Eine stärkere Verankerung des Klimaschutzes als Querschnittsthema im Unterricht lehnen wir ab. Stattdessen setzen wir auf einen fachbezogenen Unterricht, der wissenschaftliche Zusammenhänge vermittelt und Raum für unterschiedliche Positionen lässt. Klimafolgenanpassung sollte dort behandelt werden, wo sie fachlich und beruflich relevant ist, etwa in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau, in der Wasserwirtschaft oder im Bauwesen. Ziel ist es, praxisnahe Kompetenzen für den Umgang mit veränderten Umweltbedingungen zu vermitteln. Insgesamt sollen Schulen stärker auf die Vermittlung von Grundlagenwissen, Berufsorientierung und Fachkompetenz ausgerichtet werden. Eine Ausweitung klimapolitischer Bildungsprogramme oder verbindlicher Vorgaben zur Klimabildung lehnen wir ab.


Frage 2: Klima- und Artenschutz in der Landwirtschaft

Frage 2: Klima- und Artenschutz in der Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Betriebe leiden besonders unter den Auswirkungen des Klimawandels. Gleichzeitig trägt die Landwirtschaft eine gewisse Verantwortung für die sich häufenden Auswirkungen klimatischer Veränderungen. Sie können aber auch wertvolle Beiträge zum Klima- und Artenschutz leisten. 

  • Wie sollte Ihrer Ansicht nach eine klimagerechte und umweltschonende Landwirtschaft aussehen? 
  • Planen Sie konkrete Maßnahmen zum Klima- und Biodiversitätsschutz durch die Landwirtschaft und wenn ja, welche?

Unsere AbL-Position

Die Bäuerinnen und Bauern der AbL setzen sich in ihrer Arbeit auf den Höfen, in der Öffentlichkeit und in Bündnissen für eine klimaschonende Landwirtschaft ein. Insbesondere in den Bereichen Tierhaltung und Düngung entstehen in der Landwirtschaft die höchsten Emissionen, weshalb hier dringender Handlungsbedarf besteht.

Tierhaltung und Klimaschutz
Die AbL fordert einen Umbau der Tierhaltung, der gemeinsam mit den Bäuerinnen und Bauern erfolgt (AbL Stellungnahme aus 2023). Es braucht hier verbindliche und mehrjährige Verträge, die eine sichere Finanzierung des Umbaus ermöglichen, ohne Betriebe in existenzielle Gefahr zu bringen. Die Borchert-Kommission zeigte in ihren Empfehlungen einen Weg auf hin zu mehr Tierwohl in der gesamten Tierhaltung. Bäuerinnen und Bauern erhalten Entwicklungschancen und langfristige Perspektiven, indem mittels eines Konzeptes den Betrieben Umbau- und laufende Kosten finanziert werden. Im Herbst 2025 hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung gekürzt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass es nun keine langfristigen Förderungen von Tierwohl über Bundesprogramme mehr gibt. Damit erzeugt er einen enormen Vertrauensverlust bei tierhaltenden Betrieben, die umbauen wollen und sich auf das Programm verlassen

Die Bestandsobergrenzen angelehnt an das Bundesimmissionsschutzgesetz müssen als Orientierung für eine zukunftsfeste und klimagerechte Tierhaltung eine Rolle spielen.

Düngung und Klimaschutz
Im Bereich der Düngung fordert die AbL die konsequente Einhaltung europäischer Gewässer- und Umweltschutzziele und die Umsetzung einer verursachergerechten, bürokratieärmeren Düngepolitik. Grundlegend ist hierfür die Umsetzung der Stoffstrom-/Nährstoffbilanzierung - eine Alternative zu dem pauschalen System der Roten Gebiete und mit dem Wirkungsmonitoring die Einhaltung europäischen Rechts. Die dahinterstehenden Verordnungen müssen praxisnah und möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden, damit sie die Betriebe spürbar entlasten. Im Juli 2025 hat Bundeslandwirtschaft Minister Alois Rainer die Stoffstrombilanzverordnung gestrichen und damit die Grundlage für eine effektive und verursachergerechte Düngepolitik weggenommen. 

Im Oktober hat ein Urteil gegen die Ausweisung von Roten Gebieten zu Unsicherheiten geführt. Gleichzeitig zwingt jetzt ein zweites Urteil die Bundesregierung, ein ambitioniertes Nitrat-Aktionsprogramm umzusetzen. Der düngepolitische Status Quo mit seinen pauschalen, ungerechten und umweltschutztechnisch nicht-wirksamen Regeln darf nicht zementiert werden. Auch die (Wieder-) Aufnahme eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU wegen Nichteinhaltung der europäischen Gewässer- und Umweltschutzvorgaben mit damit einhergehenden hohen Strafzahlungen sowie potenziell noch einschränkenderen Regeln für die Betriebe darf nicht riskiert werden. 

Anfang 2026 wurde ein neuer Gesetzgebungsprozess angestoßen: die Bundesregierung darf dabei nicht die Chance verpassen, eine praktikable Umsetzung der einzelbetrieblichen Nährstoffbilanz zu entwickeln. Darauf sollte ein Anreizsystem zur Reduzierung von zu hohen Überschüssen und Honorierung von niedrigen Überschüssen bauen. Diese Lösung würde endlich Verursachergerechtigkeit verankern und zugleich eine Verschlankung der Düngepolitik ermöglichen (im Sinne der ZkL).

Naturschutz: EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Die Landwirtschaft ist in besonderem Maße auf funktionierende und gesunde Ökosysteme angewiesen. Gleichzeitig kann sie vielfältige Leistungen für Gesellschaft, Klima und Umwelt erbringen. Die Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) ist deshalb ein notwendiger Schritt, um Naturschutzmaßnahmen dauerhaft in der landwirtschaftlichen Praxis zu verankern und die natürlichen Produktionsgrundlagen langfristig zu sichern. Mit ihrem Leitbild „Jeder Hof zählt“ setzt sich die AbL für eine vielfältige Landwirtschaft mit vielen Höfen ein. Dazu gehört der Erhalt kleinstrukturierter Höfe, da eine kleinräumig geprägte Landwirtschaft die Artenvielfalt fördert. Die Forderungen der AbL leisten dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung der W-VO. 

Neben der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen müssen auch soziale und ökonomische Aspekte einbezogen werden, die zur gesellschaftlichen Resilienz beitragen. Darunter zählen faire Marktrahmenbedingungen für Bäuerinnen und Bauern, und eine zuverlässige Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen und Honorierung von Gemeinwohlleistung durch eine konsequente Ausrichtung der GAP. Dabei ist es wichtig, die wertvollen Leistungen der Betriebe, die bereits heute besonders naturschonend wirtschaften, gezielt zu berücksichtigen, um diese wirtschaftlich zu stärken. Laufende Mehrkosten, die u.a mit der Pflege von Landschaftselementen oder mit Ertragsverlusten verbunden sind, müssen ausgeglichen werden.

Die AbL setzt sich ein für:

  • eine Qualifizierung der öffentlichen Gelder z.B. nach Klimaschutzkriterien
  • die Förderung von Weidehaltung und den Erhalt und Schutz von Dauergrünland
  • Strategien für einen humusmehrenden Ackerbau (weite Fruchtfolgen, Wechsel zwischen Sommerungen und Winterungen, Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen, …)
  • eine flächengebundene Tierhaltung mit einer Obergrenze von 2 Großvieheinheiten pro Hektar und fairen Erzeuger:innenpreisen
  • eine Förderung regionaler (Eiweiß-)Futtermittel
  • ein Grenzausgleich beim Import von klimaschädlich produzierten Rohstoffen (wie Soja) und Lebensmitteln im Sinne des qualifizierten Marktzugangs
  • eine nachhaltige Nutzung und eine Anhebung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, der im Einklang mit landwirtschaftlichen Interessen steht
  • Moorschutz, der den Bäuerinnen und Bauern eine Perspektive bietet
  • Vermeidung von Lebensmittelabfällen
  • Energieeffizienz auf den Höfen

CDU

Zur ersten Frage:
Eine klimagerechte Landwirtschaft verbindet Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Ressourcenschutz. Durch die Kombination von Innovation, moderner Technik, Digitalisierung, Präzisionslandwirtschaft und neuen Züchtungsmethoden kann die Umwelt entlastet und gleichzeitig Erträge gesichert werden.

Zur zweiten Frage:

Ja, dazu gehören u.a. Folgende:

- Förderung klimaangepasster Sorten und moderner Züchtungsmethoden
- Ausbau der Wasserrückhaltung in der Fläche
- Unterstützung der Weidetierhaltung als Beitrag zu Biodiversität und Artenvielfalt
- Honorierung von Ökosystemleistungen des Waldes
- Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Böden vor anderweitiger Nutzung

SPD

- Klimagerechte Landwirtschaft bedeutet für uns, dass wir den Rahmen schaffen, dass Betriebe unter den sich ändernden Bedingungen weiter wirtschaften können. Wir wollen tragfähige Konzepte für landwirtschaftliche Bewirtschaftung und regionale Entwicklung verzahnen. Biotopverbünde, Blühstreifen, Streuobstwiesen, Feldgehölze und naturnahe Flächen werden gezielt dort gestärkt, wo sie die größte ökologische Wirkung entfalten. Naturschutzgerechte Landwirtschaft und wirksamer Artenschutz werden konsequent zusammen gedacht.

- Die Forschung zu klimaangepasstem Pflanzenbau und moderner Pflanzenzüchtung wird gezielt ausgebaut. Ziel ist es, widerstandsfähige Sorten gegenüber Trockenheit, Hitze und neuen Schaderregern schneller verfügbar zu machen.

Bündnis 90/Die Grünen

- Als Bündnisgrüne stehen wir für eine Landwirtschaft, die Natur, Klima, eine artgerechte Tierhaltung und unsere Ernährung in Einklang bringt. Unser Ziel ist es, eine stärkere Ökologisierung der Landwirtschaft zu ermöglichen, die gesunde Nahrungsmittel erzeugt, die biologische Vielfalt schützt und die ländlichen Räume stärkt. Agrarökologische Maßnahmen wie zum Beispiel vielfältige Fruchtfolgen, Zwischenfrüchte oder der Verzicht auf mineralische Stickstoffdünger schaffen stabile Ökosysteme und machen die Landwirtschaft widerstandsfähiger.

Eine klimagerechte und umweltschonende Landwirtschaft ist für uns eine, die innerhalb der ökologischen Grenzen wirtschaftet, fruchtbare Böden erhält und die natürlichen Lebensgrundlagen schützt.

- Gemäß dem Prinzip „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ setzen wir Grünen uns dafür ein, dass Agrarräume wirksam für mehr Natur- und Artenschutz umgestaltet werden. Das heißt, kleinere Schläge und vielfältige Strukturen, extensive Acker- und Weidebewirtschaftung, Agroforstflächen, Hecken und Blühstreifen. Eine „grüne Infrastruktur“ durch Biotopvernetzung erhöht Bestäuberleistung, schützt vor Wind- und Wassererosion und stärkt die natürliche Schädlingsbekämpfung. Zentral hierfür ist, dass die GAP konsequent zu einem zentralen Instrument für Umwelt- und Klimaschutz ausgebaut wird. Wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass EU-Agrarsubventionen an ökologische Leistungen geknüpft werden.

Darüber hinaus wollen wir den Ausbau des ökologischen Landbaus weiter voranbringen, Moorböden schützen und wiedervernässen, den Humusaufbau fördern und den Erhalt von Dauergrünland sichern. Zudem wollen wir Landschaftspflegeverbände stärken und Vertragsnaturschutzprogramme ausweiten.

Die Linke

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet.

Die Linke will eine klimafitte Landwirtschaft. Die Landwirtschaft muss sich an Hitze, Trockenheit, Starkregen und andere Folgen der Erderwärmung anpassen. Gleichzeitig kann sie selbst zur Lösung der Klimakrise beitragen. Dafür brauchen landwirtschaftliche Betriebe Unterstützung, um eigene Lösungen entwickeln zu können, die zu ihren Standorten, Böden und Betriebsstrukturen passen.
Dafür wollen wir bestehende Förderprogramme weiterentwickeln und dort, wo es nötig ist, neue Programme auflegen. Zentral ist für uns, die Fruchtbarkeit der Böden zu stärken. Hierfür wollen wir Humusaufbau und vielfältige Fruchtfolgen gezielt fördern. Sachsen-Anhalt braucht dafür auch eine Eiweißstrategie. So könnten mehr Leguminosen wie Ackerbohnen und Erbsen angebaut werden. Das stärkt unsere Böden und verringert Futtermittelimporte aus Südamerika. Zudem wollen wir Investitionen in Agroforstanlagen fördern.

Zur Klimaanpassung gehört auch ein besserer Umgang mit Risiken. Wir wollen deshalb eine Bundesratsinitiative für einen Mehrgefahrenfonds starten. Dieser Fonds soll landwirtschaftlichen Betrieben bei klimabedingten Schäden schnell und unbürokratisch helfen. Klimawandel und Klimaanpassung müssen auch in der Berufsausbildung stärker vorkommen. Junge Landwirtinnen und Landwirte sollen verstehen, was sich wie durch den Klimawandel und seine Folgen wie beispielsweise Hitze, Trockenheit und Starkregen verändert.

Ohne Insekten, Wildbienen und Nützlinge gibt es keine sichere Ernährung. Artenvielfalt ist deshalb keine Nebensache, sondern eine Grundlage der Landwirtschaft. Darum braucht es auch eine politische Antwort auf das Artensterben. Wir wollen Landschaftsstrukturen wie Hecken, Baumreihen und Blühstreifen fördern. Außerdem wollen wir ein Sonderprogramm „Wildbienen“ auflegen. Es soll Lebensräume für Wildbienen verbessern, etwa durch Blühflächen, Hecken und Niststrukturen.

Unser langfristiges Ziel ist klar: Landwirtschaft erbringt Leistungen für die ganze Gesellschaft. Sie sichert Ernährung, erhält fruchtbare Böden, pflegt Kulturlandschaften, schützt Wasser, stärkt Artenvielfalt und trägt zum Klimaschutz bei. Diese Leistungen müssen auch gesellschaftlich bezahlt werden. Unser Grundsatz lautet deshalb: öffentliches Geld für öffentliche Leistungen.

FDP

Wir wollen den Betrieben keine politischen Zielvorstellungen überstülpen. Insbesondere wollen wir nicht mehr über eine 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben hinausgehen. Die Landwirte werden schon aus eigenem Antrieb neue wissenschaftliche Erkenntnisse, innovative Technologien und BestPractices in ihre Betriebsführung einfließen lassen. Zudem wollen wir die bereits in Sachsen-Anhalt erprobten Modelle des kooperativen Naturschutzes ausbauen.

- Wir wollen insbesondere den kooperativen Naturschutz in der Landwirtschaft in ganz Sachsen-Anhalt ausweiten und dafür sorgen, dass Betriebe alle Chancen einer Präzisionslandwirtschaft nutzen können.

Bündnis Sahra Wagenknecht

Resiliente Pflanzen, klima- und standortangepasste Bewirtschaftung, wirtschaftliche Höfe und regionale Wertschöpfungsketten mit regionalen Schlachtereien, Molkereien und Vermarktungsstrukturen: So kann klimagerechte und umweltschonende Landwirtschaft aussehen.

Konkrete Maßnahmen: 

  • Hecken- und Gehölzpflanzungen 
  • Kurzumtriebsplantagen
  • Rand- und Schonstreifen 
  • Schließung von Meliorationsgräben
  • Förderung der Bewirtschaftung feuchter und nasser, anmooriger und mooriger Flächen
  • Anerkennung von Schilf und Torfmoos als landwirtschaftliche Kulturpflanze
  • Förderung von Vermarktungsmöglichkeiten für Paludikulturerzeugnisse 

Hinweis zur AfD: Im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2023 wird festgestellt (S. 51): 

"Zusammenfassend betrachtet, missachtet die AfD Sachsen-Anhalt Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Aufgrund ihrer Agitation gegen das Prinzip der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip handelt es sich bei der AfD Sachsen-Anhalt um eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VerfSchG-LSA und damit um eine gesichert extremistische Bestrebung." 

Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.

AfD

- Wir befürworten Umwelt- und Ressourcenschutz, lehnen jedoch eine an CO₂-Minderungszielen ausgerichtete Agrarpolitik sowie zusätzliche klimaschutzbezogene Auflagen für landwirtschaftliche Betriebe ab. Eine zukunftsfähige Landwirtschaft muss in erster Linie die sichere Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln gewährleisten und wirtschaftlich tragfähig sein. Umwelt- und Ressourcenschutz sind dabei wichtige Ziele, sie dürfen jedoch nicht zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe durch übermäßige Auflagen oder ideologisch motivierte Vorgaben verfolgt werden. Wir setzen auf eine standortangepasste und nachhaltige Bewirtschaftung, die Bodenfruchtbarkeit, Wasserhaushalt und Artenvielfalt erhält. Maßnahmen zum Erosionsschutz, zur Verbesserung des Wasserrückhalts, zur Anpassung an Trockenheit und Extremwetter sowie der Einsatz moderner Technologien und innovativer Pflanzenzüchtung sollen Landwirte dabei unterstützen, ihre Betriebe widerstandsfähig und leistungsfähig zu halten. Auch Agroforstsysteme können dort sinnvoll sein, wo sie den Betrieben einen wirtschaftlichen und ökologischen Nutzen bringen. Anstelle zusätzlicher klimapolitischer Auflagen setzen wir auf Freiwilligkeit, Innovation und unternehmerische Eigenverantwortung. Umwelt- und Naturschutz sollen gemeinsam mit den Landwirten gestaltet werden und sich an regionalen Gegebenheiten orientieren. Ziel ist eine Landwirtschaft, die produktiv, wirtschaftlich erfolgreich und zugleich verantwortungsvoll mit Böden, Wasser und natürlichen Ressourcen umgeht.

- Wir verfolgen keinen eigenständigen Aktionsplan für Klima- und Biodiversitätsschutz in der Landwirtschaft. Wir werden praxisnah in Zusammenarbeit mit den Landwirten vor allem freiwillige, wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zum Boden-, Wasser- und Ressourcenschutz sowie zur Anpassung an Extremwetter unterstützen. Eine an Klimaschutz- und Biodiversitätszielen ausgerichtete Agrarpolitik mit zusätzlichen Vorgaben oder Förderprogrammen wollen wir nicht.


Frage 3: Erneuerbare Energien

Frage 3: Erneuerbare Energien

Mit der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ändern sich die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen, mit erheblichen Auswirkungen für die Landwirtschaft und die landwirtschaftliche Fläche. Zum Beispiel werden Agri-PV Anlagen bei den aktuell geplanten Änderungen finanziell so unattraktiv, dass sie mit großen Freiflächen-PV Anlagen nicht konkurrieren können. Das beschleunigt den Ausbau der FF-PV weiterhin und sorgt damit weiterhin für einen Verlust von Agrarflächen und verstärkt die Kauf- und Pachtpreis-Steigerungen.

Außerdem erhöht der geplante Wegfall der Einspeisevergütung für Dachanlagen < 25 kW den Druck auf die Freiflächen.

  • Wie stehen Sie dazu? Unterstützen Sie eine derartige Novelle des EEG? Würden Sie sich für eine Bundesratsinitiative stark machen, die diese Pläne stoppt?

Auch beim Biogas gibt es mit Blick in die Zukunft wichtige Fragen für bäuerliche Betriebe:

  • Welche Unterstützung können Biogasanlagenbetreiber:innen von Ihnen erwarten, die mit Ihrer Anlage auch nach dem Ausscheiden aus dem 20-jährigen EEG Vergütungszeitraum weiter bedarfsgerechten Strom und Wärme für den ländlichen Raum erzeugen wollen?

  • Wie unterstützen Sie den weiteren Ausbau von Nahwärmenetzen im ländlichen Raum ?

  • Wie ermöglichen sie den Anlagen, die ihre Stromerzeugungskapazitäten steigern wollen, um nur dann Strom einzuspeisen, wenn dieser gebraucht wird, dass diese Anlagen auch ausreichend Netzzugang bekommen?

Unsere AbL-Position

Bereits Anfang 2025 haben wir ein Positionspapier veröffentlich, in welchem wir uns für einen Photovoltaik-Ausbau aussprechen, der die landwirtschaftlichen Flächen schont und der so gestaltet wird, dass alle profitieren - Landwirt:innen, Bürger:innen, Kommunen. Geht es um den PV-Ausbau auf landwirtschaftlichen Flächen, sollte unserer Ansicht nach maßgeblich auf Agri-PV Anlagen gesetzt werden. Hier wird Landwirt:innen ermöglicht, die Fläche weiter zu bewirtschaften.

Doch mit der geplanten Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes werden Agri-PV Anlagen finanziell gänzlich unattraktiv. Für kleine Anlagen < 1MW soll die Sondervergütung wegfallen. Für große Anlagen ab 1 MW wird der Preisdruck im Ausschreibungsverfahren steigen, da das Untersegment für besondere Anlagen wegfallen soll.
Das heißt: Kleine Agri-PV Anlagen lohnen sich - trotz der baurechtlichen Privilegierung für hofnahe Anlagen bis 2,5 ha - finanziell nicht mehr. Große Agri-PV Anlagen werden in den Ausschreibungen mit Freiflächen-PV Geboten nicht mithalten können. Das beschleunigt den Ausbau der Freiflächen-PV und sorgt damit weiterhin für einen Verlust von Agrarflächen, da die Doppelnutzung durch Agri-PV völlig unattraktiv wird. Das sorgt weiterhin für erhöhten Druck auf unsere Flächen - vor allem auf Pacht- und Kaufpreise - und verstärkt ihn sogar.

Wir lehnen die EEG-Novelle in dieser Form ab und sprechen uns für eine konsequente Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen durch Agri-PV Anlagen aus.

Zum Thema Biogas:

Die AbL setzt sich dafür ein, dass bäuerliche Biogasanlagen auch nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung eine wirtschaftliche Zukunft haben. Dafür braucht es verlässliche Anschlussregelungen. Wir fordern, den aus dem ersten EEG Zeitraum fallenden Anlagen eine Zukunftsperspektive zu geben, indem die Ausschreibungsmengen dringend erhöht werden. Die Einbindung der Anlagen in regionale Wärmekonzepte muss gefördert werden. Energiepolitik darf nicht in Konkurrenz mit Ernährung stehen und muss von daher von einer bäuerlichen Seite gedacht werden um möglichst effizient Ressourcen zu nutzen, regionale Kreisläufe zu stärken und Flächenkonkurrenz zu vermeiden. 

Die AbL sieht Nahwärmenetze als wichtigen Bestandteil einer dezentralen, regionalen Energieversorgung. Sie setzt sich dafür ein, dass die Wärme aus Biogasanlagen möglichst vollständig vor Ort genutzt wird und Kommunen sowie Bürgerenergieprojekte beim Aufbau regionaler Wärmenetze unterstützt werden. Wichtig hierbei ist außerdem, dass kleine Biogasanlagen eine bessere Vergütung bekommen als große Anlagen.

Die AbL fordert, dass flexible Biogasanlagen einen fairen und ausreichenden Netzzugang erhalten. Dafür müssen Stromnetze und Speicher ausgebaut sowie die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass bedarfsgerechte, dezentrale Stromerzeugung aus bäuerlichen Biogasanlagen gegenüber rein mengenorientierter Einspeisung gestärkt wird. Die flexible Einspeisung kann ein steuerbarer Ausgleich zu Wind und Photovoltaik sein und trägt zu einer regional verankerten unabhängigen Versorgung mit erneuerbaren Energien bei. Da der Netzausbau sehr lang dauert, macht es Sinn, bis dahin andere Lösungen zu finden, als dass das Netz den kompletten Strom zu jeder Zeit voll aufnehmen muss. Biogas BHKW müssen z.B. nicht einspeisen, wenn es viel Photovoltaik oder Wind gibt. Das heißt, das Netz könnte besser genutzt werden, wenn es zu unterschiedlichen Zeiten von unterschiedlichen Einspeisern genutzt wird.

CDU

- Die CDU unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien technologieoffen. Gleichzeitig dürfen hochwertige Agrarflächen nicht dauerhaft verloren gehen. Deshalb setzen wir auf einen flächenschonenden Ausbau der Photovoltaik, bevorzugt auf Dächern, Konversionsflächen, Brachflächen und über Agri-PV-Lösungen. Hochwertige Ackerböden sollen der Ernährungssicherung vorbehalten bleiben.

- Die Novelle des EEG unterstützen wir in vielen Punkten, sofern sie zu keiner unverhältnismäßigen Benachteiligung von Agri-PV oder zusätzlichem Druck auf landwirtschaftliche Flächen führt. Unser Ziel bleibt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Energieerzeugung und Landwirtschaft, das Betrieben eine faire Möglichkeit zur Diversifizierung ihrer Betriebszweige gibt und den Bodenmarkt nicht zusätzlich belastet.

- Wir setzen uns für den Erhalt und Ausbau flexibel einsetzbarer Biogas- und Biomethananlagen ein. Betreiber benötigen verlässliche Rahmenbedingungen auch nach Auslaufen der EEG-Förderung. Biomethan soll leichter ins Gasnetz eingespeist werden können. Anlagenbetreiber für Biogas haben auch nach Auslaufen der EEG-Vergütung die Möglichkeit, Wärme und Gas an das Netz zu verkaufen. Im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wird zudem durch das Instrumentarium der Grüngasquote, auch „Biotreppe“ genannt, die Nutzung von Gas- und Ölheizungen mit Hinblick auf einen in den nächsten Jahren steigenden Anteil von Biomethan im Erdgasnetz ermöglicht.

- Wir unterstützen den Ausbau kommunaler Wärmeversorgung und setzen dabei ausdrücklich auf standortangepasste Lösungen, sei es bspw. die Abwärmenutzung von Industrieanlagen oder eben die Nutzung von Biomethan-, Biogas- und Hackschnitzelanlagen. Das kommunale Wärmeplanungsgesetz unterstützt diese Entwicklung.

- Die CDU unterstützt intelligente Netze, technologieoffenen Netzausbau und Speicherlösungen. Netzdienliche Speicher und flexible Einspeisung müssen bessere Rahmenbedingungen erhalten. Anzuerkennen ist, dass unter allen Formen der Erneuerbaren Energie-Erzeugung Biogasanlagen im Gegensatz zu anderen EE-Konzepten zu größten Teilen grundlastfähig sind.

SPD

- Grundsätzlich folgen wir unserem Grundsatz, dass landwirtschaftliche Flächen vorrangig der Lebensmittelproduktion dienen. Gleichzeitig leisten die Erneuerbaren einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz und müssen weiter ausgebaut werden! Biomasse, Photovoltaik und Agri-PV werden aus unserer Sicht dort genutzt, wo sie sinnvoll sind und Nutzungskonflikte vermieden werden.

Wir sehen die Pläne aus dem Bundeswirtschaftsministerium kritisch. Wir müssen die Erneuerbaren (Wind, PV, Biomasse) ausbauen, wir müssen Bürgerinnen und Bürger über das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz stärker beteiligen und vor allem die Netze besser und schneller ausbauen.

- Biogas und Nahwärmenetze sind insbesondere für den ländlichen Raum eine sehr gute Lösung. Wir unterstützen regionale Nahwärmenetze, unterstützen deren Betreiber bei der Weiterproduktion nach dem EEG‑Laufzeitende und setzen uns für schnellere und unbürokratische Regelungen zum Netzzugang ein. Hier sind vor allem die Netzbetreiber in der Pflicht.

Bündnis 90/Die Grünen

- Landwirt*innen sind auch Energiewirt*innen. Wir wollen weiterhin, dass die Landwirtschaft durch Verpachtungen und Errichtung von PV-Anlagen auf Stalldächern oder Lagerhallen Einnahmen erzielen kann. Dafür fordern wir klare rechtliche Rahmenbedingungen und eine Reduzierung der Bürokratie bei Genehmigungen. Agri-Photovoltaik (Agri-PV) sehen wir als eine wichtige, unterstützenswerte Zukunftstechnologie, insbesondere auf Grün- oder Weideland, weniger ertragreichen Böden und bei Feldfrüchten, bei denen Verschattung vorteilhaft ist. Wir Grünen lehnen deshalb diese Novelle ab. Sie verunsichert Investoren, bremst den Solarausbau und widerspricht dem, was die Energiewende braucht: Vielfalt, Verlässlichkeit und kluge Flächennutzung. Die Bundeswirtschaftsministerin behindert mit ihren aktuellen Gesetzesentwürfen massiv die Energiewende. Die Entscheidungen der Ministerin sind für uns nicht tragfähig, um eine verlässliche, zukunftsfähige Energieversorgung zu erreichen.

- Ja. Unsere Landtagsfraktion setzt sich als parlamentarische Vertreterin bereits verstärkt für die Energiewende ein und ruft mit parlamentarischen Initiativen regelmäßig die Landesregierung zu einem konsequentem Handeln auf. Wir von Bündnis 90/Die Grünen werden uns auch in der Zukunft auf allen politischen Ebenen für die Energiewende einsetzen.

- Wir wollen die bestehende Biogasinfrastruktur erhalten und aktiv weiterentwickeln. Konkret unterstützen wir die Umrüstung von Biogasanlagen zu sogenannten Flexibilitätsleistungsträgern, damit sie künftig bedarfsgerecht Strom und Wärme bereitstellen können. Für einen sicheren und verlässlichen Betrieb setzen wir uns zusätzlich für eine Biogasanlagen-Verordnung ein, die klare und einheitliche Rahmenbedingungen schafft.

- Nahwärme ist für uns ein zentraler Baustein der Wärmewende im ländlichen Raum. Biogas- und Biomasseanlagen leisten dabei einen wichtigen Beitrag, wobei ihre Abwärme möglichst vollständig in Nahwärmekonzepten genutzt werden soll. Ergänzend setzen wir auf Großwärmepumpen, die Umwelt- und Abwärme nutzen, um CO₂-arme Nah- und Fernwärme zu erzeugen. Bioenergiedörfer und Energiewendedörfer sind für uns Leuchtturmprojekte, die wir vermehrt unterstützen wollen, um nachhaltige und dezentrale Energielösungen voranzubringen und die lokale Gemeinschaft zu stärken.

- Wir setzen uns dafür ein, die Stromnetze zu sanieren, zu optimieren und – wo notwendig – auszubauen, damit der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien und der Speicherinfrastruktur sowie die Elektrifizierung von Industrie, Wärme und Mobilität gelingt. Wir werden hierbei eng mit den Netzbetreibern zusammenarbeiten und uns auf Bundesebene für eine Beschleunigung des Netzausbaus einsetzen.

Die Linke

Die Linke will die erneuerbaren Energien ausbauen. Die Energiewende darf aber nicht dazu führen, dass immer mehr gute Ackerfläche für große Freiflächen-PV-Anlagen genutzt wird. Deshalb lehnen wir Pläne ab, die kleine Dachanlagen schlechterstellen. PV gehört für uns zuerst auf Dächer, beispielsweise auf öffentliche Gebäude sowie auf Gewerbe- und Konversionsflächen. Gerade die öffentliche Hand muss hier Vorbild sein.

Agri-PV wollen wir gezielt fördern, weil sie Energieerzeugung und landwirtschaftliche Nutzung miteinander verbinden kann. Eine EEG-Novelle, die Dach-PV schwächt, Agri-PV unattraktiver macht und so den Druck auf landwirtschaftliche Flächen erhöht, lehnen wir ab.

Ob eine Bundesratsinitiative das beste Instrument ist um hier voranzukommen, muss konkret geprüft werden. Entscheidend ist für uns das Ziel: Dach-PV, Bürgerenergie und Agri-PV müssen gestärkt werden. Der Ausbau erneuerbarer Energien darf nicht einseitig auf landwirtschaftliche Nutzflächen verlagert werden. Er braucht klare Leitplanken: Naturverträglichkeit, Beteiligung vor Ort, Schutz guter Böden und eine faire Beteiligung der Kommunen sowie der Anwohnerinnen und Anwohner. Das eigentliche Problem sind nicht kleine PV-Anlagen auf Dächern, sondern fehlende Netzkapazitäten, zu wenig Speicher und ein zu langsamer Netzausbau. Netze, Speicher und Verbrauch müssen besser aufeinander abgestimmt werden, damit die Energiewende funktioniert. Zudem wollen wir Bürgerenergie, Energiegenossenschaften, kommunale Stadtwerke und Landwerke stärken. Menschen sollen sich leichter zusammenschließen können, um erneuerbaren Strom vor Ort zu erzeugen, zu nutzen und zu teilen. Energienetze gehören aus unserer Sicht in öffentliche Hand, damit sie der Versorgungssicherheit dienen.

Biogasanlagen brauchen eine Perspektive über das Ende der 20-jährigen EEG-Vergütung hinaus. Sie dürfen nicht einfach aus dem System fallen. Wir unterstützen eine Anschlussperspektive, wenn Biogas flexibel, systemdienlich und stärker in die Wärmeversorgung eingebunden wird. Das heißt: Biogasanlagen sollen vor allem dann Strom einspeisen, wenn er gebraucht wird.

Gleichzeitig müssen wir ehrlich damit umgehen, dass Biogas ein wertvoller und begrenzter Rohstoff ist. Biogas darf nicht dazu dienen, fossile Infrastruktur und veraltete Technologien künstlich am Leben zu halten, wie beim Heizungsgesetz geschehen. Sinnvoll ist der Einsatz vor allem dort, wo Reststoffe, Wirtschaftsdünger oder Paludikulturen genutzt werden und wo Wärme vor Ort tatsächlich gebraucht wird. Dort können Biogasanlagen ein wichtiger Teil regionaler Wärmekonzepte sein.

FDP

- Wir wollen die EEG-Förderung nach bisherigem Muster beenden. Mit der Umstellung auf eine Vergütung über den Markt würden Fehlanreize durch die Subventionen beendet und Photovoltaik- und Windkraftanlagen nur gebaut werden, wenn der erzeugte Strom auch Abnehmer finden kann, weil ausreichende Netz- und Speicherkapazitäten vorhanden sind.

- Der beschriebene Effekt rührt auf Fehlanreize der EEG-Förderung her. Wir würden deshalb eine Initiative zu deren genereller Abschaffung unterstützen.

- Biogasanlagen tragen zur sicheren Versorgung mit Strom und Wärme bei. Die Nachfrage dürfte in Zukunft eher deutlich steigen. Wir setzen uns deshalb für eine Finanzierung, mit der ihre Flexibilität zur Senkung von Stromkosten beiträgt und die weitere Nutzung der bestehenden Biogasanlagen anregt.

- Mit dem Wärmeplanungsgesetz und der zugehörigen Finanzierung der Wärmeplanung durch die Kommunen haben wir in dieser Legislaturperiode bereits einen wichtigen Schritt unternommen. Nah- wärmenetze sind ein wichtiges Element, um die Dekarbonisierung des Gebäudesektors zu vernünftigen Preisen zu ermöglichen. Die Kommunen entscheiden letztlich im Rahmen der Selbstverwaltung
eigenverantwortlich, ob und unter welchen Bedingungen sie Konzessionen vergeben wollen. Die Förderung des Baus von Nahwärmenetzen unterstützen wir, grundsätzlich müssen jedoch Investitions- entscheidungen marktwirtschaftlichen Prinzipien unterliegen.

- Wir unterstützen die Abkehr vom bisherigen Windhundprinzip bei der Vergabe von Netzanschlüssen. Auch auf der Verteilnetzebene sollten Kriterien wie Reifegrad, Netzdienlichkeit und volkswirtschaftlicher Nutzen zukünftig eine größere Rolle spielen. Wir setzen uns aber auch grundsätzlich für Vereinfachungen im Planungs- und Genehmigungsverfahren ein, um den Netzausbau schneller voranzubringen.

Bündnis Sahra Wagenknecht

Das BSW setzt sich dafür ein, dass Agrarflächen erhalten werden und bleiben. Die Agri-PV ist dahingehend den Freiflächenphotovoltaikanlagen weit überlegen. Agri-PV muss aber die tatsächliche Bewirtschaftungsbreite und-höhe im Blick haben und Landnutzung tatsächlich weiterhin ermöglichen.

Den Ausbau von Nahwärme im ländlichen Raum unterstützen wir. Wir unterstützen auch Erneuerbare Energien insgesamt, und sehen da auch in Biogasanlagen Potential. Beim Windkraftanlagenbau wollen wir einen Mindestabstand von 1.000 Metern zur nächsten Wohnbebauung beachtet wissen. Eine betriebsintegrierte Kompensation halten wir hier für am zielführendsten, weil sie zum einen Landwirten wirtschaftliche Sicherheit gibt und über die Betreuung durch Landschaftspflegeverbände auch eine nötige Beratung und Betreuung zuteil wird.


Hinweis zur AfD: Im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2023 wird festgestellt (S. 51): 

"Zusammenfassend betrachtet, missachtet die AfD Sachsen-Anhalt Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Aufgrund ihrer Agitation gegen das Prinzip der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip handelt es sich bei der AfD Sachsen-Anhalt um eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VerfSchG-LSA und damit um eine gesichert extremistische Bestrebung." 

Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.

AfD

- Wir lehnen die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) grundsätzlich ab. Wir fordern seit Gründung der Partei 2013 die vollständige Abschaffung des EEG und damit auch der Fördermechanismen für erneuerbare Energien, da das EEG den Energiemarkt verzerrt. Uns ist jedoch sehr wohl bewusst, dass viele Landwirte auf Grundlage des EEG ein weiteres Standbein mit erneuerbaren Energien aufgebaut haben. Dennoch müssen wir das gesamte Energiesystem im Blick haben und hier sind die Kosten aus dem Ruder gelaufen. Ackerflächen für PV-Anlagen einzusetzen, lehnen wir ab. Das gilt auch für privilegierte Flächen an Bahnstrecken und Bundesautobahnen - hier wollen wir auf Bundesebene für eine Änderung eintreten,
um Entscheidungsträger vor Ort wieder einzubinden und Wildwuchs sowie weiteren Flächenfraß zu verhindern.

- Wir befürworten Biogas grundsätzlich als eine sinnvolle, regelbare Form der Bioenergie. Wir wollen bestehende Anlagen erhalten und rechtliche Hürden abbauen. Einen weiteren Ausbau auf Grundlage von rein energiepflanzenbasierten, EEG-abhängigen Geschäftsmodellen lehnen wir ab und bevorzugen Biogasanlagen, die überwiegend Gülle, Mist, Erntereste oder andere organische Rest- und Abfallstoffe verwerten. Auch wenn wir grundsätzlich gegen das EEG sind, haben wir in der Vergangenheit praxisnah und pragmatisch in Einzelfragen für die Betreiber von Biogasanlagen Lösungen angeboten. Erwähnt sei, dass nach massivem Druck der AfD-Bundestagsfraktion, der Sicherheitszuschlag für Biogasanlagen angehoben wurde. Außerdem wurde die Bagatellregelung für Biogasanlagen mit bis zu einem Megawatt so geändert, dass dies nicht mehr an der installierten Leistung festgemacht wird, sondern auf die Bemessungsleistung angehoben wurde. In diesem Geist werden wir uns gemeinsam mit den Betreibern von Biogasanlagen in Sachsen-Anhalt zusammen setzen, um sie in einer Position gegenüber Berlin zu vertreten.

- Wir lehnen die staatlich gesteuerte Wärmeplanung und umfangreiche Förderprogramme für den Ausbau von Wärmenetzen grundsätzlich ab, zumal den aktuellen Wärmeplanungen der Kommunen keine Wirtschaftlichkeitsberechnungen zugrunde liegen. Wir bevorzugen technologieoffene und marktwirtschaftliche Lösungen. Wärmenetze, die auf PV-Anlagen auf dem Acker basieren, sind ebenso nicht die Zukunft für unsere Kulturlandschaft. Gegen wirtschaftlich tragbare Lösungen stellen wir uns nicht.

- Der Ausbau der erneuerbaren Energie verlief bisher planlos und nicht synchronisiert mit dem Netzausbau. Wir fordern die Abschaffung des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien nach dem EEG. Einen gesetzlich garantierten Netzzugang aufgrund der Technologie lehnen wir ab und wollen, dass alle Erzeuger gleichbehandelt werden. Wir setzen auf einen marktwirtschaftlich organisierten Strommarkt, in dem sich Investitionen nach Angebot, Nachfrage und Wirtschaftlichkeit richten und nicht nach staatlich vorgegebenen Fördermechanismen. Deshalb sehen wir steuerbare Erzeugungsanlagen, insbesondere Biogas, grundsätzlich positiv, weil diese bedarfsgerechter Strom liefern können. Wichtig ist dabei immer der Beitrag zur Versorgungssicherheit. Insgesamt fordern wir den Ausbau und die Modernisierung der Energieinfrastruktur aus Gründen der Versorgungssicherheit.


Frage 4: Regionale Wertschöpfungsketten

Frage 4: Regionale Wertschöpfungsketten

Regionale Wertschöpfungsketten sichern bessere Erzeuger:innenpreise, Produktvielfalt und Selbstbestimmung der Agrarbetriebe im Vergleich zu globalisierten Märkten.

  • Wie möchten Sie regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen fördern? Welche Rolle spielt die GAP hier für Sie?

  • Wie wollen Sie die Nachfrage nach regionalen Lebensmitteln fördern?

Unsere AbL-Position

Die AbL sieht den Aufbau und die Stärkung regionaler Verarbeitungs‑ und Vermarktungsstrukturen als zentrale Voraussetzung für eine zukunftsfähige Landwirtschaft, weil bäuerliche Betriebe nur dann faire Preise erzielen und Wertschöpfung in den Regionen halten können, wenn Verarbeitung, Logistik und Absatz nicht von wenigen überregionalen Akteur:innen dominiert werden. Deshalb braucht es eine gezielte Unterstützung für regionale Wertschöpfungsketten, etwa durch Investitionen in mobile oder dezentrale Schlachtstätten, Molkereien, Getreideaufbereitung, Direktvermarktung und regionale Logistik. 

Die GAP spielt dabei eine wichtige Rolle: Sie muss nach 2027 deutlich stärker auf die Förderung regionaler Infrastruktur ausgerichtet werden und entsprechende Programme müssen mit besseren Kofinanzierungssätzen als aktuell vorgesehen abgesichert werden. Dazu müssen insbesondere LEADER Programme gestärkt bleiben und der erfolgreiche Bottom-Up-Ansatz noch weitgehender regional angewendet werden.

CDU

- Wir wollen regionale und überregionale Vermarktungsaktivitäten begleiten und die Markenvielfalt sachsen-anhaltischer Direktvermarkter stärken. Die Ernährungswirtschaft soll als bedeutende Branche des Landes weiter unterstützt werden.

- Wir setzen auf Ernährungsbildung, Verbraucheraufklärung sowie stärkere Präsentation regionaler Produkte, etwa auf der Grünen Woche oder dem Landeserntedankfest. Weiterhin sollen die Programme zur Förderung der Direktvermarktung fortgeführt werden.

SPD

- Wir wollen regionale Schlacht- und Vermarktungsstrukturen wieder fördern und die regionale Wertschöpfung stärken. Mit unserer Landesgesellschaft haben wir eine Einrichtung, die Unternehmen aus der Landwirtschaft bei Marketingmaßnahmen, Vertriebsstrategien und Messeorganisation unterstützt, damit regionale Produkte noch besser am Markt sichtbar werden und Absatz finden. Für uns gehört auch das Schulobst- und Milchprogramm dazu.

- Die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft hängt maßgeblich von der Ausgestaltung der künftigen GAP ab. Wir setzen uns entschieden dagegen ein, dass Kappung oder Degression eingeführt werden. Zugleich werden wir uns weiterhin dafür starkmachen, dass die ostdeutschen Bundesländer ihre besonderen strukturellen Interessen geschlossen vertreten – sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene. Nur so lassen sich faire und verlässliche Rahmenbedingungen dauerhaft sichern.

Bündnis 90/Die Grünen

- Lebensmittel aus Sachsen-Anhalt gehören in die Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kantinen. Wenn die Gemeinschaftsverpflegung mehr regionale Lebensmittel einsetzt, entstehen stabile Absatzmärkte für unsere heimische Landwirtschaft und mehr Planungssicherheit. Regionalität bedeutet kurze Wege, verlässliche Lieferbeziehungen und mehr Sicherheit. Starke regionale Wertschöpfungsketten machen Sachsen-Anhalt unabhängiger und schaffen Ernährungssouveränität und Ernährungssicherheit.

Wir Grünen setzen uns für ein regelmäßiges „Wertschöpfungsforum“ ein, das Landwirtschaft, Verarbeitungsbetriebe, Handel, Caterer und Großküchen zusammenbringt, um Fragen der Mengenplanung, Verarbeitung, Lagerung, Logistik und Vermarktung gemeinsam zu lösen. Hier sollen individuelle Wege für die Wertschöpfungsketten der einzelnenlandwirtschaftlichen Produkte erarbeitet werden. Dazu gehört auch, dass anfallende Nebenprodukte wie z.B. Treber aus der Bierherstellung in weiteren Kreisläufen verwertet werden und so ein zirkuläres Wirtschaften besser verwirklicht wird. Zudem setzen wir uns für die Fortführung des Bundesprogramms „RIWERT“ ein. Ergänzend wollen wir ein Landesprogramm für regionale Koordinierungsstellen schaffen, die Betriebe beim Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten durch Beratung, Vernetzung und Projektbegleitung unterstützen.

Auch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) muss konsequenter dazu genutzt werden, ländliche Räume zu stärken, regionale Wertschöpfung zu fördern und Natur, Klima und Artenvielfalt zu schützen. Der ökologische Landbau ist für uns dabei ein zentraler Baustein. Die Mittel der zweiten Säule sollen gezielt auch in regionale Verarbeitungs-, Lager- und Vermarktungsstrukturen, in Erzeuger*innengemeinschaften sowie in Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette fließen.

- Die Gemeinschaftsverpflegung ist für uns ein zentraler Hebel, um die Nachfrage nach regionalen Lebensmitteln zu stärken. Die stärkere Ausrichtung der Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Kantinen und Mensen auf regionale, saisonale und gesunde Ernährung aus biologischem Anbau mit vielfältigen pflanzlichen Angeboten fördert nicht nur die Gesundheit der Verbraucher*innen, sondern auch lokale Produzent*innen. Damit öffentliche Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen regionale und nachhaltige Lebensmittel stärker berücksichtigen, wollen wir prüfen, wie Regionalität, Saisonalität und Bio-Anteile rechtssicher in Ausschreibungen berücksichtigt werden können.

Wir wollen Hofläden, Regionalmärkte, Initiativen der solidarischen Landwirtschaft oder für Biokisten als Mittel zur regionalen Vermarktung und Wertschöpfung unterstützen. Darüber hinaus wollen wir Verbraucherinnen und Verbraucher für gesunde und regionale Ernährung sensibilisieren. Bestehende Initiativen wie die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung, regionale Vermarktungsinitiativen sowie Informations- und Bildungsangebote wollen wir ausbauen und langfristig sichern. Regionale Lebensmittel müssen für Familien, Kinder und Jugendliche sichtbarer werden, um Menschen zu bewussten Kaufentscheidungen zu befähigen.

Die Linke

Die Linke will die regionale Verarbeitung und Vermarktung weiter stärken. In Sachsen-Anhalt gibt es bereits gute Ansätze. Wir wollen aber, dass noch mehr Verarbeitung, Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Land bleiben. Dafür wollen wir Programme unterstützen, die landwirtschaftliche Betriebe in regionale Kooperationen und Vermarktungsstrukturen einbinden.

Ein zentraler Hebel ist für uns die öffentliche Beschaffung. Kantinen, Kitas, Schulen und Kliniken sollen mehr regionale Lebensmittel einkaufen können. Dafür brauchen sie passende Vergaberegeln. Öffentliche Einrichtungen können so verlässliche Abnehmer werden und regionale Lebensmittel stärker nachfragen.

Zugleich wollen wir faire Erzeugerpreise und mehr Transparenz entlang der Lieferketten durchsetzen. Der Preisdruck großer Supermarktketten muss begrenzt werden. Unfaire Handelspraktiken müssen wirksam unterbunden werden. Es darf nicht alles auf die landwirtschaftlichen Betriebe als schwächstes Glied der Wertschöpfungskette abgewälzt werden.

Die GAP spielt dabei eine wichtige Rolle. Unser langfristiges Ziel ist, dass öffentliche Gelder nicht mehr pauschal nach Fläche ausgezahlt werden. Sie sollen stärker Leistungen fördern, die dem Gemeinwohl dienen. Für uns ist nicht die Betriebsgröße entscheidend, sondern ob ein Betrieb sozial, ökologisch und gemeinwohlorientiert arbeitet.

FDP

- Mit der AMG haben wir bereits eine sehr gute Einrichtung. Die Förderung regionaler Wertschöpfungsketten über die GAP, wie sie unter anderem im PLANAK-Beschluss vom 10. Dezember 2025 gefordert wird, unterstützen wir weiterhin.

- Die AMG leistet hier bereits eine sehr gute Arbeit. Das wollen wir fortsetzen. Wir sind zudem offen dafür, dass EU-Schulprogramm stärker auf die Saisonalität von Lebensmitteln auszurichten.

Bündnis Sahra Wagenknecht

Regionale Wertschöpfungsketten sind für das BSW elementar für stabile und attraktive ländliche Räume, aber auch für den Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft. Zudem machen sie uns unabhängiger von langen Lieferketten und schützen dadurch das Klima.

Innerhalb der GAP, aber auch innerhalb der Förderprogramme des BMLEH und des BMWE gibt es Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen. Das Gleiche gilt für Landesprogramme. Hierbei ist es wichtig, dass dazu Informationen verbreitet, Schulungen und Beratungen angeboten werden, die darüber informieren, was wie möglich ist. Überhaupt ist die Förderlandschaft nicht nur in der Beantragung und Dokumentation furchtbar unübersichtlich, sondern auch in der Information darüber. Über eine Kooperation bspw. der Landgesellschaft, der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau, der Investitions- und Marketinggesellschaft und ähnlicher Institute zur Förderung des ländlichen Raums in Sachsen-Anhalt sind sowohl in der Beratung als auch in übergreifenden Programmen sinnvoll. KMU aus Verarbeitung und Vermarktung wären hier eine geeignete Zielgruppe.

Zusätzlich zur Herkunftskennzeichnung ist eine stabile Wertschöpfungskette vor Ort von immenser Bedeutung. Neben der Direktvermarktung am Hof und über Produktautomaten am Straßenrand sind regionale Läden, aber auch Kooperationsverträge mit dem Lebensmitteleinzelhandel Grundsteine der Vermarktung. Neben den bestehenden und noch auszubauenden Strukturen (s. Förderung von regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen) sind neue Absatzmärkte zu erschließen und zu fördern. Die Wirtschaftlichkeit von Höfen wurde schon in der Antwort auf Frage 2 angesprochen. Diese ist grundlegend für das Fortbestehen landwirtschaftlicher Betriebe. Deshalb sind kostendeckende Einkaufspreise u.a. von großer Bedeutung.


Hinweis zur AfD: Im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2023 wird festgestellt (S. 51):

"Zusammenfassend betrachtet, missachtet die AfD Sachsen-Anhalt Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Aufgrund ihrer Agitation gegen das Prinzip der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip handelt es sich bei der AfD Sachsen-Anhalt um eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VerfSchG-LSA und damit um eine gesichert extremistische Bestrebung."

Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.

AfD

- Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage wollen wir die Bauern kurzfristig innerhalb der bestehenden agrarpolitischen Förderinstrumente entlasten und ihnen mehr Planungssicherheit geben – etwa dadurch, dass wir auf zusätzliche, strengere nationale Auslegungen von EU-Vorgaben verzichten. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) nicht zur Lösung beiträgt, sondern zunehmend selbst zum Problem wird. Deshalb setzen wir uns lang fristig für eine Renationalisierung der Agrarpolitik ein. Wir wollen den Irrweg der GAP beenden und die Verantwortung für die Agrarpolitik wieder vollständig in deutsche Zuständigkeit überführen. So können Bürokratie wirksamer abgebaut, Fördermittel gezielter eingesetzt und die heimische Landwirtschaft insgesamt besser unterstützt werden. Als ersten Schritt werden wir uns auf der Agrarministerkonferenz dafür einsetzen, eine Machbarkeitsstudie zu einem langfristigen Systemwechsel in der Agrarförderung auf den Weg zu bringen.

- Mit unserer Forderung nach kostenfreiem, gesundem Mittagessen für jedes Kind in den Kitas und Grundschulen, werden wir die Erzeuger regionaler Lebensmittel direkt einbeziehen und fördern. Die bestehenden Strukturen sollen dadurch gezielt gestärkt werden. Die AMG kann hierbei unterstützen.


Frage 5: Bodenmarkt

Frage 5: Bodenmarkt

Außerlandwirtschaftliche Investoren drängen zunehmend in den Bodenmarkt, zum Nachteil aktiver Landwirt:innen, die aufgerufene Kauf- & Pachtpreise kaum mehr zahlen können.

  • Mit welchen Maßnahmen möchten Sie Landwirt:innen zukünftig einen fairen Zugang zu landwirtschaftlichen Nutzflächen ermöglichen?
  • Wie stellen Sie sicher, dass außerlandwirtschaftliche Investoren nicht noch mehr Land in Sachsen-Anhalt – etwa durch Share Deals – aneignen?
  • Wie sollte Ihrer Meinung nach mit öffentlichen landwirtschaftlichen Flächen – etwa der BVVG oder des Landes Sachsen-Anhalts – umgegangen werden? Inwiefern befürworten Sie eine Privatisierung von öffentlichem Land? Im Falle der Verpachtung: wie sollte eine Vergabe des Landes Ihrer Meinung nach gestaltet sein?

Unsere AbL-Position

Landwirtschaftliche Flächen sind die Grundlage der Arbeit von Landwirtinnen und Landwirten und damit für die Ernährung der Gesellschaft. Seit 2007 ist Boden zunehmend als Anlageobjekt in den Blick geraten, was zu Steigerungen der Kauf- und Pachtpreise geführt hat. In Sachsen-Anhalt sind die Preise von ca. 5000 Euro/ha (2007) auf ca. 22.000 Euro/ha (2024) gestiegen. Gleichzeitig investieren kapitalstarke branchenfremde Konzerne wie die Deutsche Wohnen oder die Münchener Rück in Ackerland. Dadurch konzentriert sich Boden verstärkt in Händen weniger Großbetriebe und erschwert bäuerlichen Betrieben und Existenzgründer:innen den Zugang zu diesem. Das sogenannte „Land Grabbing“ ist wie im globalen Süden oder in anderen europäischen Ländern, auch ein großes Problem in Sachsen-Anhalt.

Schutz vor außerlandwirtschaftlichen Investor:innen durch Agrarstrukturgesetze

Um den Verwerfungen auf dem Bodenmarkt Einhalt zu gebieten, braucht es Agrarstrukturgesetze, die die bisherige Bodenmarktgesetzgebung bündeln, ergänzen und den Herausforderungen der Gegenwart anpassen. Die Zuständigkeit dafür liegt seit der Föderalismusreform von 2006 bei den Bundesländern.

Wirkungsvoll sind Agrarstrukturgesetze dann, wenn sie klare Regeln festlegen, die Anteilskäufe von Investoren eindämmen und erfassen. Außerdem müssen sie den Anstieg der Land- und Pachtpreise stark bremsen und das im Grundstückverkehrsgesetz verankerte Vorkaufsrecht für Landwirt:innen wieder praktisch umsetzbar zu machen.

Ausführlich dargestellt sind die Forderungen im Positionspapier „Agrarstrukturgesetze - Eigentumsvielfalt erhalten und bäuerliche Betriebe sichern“.

Gemeinwohlorientierte Verpachtung

Etwa 11 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen befinden sich im Eigentum der öffentlichen Hand und der Kirche, d.h. einer Vielzahl von Akteuren wie Kommunen, Landkreisen, Städten, Bundesländern, der Bundesebene, Kirchgemeinden und Pfarreien. Wenn dieses Land nicht nach Höchstpreis oder Gewohnheitsrecht, sondern nach gemeinwohlorientierten Kriterien vergeben wird, schafft ein solches Vergabeverfahren Transparenz und Zugang zu Land für bäuerliche Betriebe und Existenzgründer:innen. Die AbL fordert, dass sich die Regierung Sachsen-Anhalt für den Aufbau eines öffentlichen Bodenfonds, gegen die Privatisierung und stattdessen für die gemeinwohlorientierte Verpachtung von Agrarland in Sachsen-Anhalt einsetzt. Konkret könnte sie dies bei der landeseigenen Landgesellschaft (LGSA mit über 24.000 Hektar Landeigentum) umsetzen, und bei der BVVG für eine Verstetigung des eingeschlagenen Weges der Gemeinwohlverpachtung engagieren.

Für die konkrete Ausgestaltung hat die AbL einen Vorschlag für mögliche Gemeinwohlkriterien erarbeitet: „Gemeinwohlorientierte Verpachtung: Kriterien für die Vergabe landwirtschaftlicher Flächen in öffentlicher und privater Hand“.

Reform der Grunderwerbssteuer

Ein weiterer Hebel, um den Zugang zu Land für bäuerliche Betriebe zu sichern, ist das Konzept der „Progressiven Grunderwerbsteuer“. Inspiriert von der Systematik der Einkommensteuer sieht dieses vor, dass Betriebe ohne oder mit wenig Eigentumsflächen sowie landwirtschaftliche Existenzgründer:innen keine, oder eine vergünstigte, Grunderwerbsteuer bezahlen müssen. Akteure mit viel Eigentum hingegen, sollen dazu verpflichtet werden, einen höheren Grunderwerbssteuersatz zu zahlen. In zwei AbL-Studien wurden bereits die rechtstechnische Umsetzbarkeit einer „Progressiven Grunderwerbsteuer“ geprüft und im Grundsatz bestätigt. (Studie „Einführung einer progressiven Grunderwerbsteuer zur Regulation des landwirtschaftlichen Bodenmarkts im Zusammenspiel mit weiteren Instrumenten: Rechtstechnische Umsetzbarkeit“ und„Einführung einer progressiven Grunderwerbsteuer zur Regulation des landwirtschaftlichen Bodenmarkts - Einzelfragen zur Umsetzung einer Freibetragsregelung“).

Darüber hinaus sollte sich das Land Sachsen-Anhalt für eine Abschaffung der zweifachen Grunderwerbssteuer bei Ausübung des Vorkaufsrechts von Landwirt:innen einsetzen.

CDU

- Die CDU will die Bodenmarktreserve des Landes von rund 20.000 Hektar erhalten und landwirtschaftliche Nutzflächen wirksam schützen. Die Umwandlung hochwertiger Böden für andere Nutzungen soll für die Ernährungssicherung und gegen eine Zuspitzung des Bodenmarktes begrenzt werden.

- Unser Grundsatz lautet: Vorrang für aktive Landwirtschaft. Bodenmarktspekulationen und der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen allein als Kapitalanlage stehen wir kritisch gegenüber. Landwirtschaftliche Flächen sollen in erster Linie ihrer Funktion als Produktionsgrundlage dienen und aktiven landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung stehen. Gleichzeitig erkennen wir an, dass sich Betriebe in wirtschaftlichen Schieflagen befinden können und dann auf tragfähige Nachfolgelösungen angewiesen sind. Deshalb darf eine sinnvolle Betriebsnachfolge oder Betriebsübernahme nicht daran scheitern, dass der Erwerber kein Landwirt ist. Wenn durch den Verkauf eines gesamten landwirtschaftlichen Unternehmens Arbeitsplätze, Produktionskapazitäten und die Bewirtschaftung der Flächen langfristig gesichert werden können, sollte dies weiterhin möglich sein. Wir setzen uns daher für einen rechtlichen Rahmen ein, der spekulative Bodenkäufe und die Umgehung bestehender Regelungen über Share Deals wirksam begrenzt, gleichzeitig aber notwendige Unternehmensverkäufe, Sanierungen und Nachfolgelösungen ermöglicht. Ziel muss sein, die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und die Zukunft der Betriebe zu sichern und nicht wirtschaftlich sinnvolle Betriebsübernahmen zu verhindern.

- Für die noch im Eigentum der BVVG befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen setzen wir uns dafür ein, den ortsansässigen und wirtschaftenden Betrieben eine Kaufmöglichkeit zu fairen Konditionen und auf Grundlage der geltenden Bodenrichtwerte einzuräumen. Damit würden die Flächen dauerhaft in die Verantwortung der Betriebe überführt, die sie bewirtschaften und deren wirtschaftliche Existenz von ihnen abhängt. Eine solche Privatisierung kann zugleich dazu beitragen, langfristige Bodenspekulationen einzudämmen. Solange Flächen überwiegend als Anlage- und Renditeobjekte betrachtet werden, besteht die Gefahr weiterer Preissteigerungen und zusätzlicher Belastungen für den Bodenmarkt. Eine stärkere Eigentumsbildung bei aktiv wirtschaftenden Land- und Forstwirten würde dagegen die Bindung der Flächen an die landwirtschaftliche Nutzung stärken und dem Druck auf Kauf- und Pachtpreise entgegenwirken.

Wo öffentliche Flächen weiterhin verpachtet werden, muss die aktive land- und forstwirtschaftliche Nutzung klar im Vordergrund stehen. Bei der Vergabe sollten insbesondere ortsansässige, aktiv wirtschaftende Betriebe sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Junglandwirte und Betriebe mit nachvollziehbarer betrieblicher Entwicklungsperspektive berücksichtigt werden. Reine Kapitalinteressen dürfen bei der Flächenvergabe keine maßgebliche Rolle spielen. Ziel ist eine nachhaltige Agrarstruktur, die Wertschöpfung, Beschäftigung und lebendige ländliche Räume in Sachsen-Anhalt sichert.

SPD

- Flächenpolitik und Agrarstruktur müssen fair und zukunftsorientiert gestaltet werden. Sachsen-Anhalt ist durch großflächige landwirtschaftliche Strukturen geprägt, für die SPD sind alle Betriebsformen und -größen gleichwertig. Angesichts zahlreicher anstehender Hof- und Betriebsübergaben verbessern wir gezielt den Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen für junge und gründungswillige Landwirtinnen und Landwirte.

- Wir wollen die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt gezielt stärken, um Flächen für aktive Betriebe, Neugründungen und Hofnachfolgen bereitzustellen. Weitere Instrumente für eine transparente und faire Flächenvergabe werden weiterentwickelt. 

- Die Regelungen zur Bewirtschaftung der BVVG-Flächen wollen wir gemeinsam mit dem Bund überprüfen. Ziel ist eine stärkere regionale Steuerung und perspektivisch die Überführung der
Flächen in die Verantwortung des Landes, um ortsnahe und fachlich fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Bündnis 90/Die Grünen

- Der Leitgedanke für uns Grüne ist, dass Land den Bewirtschafter*innen, nicht den Spekulant*innen gehört. Neben Transparenz auf dem Bodenmarkt ist für uns eine wirksame Kontrolle von Anteilskäufen (Share Deals) sowie die Stärkung agrarstruktureller Prüfungen bei Flächenverkäufen notwendig. Unser konkreter Vorschlag lautet, dass Grundstückskäufeund Pachten in einer Gemarkung nicht mehr möglich werden, wenn ein Betrieb mehr als 50% der Fläche an Eigentum und Pacht in dieser Gemarkung hat. Ziel ist, marktbeherrschende Stellungen am regionalen Bodenmarkt zu verhindern und die regionalen Flächenkonzentrationen aufzubrechen. Damit sollen Wettbewerb sichergestellt, Neugründungen ermöglicht und anderen Betrieben Entwicklungsmöglichkeiten gegeben werden. Bei der Vergabe öffentlicher Flächen sollen ortsansässige Junglandwirt*innen, Existenzgründer*innen und nachhaltig wirtschaftende Betriebe bevorzugt berücksichtigt werden.

Darüber hinaus setzen wir uns für Instrumente ein, die Betriebsgründungen und Betriebserweiterungen erleichtern. Gerade junge Menschen und außerfamiliäre Hofnachfolger*innen benötigen bessere Chancen beim Zugang zu Flächen, damit wir langfristig eine vielfältige Agrarstruktur in Sachsen-Anhalt erreichen.

- Die Regulierung von Anteilskäufen (Share Deals) an Unternehmen mit landwirtschaftlichen Flächen ist aus unserer Sicht dringend notwendig, um den Ausverkauf von Agrarland an Großinvestoren zu verhindern. Die gemeinwohlorientierte Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen im öffentlichen Eigentum, einschließlich kommunaler Grundstücke, sichert den Zugang zu Land für lokale Landwirt*innen und unterstützt die regionale Landwirtschaft. Durch ein Agrarstrukturgesetz wollen wir erreichen, dass vielfältige kleinstrukturierte Betriebe gefördert werden. Der Vorschlag unserer Landtagsfraktion für ein Agrarstrukturgesetz liegt auf dem Tisch, dessen Verabschiedung wurde leider durch den Druck des Landesbauernverbandes verhindert. Demnach wollen wir, dass der Erwerb von mindestens 25% Beteiligungen an Unternehmen (Share-Deals) mit mindestens 250 ha-Eigentum an landwirtschaftlicher Fläche der Grundstücksverkehrsbehörde zur Zustimmung vorgelegt wird. Ziel ist, den mittelbaren Erwerb von Grund und Boden zu regulieren, um eine nachteilige Landverteilung auch über Anteilskäufe zu verhindern. Diese Regulierung gab es bisher noch nicht und das ist eine Lücke im Bodenverkehrsrecht.

- Wir Grünen setzen uns dafür ein, dass die BVVG-Flächen in Sachsen-Anhalt dauerhaft im öffentlichen Eigentum bleiben. Statt Verkauf zu Höchstpreisen an landwirtschaftsfremde Investoren wollen wir Grünen eine dauerhafte Verpachtung dieser Flächen an nachhaltig wirtschaftende Betriebe. So können bäuerliche Betriebe, ökologische Betriebe und Junglandwirte vor Bodenspekulationen geschützt und gleichzeitig Umwelt- und Naturschutz im ländlichen Raum gestärkt werden. Landeseigene landwirtschaftliche Nutzflächen sollen vorrangig für Naturschutz, Weidewirtschaft, Tierausläufe, Ökolandbau und Junglandwirt*innen bereitgestellt werden.

Die Linke

- Die Linke will, dass sich landwirtschaftsfremde Investoren vom Acker machen. Landwirtschaftlicher Boden ist eine wertvolle und nicht vermehrbare Ressource. Deshalb sollen vor allem die Menschen Zugang zu diesen Flächen haben, die sie tatsächlich bewirtschaften. Das Vorkaufsrecht für Landwirtinnen und Landwirte muss endlich wieder in der Praxis wirken. Dafür braucht Sachsen-Anhalt ein Agrarstrukturgesetz.

- Das Problem ist klar: Außerlandwirtschaftliche Investoren treiben Bodenpreise und Pachten weiter in die Höhe. Besonders problematisch sind Share-Deals. Dabei werden nicht einzelne Flächen gekauft, sondern Anteile an Betrieben. So können Investoren große Flächen kontrollieren, ohne dass die üblichen bodenrechtlichen Regeln ausreichend greifen. Diese regulatorische Lücke muss geschlossen werden. Das verschärft die Landkonzentration und erschwert besonders Junglandwirtinnen und Junglandwirten sowie Betriebsgründerinnen und Betriebsgründern den Zugang zu Flächen.

- Die Linke will deshalb ein Agrarstrukturgesetz für Sachsen-Anhalt. Es soll Bodenpreise begrenzen, Landkonzentration verhindern und mehr Transparenz über Eigentumsverhältnisse und Bodentransaktionen schaffen. Share-Deals beim Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe wollen wir landesweit unterbinden.

- Öffentliche Flächen müssen dem Gemeinwohl dienen. Deshalb lehnen wir eine Privatisierung der BVVG-Flächen ab. BVVG-Flächen sollen weiterhin gemeinwohlorientiert verpachtet werden. Dasselbe gilt für Landesflächen. Zusätzlich wollen wir einen öffentlichen Bodenfonds. Dieser soll Flächen kaufen, dauerhaft sichern und gemeinwohlorientiert verpachten. Damit stehen wir für eine aktive Bodenpolitik, die regionale Wertschöpfung stärkt und landwirtschaftlichen Betrieben langfristige Perspektiven gibt.

FDP

- Wir wollen die Rahmenbedingungen verbessern, unter denen die Betriebe wirtschaften. Beispielsweise kann mit verringertem Dokumentations- und Kontrollaufwand, sowie einer Begrenzung der staatlichen Auflagen auf die 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben, die heimische Landwirtschaft im Wettbewerb – und damit nicht zuletzt beim Flächenerwerb - gestärkt werden. Wir plädieren für Maßnah- men für eine gleichmäßigere Anwendung des Grundstücksverkehrsrechts im Land. Weitergehende Eingriffe in den Bodenmarkt halten wir jedoch für nicht zielführend.

- Wir haben aus den Anhörungen des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten den Schluss gezogen, dass eine landesgesetzliche Regelung diesbezüglich rechtlich nicht möglich ist.

- Die BVVG-Flächen stammen aus Enteignungen von Landwirten in der sowjetischen Besatzungszeit bzw. der DDR. Wir plädieren für die Reprivatisierung durch den Verkauf an Landwirte.

Bündnis Sahra Wagenknecht

Das BSW setzt sich dafür ein, dass ortsansässige Landwirte bei der landvergabe bevorzugt werden. Die Spekulation mit Elementen der Daseinsvorsorge (dazu zählt für uns auch der Boden) lehne wir ab und wollen nicht, dass außerlandwirtschaftliche Investoren sich an Boden bereichern. Es muss zudem einen Preisdeckel für Boden geben. 

Share deals sind bspw. durch eine quotale Besteuerung von unmittelbaren und mittelbaren Anteilsänderungen an grundbesitzenden Personen- und Kapitalgesellschaften ab einer Mindestbeteiligung von über 50 Prozent und mit den weiteren Beteiligungsschwellen von 60, 70, 80, 90 und 100 Prozent zu verhindern.

Die Flächen der BVVG sind unverzüglich und kostenneutral den Ländern zurückzugeben und in Sachsen-Anhalt über die Landgesellschaft dauerhaft und preiswert an ortsansässige Landwirte zu verpachten.


Hinweis zur AfD: Im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2023 wird festgestellt (S. 51):

"Zusammenfassend betrachtet, missachtet die AfD Sachsen-Anhalt Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Aufgrund ihrer Agitation gegen das Prinzip der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip handelt es sich bei der AfD Sachsen-Anhalt um eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VerfSchG-LSA und damit um eine gesichert extremistische Bestrebung." 

Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.

AfD

- Der Landwirt vor Ort trägt einen großen Teil zur Gemeinschaft bei – sei es mit dem Traktor beim Festumzug oder mit seiner Wiese für das Dorffest. Wir sprechen uns dafür aus, Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen einzudämmen und ortsansässige landwirtschaftliche Betriebe beim Flächenzugang zu stärken. Ein Agrarstrukturgesetz, das einheimische Landwirte ins Zentrum stellt und Spekulation sowie Konzentration von Grund und Boden unterbindet, ist längst überfällig und dringend notwendig.

- Ein neues Agrarstrukturgesetz soll den Zugang zu Land für ortsansässige bäuerliche Betriebe sichern, die Konzentration großer Flächen in wenigen Händen verhindern und Pacht- oder Kaufgeschäfte so regeln, dass regionale Familienbetriebe geschützt werden. Damit stellen wir sicher, dass Landwirtschaft, Heimat und Gemeinschaft erhalten bleiben – zugunsten einer lebendigen und nachhaltigen Agrarstruktur.

- Wir wollen keine generelle Beibehaltung des öffentlichen Grundeigentums und erkennen den ursprünglichen gesetzlichen Auftrag der BVVG an, nämlich die Privatisierung ehemals volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Dennoch lehnen wir die Verpachtung als solche nicht ab, ideologisch geprägte Vergaberegeln jedoch schon. Im Falle der Verpachtung sollen BVVG-Flächen vorrangig an aktiv wirtschaftende, regional verankerte Landwirtschaftsbetriebe verpachtet werden. Entscheidend sollten die landwirtschaftliche Nutzung, die Sicherung der Agrarstruktur und die Wirtschaftlichkeit des Betriebs sein. Eine Bevorzugung einzelner Bewirtschaftungsformen – etwa ökologischer Betriebe – oder eine Vergabe nach Klima- und Biodiversitätskriterien lehnen wir ab. Ziel ist eine diskriminierungsfreie Verpachtung zu fairen Bedingungen, die ortsansässigen Betrieben Planungssicherheit gibt und Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen verhindert.


Frage 6: Fachkräftemangel und Generationenwechsel

Frage 6: Fachkräftemangel und Generationenwechsel

Die Landwirtschaft ist auf gut ausgebildete Fach- und Hilfskräfte angewiesen. Eine Lösung für den Fachkräftemangel ist die umfängliche Integration von Fachkräften aus dem Ausland in den deut. Arbeitsmarkt.

  • Wie stehen Sie dazu? Was schlagen Sie vor?

  • Wie wollen Sie junge Menschen dazu motivieren, in der Landwirtschaft zu arbeiten?

  • Mit welchen Instrumenten werden Sie den Generationenwechsel in der Landwirtschaft unterstützen, und welche Aufmerksamkeit sollten insbesondere außerfamiliäre Gründungen bekommen?

     

Unsere AbL-Position

Um den absehbar weiterhin wachsenden Fachkräftebedarf zukünftig decken zu können, ist es notwendig, Migrant:innen und Geflüchtete besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zuwanderung ist auch für den Bereich der Grünen Berufe ein Lösungsansatz, um dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Gleichzeitig müssen die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in Deutschland verbessert und die Branche so attraktiver gestaltet werden, weshalb wir uns für Strategien aussprechen, die auf verschiedenen Ebenen wirken.

Fachkräfte aus dem Ausland den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen
Wichtig ist einerseits, dass es für Fachkräfte aus dem Ausland - auch für Geflüchtete aus nicht-EU Ländern - , die schnelle Möglichkeit gibt, die jeweiligen Ausbildungsgrade anerkennen zu lassen. Gleichzeitig müssen sie mit entsprechenden Sprachkursen und anderen Informationen unterstützt werden, um ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Wir fordern, Betriebe keine Steine in den Weg zu legen bei der Anstellung von Fachkräften aus dem Ausland.

Bessere Ausbildungsbedingungen in Deutschland
Gleichzeitig ist es wichtig, hier in Deutschland die Ausbildung und die Arbeitsverhältnisse attraktiv zu gestalten. Staatlich gefördert braucht es eine Erhöhung der Ausbildungsgehälter, die Möglichkeit zur Ausbildung in Teilzeit und verstärkte Angebote für Ausbildungen im biologischen und nachhaltigen Bereich. Auf Seiten der Ausbildungsbetriebe setzt die Ausbildung von ausländischen Auszubildenden Kenntnisse über andere Kulturen, Religionen und Wirtschaftssysteme voraus, weshalb das staatliche Weiterbildungsangebot dahingehend erweitert werden könnte.

Bessere Saison-Arbeitsbedingungen in Deutschland
Wir fordern, dass die Ungleichbehandlung von lokalen Saisonkräften, z.B. in Form von geringeren Sozialabgaben und Versicherungsleistungen, gestoppt wird. Denn das führt dazu, dass wir in eine Lohnpreis-Abwärtsspirale rücken. Das macht die Stellen nicht nur für Fachkräfte aus dem Inland unattraktiv, sondern führt für alle zu einer Ausbeutung der Arbeitskraft. Wenn z.B. für Kolleg:innen aus Rumänien und Bulgarien die Anfahrt vergütet wird, sodass sich die Arbeit hier für sie wirklich lohnt, trägt das auch zum Erhalt und Aufbau der lokalen Wirtschaften im Ausland bei.

Generationenwechsel
Auch der Generationenwechsel braucht gezielte Unterstützung, und aus Sicht der AbL muss die GAP dafür wirksame Instrumente bereitstellen. Zentral sind konzeptbasierte Existenzgründungsprämien, die sowohl familieninterne als auch außerfamiliäre Hofgründungen absichern und mit einem Mindestbudget von 6 % des GAP‑Gesamtbudgets hinterlegt werden. Wichtig ist dabei, dass gute Konzepte gefördert werden – nicht Hektar. 

Ebenso entscheidend ist der Zugang zu Boden: Ohne faire Pachtmodelle, Vorkaufsrechte und gemeinwohlorientierte Bodenfonds können junge Menschen kaum Betriebe übernehmen oder neu gründen. Ergänzend braucht es einen einfachen Zugang zu Kapital, etwa über zinsgünstige Darlehen oder Bürgschaftsprogramme damit tragfähige Gründungskonzepte nicht an fehlenden Sicherheiten scheitern. So kann die GAP den Generationswechsel tatsächlich ermöglichen und die Vielfalt bäuerlicher Betriebe sichern. Inkubatorprogramme sollten deutlich ausgebaut werden, damit mehr Menschen außerfamiliär eine Chance bekommen ohne große Hürden den Beruf für sich auszutesten.

CDU

- Die CDU unterstützt eine gezielte Fachkräftegewinnung aus dem Ausland. Wer arbeitet, sich integriert und unsere Werte teilt, ist willkommen. Gleichzeitig benötigen Betriebe unbürokratische Verfahren.

- Wir wollen die „Grünen Berufe“ attraktiver machen, Ausbildungsstandorte weiter stärken und Berufsorientierung sowie Weiterbildung ausbauen. Die gezielte Förderung von Junglandwirten ist weiterhin ein zentraler Punkt unserer Forderungen bei den Verhandlungen zur GAP.

- Junglandwirte sollen wie erwähnt weiterhin mit Starthilfen und Investitionszuschüssen, bspw. durch die Fortführung des Junglandwirteprämie unterstützt werden. Dies gilt ausdrücklich auch für außerfamiliäre Hofnachfolgen.

SPD

- Die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland ist Teil einer umfassenden Strategie zur Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe. Für uns gehören beschleunigte Anerkennungsverfahren, regionale Sprach- und Integrationsangebote sowie verbindliche Beschäftigungsstandards dazu. Zugleich stehen wir für die Wertschätzung der Beschäftigten und eine faire Entlohnung in der Landwirtschaft.

- Junge Menschen wollen wir mit praxisnahen Ausbildungswegen, gezielter Unterstützung bei Neugründungen und Hofnachfolgen eine Zukunft in der Landwirtschaft erleichtern. Zum Beispiel über einfacheren Zugang zu Flächen über die Landgesellschaft. Die Förderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte werden wir beibehalten.

Bündnis 90/Die Grünen

- Sachsen-Anhalt ist auf Zuwanderung angewiesen. Wir Grünen wollen unabhängig vom Aufenthaltsstatus den Zugang zu (berufsbezogenen) Sprachkursen, (Aus-)Bildung und Arbeitsmarkt ermöglichen und verbessern. Auch sollen bereits erworbene Berufsqualifikationen leichter anerkannt werden, um Menschen schnell in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen ein unabhängiges Leben zu ermöglichen. Außerdem sollen Anerkennungs- und Qualifizierungsverfahren für ausländische Fachkräfte beschleunigt und praxisnäher ausgestaltet werden.

- Junge Menschen in der Landwirtschaft brauchen faire Einkommen, verlässliche Förderung, gute Arbeitsbedingungen und gesellschaftliche Wertschätzung. Entscheidend ist, dass Landwirtschaft nicht nur wirtschaftlich tragfähig, sondern auch ökologisch und sozial attraktiv ist.

- Wir setzen uns für die gezielte Förderung von Jungbäuer*innen und Existenzgründer*innen ein, um den Zugang zur Agrarwirtschaft unabhängig vom Alter zu erleichtern. Wir wollen Betriebsübernahmen erleichtern und so landwirtschaftliche Flächen langfristig in bäuerlicher Hand halten. Kerninstrumente sind gezielte Förderprogramme, nicht rückzahlbare Zuschüsse und Beratungsangebote. Für die konkrete Ausgestaltung von Förderinstrumenten wie Existenzgründungsbeihilfen, einer Junglandwirt*innen-Förderung oder Investitionszuschüssen streben wir eine Beteiligung der landwirtschaftlichen Verbände an, damit Förderprogramme auch praxistauglich und wirksam gestaltet werden.

Die Linke

- Für Die Linke ist zentral: Arbeitsmigration muss fair und gerecht gestaltet werden, besonders für die Fach- und Hilfskräfte selbst. Sie darf nicht zu Ausbeutung, Lohndumping oder unsicheren Arbeitsverhältnissen führen. Deshalb wollen wir auch in der Landwirtschaft mehr Kontrollen. So sorgen wir für gleiche Rechte und gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

- Wir wollen mehr Beratung für Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten, schnellere Anerkennung von Berufsabschlüssen, mehr Sprachkurse und berufsbezogene Qualifizierung. Betriebe, die Menschen mit Migrationsgeschichte einstellen, qualifizieren und langfristig übernehmen wollen, sollen besser unterstützt und beraten werden.

- Junge Menschen gewinnen wir für die Landwirtschaft nicht durch Werbung, sondern durch echte Perspektiven. Dazu gehört eine faire Marktordnung, die faire Erzeugerpreise ermöglicht. Außerdem braucht es moderne Berufsschulen, bezahlbare Wege zur Ausbildung sowie Unterstützung bei Fahrt- und Unterbringungskosten.

- Beim Generationenwechsel müssen wir auch außerfamiliäre Betriebsgründungen stärker in den Blick nehmen. Viele junge Menschen studieren Landwirtschaft oder machen eine landwirtschaftliche Ausbildung, erben aber keinen Hof. Für sie ist der Einstieg besonders schwer. Deshalb brauchen sie Beratung, Zugang zu Land, verlässliche Förderung und faire Startbedingungen.

- Ein wichtiger Hebel ist für uns hier ein öffentlicher Bodenfonds. Er soll Flächen kaufen, sichern und gemeinwohlorientiert verpachten. So können auch Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie Betriebsgründerinnen und Betriebsgründer ohne eigenen Familienbetrieb eine Chance bekommen.

FDP

- Angesichts des demografischen Wandels brauchen wir Zuwanderung ausländischer Fachkräfte. Wir wollen dies insbesondere durch Verbesserungen der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen erreichen.

- Wir wollen jungen Leuten die heimische Landwirtschaft wieder stärker vertraut machen und Vorurteile abzubauen. Einerseits sollen ihnen vermittelt werden, dass es sich um eine Branche handelt, die hochwertige Lebensmittel erzeugt. Andererseits sollen sie möglichst auch selbst erfahren, dass es sich um ein sehr modernes Berufsbild handelt. Zu diesem Zweck haben wir in dieser Legislaturperiode unter anderem Praktikumsprämien für grüne Berufe eingeführt. Die Junglandwirteförderung wollen wir auch in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen.

Bündnis Sahra Wagenknecht

Der Erhalt landwirtschaftlicher Höfe hängt von vielen Faktoren ab:

  • kostendeckende Produktion, dazu gehören auch niedrige Energie- und Düngerpreise: Hierfür müssen die unsinnigen Sanktionen gegen russisches Öl und Gas aufgehoben werden und alles dafür getan, dass Kriege durch Diplomatie beendet werden.
  • stabile Arbeitsplätze
  • Förderung von Betriebsgründern: Betriebsnachfolge inner- und außerfamiliär
  • Einbindung landwirtschaftlicher Aspekte in den Schulalltag
  • Wertschätzung der Landwirtschaft ohne Herabwürdigung zu Giftspritzern: Pflanzenschutzmittel sind ein wichtiger Faktor für Pflanzenwachstum- und -gesundheit. PSM müssen aber sicherer für Mensch und Umwelt werden durch eine transparente und unabhängige Genehmigung von Wirk- und Beistoffen auf EU-Ebene.
  • Förderung von Ausbildungsplätzen auf landwirtschaftlichen Betrieben

Hinweis zur AfD: Im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2023 wird festgestellt (S. 51):

"Zusammenfassend betrachtet, missachtet die AfD Sachsen-Anhalt Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Aufgrund ihrer Agitation gegen das Prinzip der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip handelt es sich bei der AfD Sachsen-Anhalt um eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VerfSchG-LSA und damit um eine gesichert extremistische Bestrebung." 

Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.

AfD

- Saisonarbeiter sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Pfeiler unserer Landwirtschaft. Arbeitskräfte aus dem Ausland - etwa aus Polen - meiden unser Land aktuell zunehmend, da sich der Lohnabstand verringert und die Lebenserhaltungskosten in Deutschland hoch sind. Über die Landkreise soll organisiert werden, dass neben Bürgergeldempfängern auch Asylbewerber im Rahmen rechtlich zulässiger Arbeitsgelegenheiten (§5 Asylbewerberleistungsgesetz) in der Landwirtschaft und bei Aufforstungs- und Waldpflegearbeiten in Sachsen-Anhalt bis zur Aufenthaltsbeendigung verpflichtend eingebunden werden. Dadurch wird zusätzliche personelle Unterstützung gewonnen.

- Der Beruf des Landwirtes muss wieder positiv besetzt werden. Ungerechtfertigte Angriffe durch vergiftete Debatten, müssen entschieden zurückgewiesen werden. Dazu gehört eine Wertschätzung unserer Bauern als systemrelevant, die auch politisch vertreten werden muss. Ohne Landwirte gibt es keine Grundversorgung mit Nahrungsmitteln. Diese Zusammenhänge und die Arbeit, die hinter der Erzeugung von Lebensmitteln steht, muss in Schulen wieder mehr vermittelt werden.

- Zunächst bedarf es einer Bestandsaufnahme, inwieweit bisherige Maßnahmen und Förderungen zielführend waren. Anschließend werden wir zusammen mit den Verbänden über Instrumente beraten, wie wir außerfamiliäre Gründungen erleichtern können. Ein Punkt dabei ist der pragmatische Abbau der Bürokratie. Die Ämter müssen hier effizienter und bürgerfreundlicher agieren. Insbesondere Neulandwirte benötigen praktische Unterstützung bei der Erfüllung bestehender Regelungen.


Frage 7: Neue Gentechnik

Frage 7: Neue Gentechnik

Im Juni 2026 wurde eine neue EU-Verordnung ratifiziert. In Zukunft werden über 90 Prozent der neuen Gentechnik-Pflanzen, die bspw. mit CRISPR/CAS erzeugt wurden, dereguliert. Das heißt, obwohl sie klar Gentechnik-Pflanzen sind und Risiken bergen, unterliegen sie keiner Risikoprüfung, keiner Rückverfolgbarkeit, keinem Schutz vor Kontaminationen, keinen Haftungsregelungen und auch keiner Kennzeichnungspflicht mehr.

  • Werden Sie in Sachsen-Anhalt dafür sorgen, dass wir unser Recht auf gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung – bio und konventionell – behalten und die Verbraucher:innen ihr Recht auf Wahlfreiheit?

  • Wie werden Sie das sichern?

Unsere AbL-Position

Aus bäuerlicher Sicht muss das Recht auf gentechnikfreie Saatgutzüchtung und Lebensmittelerzeugung – ökologisch und konventionell – gesichert werden. Wir haben uns gut funktionierende Märkte aufgebaut und einen großen Wettbewerbsvorteil mit unserer gentechnikfreien Erzeugung. Ein Großteil der Bevölkerung möchte keine Gentechnik! Entsprechend brauchen wir Regelungen, um weiter gentechnikfrei erzeugen zu können, um unsere Märkte und Existenzen zu sichern. Dafür braucht es eine Regulierung, auch der sogenannten neuen Gentechniken wie CRISPR-Cas nach bestehendem EU-Gentechnikrecht. Es braucht Kennzeichnungspflicht bis zum Endprodukt und verpflichtende Nachweisverfahren durch diejenigen, die NGTs auf den Markt bringen wollen. Und es braucht wirksame Koexistenzregeln, die Verunreinigungen der Produktion sicher verhindern sowie Haftungsregelungen, bei denen die Verursacher (also diejenigen, die NGT nutzen wollen) für mögliche Schäden haften.

Am 17. Juni 2026 hat das Europaparlament mehrheitlich einem Gesetzesentwurf zu Neuen Gentechnik-Pflanzen zugestimmt. Keinem einzigen der über 40 Änderungsanträge wurde zugestimmt. Nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. ist der Gesetzentwurf in vielerlei Hinsicht inakzeptabel, deshalb hatte die AbL e.V. im Vorfeld das Parlament aufgefordert, den Gesetzesentwurf klar abzulehnen. Wir als AbL sind besorgt, dass bäuerliche Betriebe ihr Recht auf gentechnikfreie Lebensmittel und damit wirtschaftliche Vorteile verlieren könnten. Kritik aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Recht sind ignoriert worden zugunsten weniger Gentechnik-Konzerne. Versprochene Vorteile neuer Gentechnik sind nicht belegt, während Kennzeichnung, Wahlfreiheit und wirksame Patentverbote fehlen. Risiken und mögliche Schäden müssen Landwirte und Gesellschaft tragen. Wir fordern nun eine demokratische Debatte über die Entscheidung, prüfen eine Klage gegen die Verordnung und wollen alle politischen und rechtlichen Mittel nutzen, um die Rechte von Erzeugern, Verarbeitern und Verbrauchern zu sichern sowie gentechnikfreies Wirtschaften zu unterstützen.

CDU

- Die CDU betrachtet neue genomische Verfahren als wichtige Innovationschance zur Entwicklung klimaresilienter und ressourcenschonender Nutzpflanzen. Kategorie-1-NGT-Pflanzen sollen aufgrund ihrer biologischen Eigenschaften rechtlich wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt werden.

- Wir setzen auf wissenschaftsbasierte Regulierung, Transparenz für Verbraucher sowie die Koexistenz unterschiedlicher Produktionsformen. Forschung und Innovation sollen gestärkt werden.

SPD

Aufbauend auf der starken Forschungslandschaft in Sachsen-Anhalt, insbesondere Einrichtungen wie dem Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben, den Hochschulen, sowie weiteren außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wollen wir gezielt die Forschung zu klimaangepasstem Pflanzenbau und moderner Pflanzenzüchtung stärken. Ziel ist es, innovative und widerstandsfähige Sorten gegenüber Trockenheit, Hitze und neuen Schaderregern schneller in die landwirtschaftliche Praxis zu bringen.

Bündnis 90/Die Grünen

Das Europaparlament hat am 17. Juni seine Zustimmung zur Deregulierung der Neuen Gentechnik bei Pflanzen gegeben. Aus grüner Sicht ist das eine Niederlage für europäische Verbraucherinnen und Verbraucher, Landwirtinnen und Landwirte und den Umwelt- und Naturschutz. Die beschleunigten Zulassungsverfahren ohne Risikoprüfungen gefährden Umwelt und Gesundheit. Mit der Ermöglichung von Patenten auf mit Neuer Gentechnik entwickelte Pflanzen droht eine Konzentration des europäischen Saatgutmarktes in den Händen weniger multinationaler Konzerne, während kleine und mittelständische Pflanzenzüchter stärker unter Druck geraten. Durch den Verzicht auf eine verpflichtende Kennzeichnung werden Verbraucher*innen bei ihrer selbstbestimmten Kaufentscheidung eingeschränkt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung, Kennzeichnung und den Umgang mit Neuer Gentechnik werden allerdings überwiegend auf europäischer und bundesrechtlicher Ebene festgelegt. Die Einflussmöglichkeiten eines Bundeslandes sind daher begrenzt. Sachsen-Anhalt kann die geltenden EU-Regelungen nicht eigenständig ändern oder außer Kraft setzen. Dennoch werden wir alle bestehenden Handlungsspielräume nutzen, um die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft zu stärken. Dazu gehören die Unterstützung des ökologischen Landbaus und die Förderung regionaler und gentechnikfreier Wertschöpfungsketten. Darüber hinaus werden wir uns gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass das Vorsorgeprinzip gewahrt bleibt und Verbraucherinnen und Verbraucher auch künftig eine echte Wahlfreiheit zwischen gentechnisch veränderten und gentechnikfrei erzeugten Lebensmitteln haben.

Die Linke

Neue Gentechnik, insbesondere Verfahren wie CRISPR, die sogenannte Gen-Schere, ist kein einfaches Ja-oder-Nein-Thema. Klar ist aber unabhängig vom Verfahren: Neue Gentechnik darf nicht ohne Risikoprüfung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung in die Landwirtschaft und Lebensmittelkette kommen. Die Linke Sachsen-Anhalt steht neuen Züchtungsverfahren nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Insbesondere der Einsatz der Gen- Schere kann sinnvoll sein, wenn das Ergebnis von herkömmlicher Züchtung nicht mehr zu unterscheiden ist, diese Züchtung aber beschleunigt. Solche Verfahren können helfen, landwirtschaftliche Pflanzen zu verbessern und besser an den Klimawandel anzupassen.

Trotzdem braucht es klare Regeln für Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit, Koexistenz und Haftung. Koexistenz bedeutet: Betriebe mit und ohne Gentechnik müssen nebeneinander wirtschaften können, ohne dass gentechnikfreie Erzeugung durch Verunreinigungen gefährdet wird. Bei Verunreinigungen muss jedoch klar unterschieden werden: Transgene Pflanzen der klassischen Gentechnik sind anders zu bewerten als neue Verfahren wie CRISPR, wenn dabei im begrenzten Umfang nur Cisgene in die Pflanze gebracht werden, die sowieso schon im natürlichen Genpool vorhanden sind.

Gentechnik darf zudem nur eingesetzt werden, wenn sie dem Gemeinwohl dient und nicht den Konzernen. Sie muss Umwelt- und Klimaschutz unterstützen, die Rechte der Landwirtinnen und Landwirte sichern und demokratisch kontrollierbar bleiben. Bei den derzeit diskutierten Lockerungen ist das nicht gewährleistet. Gentechnik darf nur eingesetzt werden, wenn volle Transparenz, Wahlfreiheit, Vorsorge und der Schutz gentechnikfreier Erzeugung gesichert sind. Gentechnik darf auch nicht dazu führen, dass wenige Saatgut- und Agrarkonzerne noch mehr Kontrolle über Saatgut bekommen. Patente auf Leben lehnen wir ab.

FDP

Wie bereits weiter oben beschrieben, weisen wir schon die Prämisse der Fragen rundheraus zurück. Die mit den neuen Züchtungsmethoden entwickelten Pflanzen unterscheiden sich in keinerlei Beziehung von Mutationen, wie sie ständig in der Natur vorkommen. Sie können deshalb auch gar nicht von vornherein gefährlicher sein, als jede andere Züchtung. Wir brauchen die neuen Züchtungsmethoden um gezielter und damit schneller Pflanzen zu züchten, die besser an den Klimawandel angepasst sind. Im Übrigen sind die neuen Züchtungsmethoden gerade auch eine Chance für kleinere Saatgutproduzenten.

Bündnis Sahra Wagenknecht

Sachsen-Anhalt soll gentechnikfrei bleiben. Eine verbindliche und verlässliche Kennzeichnung von Gentechnikprodukten ist dafür wichtig. Dazu zählen auch die neuen Züchtungstechniken wie CRISP/Cas.


Hinweis zur AfD: Im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2023 wird festgestellt (S. 51):

"Zusammenfassend betrachtet, missachtet die AfD Sachsen-Anhalt Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Aufgrund ihrer Agitation gegen das Prinzip der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip handelt es sich bei der AfD Sachsen-Anhalt um eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VerfSchG-LSA und damit um eine gesichert extremistische Bestrebung." 

Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.

AfD

- Wir sehen im technischen Fortschritt einen wichtigen Schlüssel, um die Landwirtschaft zukunftsfähig und konkurrenzfähig zu erhalten. Dazu gehört auch, dass Innovationen in der Genforschung zu Versuchszwecken und für Sicherheitsstudien bürokratiearm genutzt werden können. Moderne Züchtungsmethoden dürfen nicht aus ideologischen Gründen ausgeschlossen werden, wenn ihre Sicherheit nachgewiesen ist. Wir wollen jedoch keine uneingeschränkte Freigabe aller gentechnischen Anwendungen. Sicherheit für Mensch und Umwelt müssen gewährleistet sein neue Verfahren müssen wissenschaftlich geprüft werden.

- Wir wollen die Wahlfreiheit der Verbraucher durch transparente Informationen und eine nachvollziehbare Kennzeichnung von Lebensmitteln gewährleisten. Zugelassene neue Züchtungsverfahren sollen nicht pauschal verboten werden. Verbraucher sollen selbst entscheiden können, welche Produkte sie kaufen. Landwirte sollen frei wählen können, welche rechtlich zulässigen Züchtungsmethoden sie einsetzen.


Frage 8: Konzern- und Marktmacht

Frage 8: Konzern- und Marktmacht

Mehr und mehr Betriebe stehen wegen zunehmendem Preisdruck durch den Einzelhandel vor dem Aus. Die lebensmittelverarbeitenden Betriebe (u.a. Molkereien) drücken Preise zusätzlich durch eigene Export-Strategien. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Einkommen bei den zu erwartenden Kürzungen der GAP-Mittel sinken werden, ist eine Stärkung am Markt von zentraler Bedeutung zur Kompensation von Einkommensverlusten.

  • Wie stehen Sie zur EU-weiten Vertragspflicht, damit Bäuerinnen und Bauern vor Lieferung Menge, Preis, Laufzeiten und Qualitäten festlegen können?

  • Werden Sie sich für eine wirkungsvolle Umsetzung der Vertragspflicht in Deutschland einsetzen oder für eine Aufweichung?

  • Im Herbst plant die EU-Kommission Legislativvorschläge zur UTP-Richtlinie (Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette). Würden Sie ein Gebot der Kostendeckung befürworten und unterstützen?

Unsere AbL-Position

Das Europäische Parlament hat einen wichtigen Schritt hin zu gerechteren Agrarmärkten getan: Künftig sollen verbindliche schriftliche Verträge zwischen Bäuerinnen/Bauern und der abnehmenden Hand (Molkereien/Schlachtunternehmen) EU‑weit vorgeschrieben werden. Die AbL begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich, denn er stärkt die Position der Erzeugerinnen und Erzeugern in einer Wertschöpfungskette, die weiterhin von massiven Machtungleichgewichten geprägt ist. Schriftliche Verträge schaffen Planbarkeit, Transparenz und Verhandlungssicherheit – Grundvoraussetzungen für faire Preise und eine wirtschaftlich tragfähige bäuerliche Landwirtschaft. Die AbL kritisiert, dass etwa im Milchsektor für die Genossenschaften, auch die mit konzernähnlichen Strukturen, die Vertragspflicht nicht vollumfänglich angewendet werden könnte. Das ist insbesondere angesichts der Fusion von Arla und DMK fatal. Wie auch die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten für die Lebensmittellieferkette festgestellt hat, schaden stark konzentrierte Strukturen der Molkereien und des Lebensmitteleinzelhandels sowohl Bäuerinnen und Bauern, als auch Verbraucher:innen. Hinsichtlich der nationalen Umsetzung fordert die AbL, in der anstehenden Konsultation einbezogen zu werden, damit das Gesetz nicht weiter verwässert, sondern gestärkt wird.

Bei der nationalen Ausgestaltung gilt es, für den Milchsektor etwa die neu geschaffenen Möglichkeiten die Preisbildung über Preisindizes fairer und transparenter zu gestalten und konsequent zu nutzen. Ebenfalls muss die vorgesehene Revisionsklausel gelten. Für alle anderen landwirtschaftlichen Produkte sieht das neue EU-Gesetz ebenfalls eine Vertragspflicht vor. Deutschland muss von dieser Möglichkeit vollumfänglich Gebrauch machen. Die Abstimmung im EU-Parlament ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, dass die Reform mit all ihren Möglichkeiten in Deutschland voll im Sinne der Bäuerinnen und Bauern ausgeschöpft wird. 

Darüber hinaus drängt die AbL auf eine umfassendere Reform der Gemeinsamen Marktorganisation und der UTP-Richtlinie, um die Stellung der Bäuerinnen und Bauern in der Wertschöpfungskette strukturell zu verbessern – etwa durch ein Gebot der Kostendeckung.

CDU

- Die CDU unterstützt faire Wettbewerbsbedingungen und die Stärkung der Position landwirtschaftlicher Betriebe innerhalb der Wertschöpfungskette. Vertragssicherheit kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

- Vertragsmodelle müssen praktikabel, rechtssicher und für Erzeuger wie Verarbeiter gleichermaßen verlässlich sein. Eine Verpflichtung zum Vertrag würde einer freien wirtschaftlichen Entwicklung entgegenstehen.

- Die CDU steht für marktwirtschaftliche Prinzipien. Ziel ist eine stärkere Stellung der Erzeuger am Markt sowie faire Wettbewerbsbedingungen in der gesamten Lebensmittelkette.

SPD

- Faire Preise für unsere Bäuerinnen und Bauern sind ein zentrales Anliegen unserer Agrarpolitik. Die Monopolkommission kritisierte in ihrem Sondergutachten Nr. 84 („Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette“) die starke Marktkonzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Die vier großen Handelsketten vereinen rund 85 Prozent des Marktes auf sich. Diese Konzentration geht nach Einschätzung der Kommission deutlich zulasten der landwirtschaftlichen Betriebe. Die ungleichen Machtverhältnisse führen dazu, dass Bäuerinnen und Bauern steigende Kosten und Produktionsrisiken tragen, während sie nur unzureichend von höheren Verbraucherpreisen profitieren. Um eine weitere Konzentration von Marktmacht zu verhindern, empfiehlt die Monopolkommission u.a. eine deutlich strengere Fusionskontrolle entlang der gesamten Lebensmittelkette. Mit der Einrichtung einer Ombudsstelle kann eine starke, unabhängige Anlaufstelle geschaffen werden, die Betroffene unterstützen und Missstände konsequent sichtbar machen kann.

- Wir wollen deshalb regionale Wertschöpfungsketten gezielt ausbauen. Starke Genossenschaften und regionale Verarbeiter sind zentrale Hebel, um die Verhandlungsmacht der Erzeugerinnen und Erzeuger zu stärken und stabile Preise zu sichern. Wir setzen verstärkt auf Regionalität und Direktvermarktung, die Instrumente dafür sind in unserem Bundesland vorhanden. Entscheidend ist aber auch, das Bewusstsein in der Bevölkerung für regionale Produkte, faire Preise und nachhaltige Erzeugung weiter zu stärken.

Bündnis 90/Die Grünen

- Wir Grüne stehen klar zur EU-weiten Vertragspflicht und setzen uns für eine verbindliche Pflicht zu schriftlichen Verträgen mit festgelegten Mengen, Preisen und Laufzeiten ein. Unser Ziel ist es, die Stellung der Landwirt*innen gegenüber Handel und Lebensmittelwirtschaft zu stärken.
Wir wollen verbindliche Verträge zwischen Milcherzeugerbetrieben und Molkereien. Menge, Preis, Laufzeit und Qualitätsanforderungen sollten vor der Lieferung verbindlich vereinbart werden. Das stärkt die Verhandlungsposition der Erzeuger*innen und schafft mehr Planungssicherheit.

Damit die Milchviehbetriebe mit gewinnbringenden und stabilen Erzeugerpreisen bestehen können, setzen wir uns für ein Milchmarktkriseninstrument auf EU-Ebene ein, mit dem zeitlich befristet Milchmengen angepasst an die europäische Nachfrage reduziert werden. Wir möchten, dass die Artikel 148 und 219b der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) der EU zur Anwendung kommen, damit die Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugerbetrieben und Molkereien verbindlich über Verträge geregelt werden und die Milcherzeugerbetriebe auf freiwilliger Basis und unter Inanspruchnahme eines Ausgleichspreises aus dem EU- Krisentopf eine Reduzierung der Milchmenge vornehmen können.

- Wir setzen uns für eine wirkungsvolle Umsetzung der Vertragspflicht ein.

- Wir unterstützen eine Verschärfung der UTP-Richtlinie im Rahmen der EU-Revision, um ein sicheres Einkommen in der Landwirtschaft zu garantieren. Dafür sind faire und kostendeckende Erzeugerpreise essenziell. Deshalb unterstützen wir ein EU-weites Verbot von Einkäufen unterhalb der Produktionskosten und ein konsequentes Vorgehen gegen unfaire Handelspraktiken wie nachträgliche Rabattforderungen. Dies schützt kleine und mittelständische Erzeuger*innen vor der Marktmacht großer Handelsketten. Faire Preise sind aus unserer Sicht die Voraussetzung dafür, dass Landwirt*innen Umwelt-, Klima- und Tierwohlstandards wirtschaftlich tragen können.

Die Linke

Die Linke steht an der Seite der Menschen, die unsere Lebensmittel erzeugen. Landwirtschaftliche Betriebe müssen von ihrer Arbeit leben können. Sie dürfen nicht durch den Preisdruck von Aldi, Lidl und Co. und großer Handels-, Schlachthof- und Molkereikonzerne immer weiter in die Enge getrieben werden. Wir unterstützen deshalb eine EU-weite Vertragspflicht. Landwirtschaftliche Betriebe müssen vor der Lieferung wissen, welche Menge sie liefern, welche Qualität erwartet wird, wie lange der Vertrag läuft und welcher Preis gezahlt wird. Schriftliche Verträge schaffen mehr Klarheit und stärken die Position der Erzeugerinnen und Erzeuger gegenüber Verarbeitung und Handel. Diese Vertragspflicht darf in Deutschland nicht aufgeweicht werden.

Die UTP-Richtlinie ist für uns wichtig, weil es hier um Machtfragen geht. Der Agrarmarkt ist in vielen Bereichen stark konzentriert, zulasten der Landwirtinnen und Landwirte. Wenige große Handels-, Schlachthof- und Molkereikonzerne können Preise und Bedingungen stark beeinflussen. Landwirtschaftliche Betriebe haben dem oft wenig entgegenzusetzen. Deshalb brauchen wir gerechte Lieferbeziehungen, ein starkes Kartellrecht, wirksame Preisaufsicht und mehr regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen.

Ein Gebot der Kostendeckung befürworten wir. Landwirtschaftliche Betriebe dürfen nicht dauerhaft unterhalb ihrer Produktionskosten liefern müssen. Wer gute Lebensmittel erzeugt, Tiere hält, Böden schützt und Arbeitsplätze sichert, braucht Preise, die diese Arbeit auch bezahlen. Wo es nötig ist, unterstützen wir auch Mindesterzeugerpreise, um Betriebe vor ruinösem Preisdruck zu schützen.

Zugleich wollen wir die Marktposition der Betriebe durch Erzeugerorganisationen stärken. Regionale Erzeugung und Vermarktung schaffen Wertschöpfung vor Ort und sichern Arbeit und Einkommen in
Sachsen-Anhalt. Das ist für uns der bessere Weg als eine stärkere Exportorientierung, wie sie die Bundesregierung verfolgt. Landwirtschaft darf nicht darauf ausgerichtet werden, möglichst gleichförmige Produkte für den Weltmarkt zu erzeugen. Wenn Produkte nur noch über den niedrigsten Preis konkurrieren, weil sie ansonsten gleich sind, verlieren am Ende die Betriebe, die Tiere, die Beschäftigten und unsere vielfältigen Landschaften.

FDP

- Wir sehen die Vertragspflicht weiterhin kritisch, da ein großer Teil der deutschen Landwirte mit dem bisherigen System zufrieden war und die neue EU-Vorgabe gar als Zwang empfindet. Wir hätten uns gewünscht, dass zunächst eine Einigung der Landwirtschaftsverbände über deren Ausgestaltung herbeigeführt worden wäre.

- Wie bei allen EU-Vorgaben sprechen wir uns für 1:1-Umsetzung aus. Etwaige Spielräume sollten jedoch im Dialog mit den landwirtschaftlichen Betrieben im Land und ihren Verbänden ausgelotet werden.

- Nein, es hat sich immer wieder als Irrweg erwiesen, marktwirtschaftliche Gesetze wie Angebot und Nachfrage durch den Staat außer Kraft setzen zu wollen. Die derzeitigen Anti-Dumping-Regelungen sind bereits fair.

Bündnis Sahra Wagenknecht

Das BSW möchte die Marktmacht der Landwirte stärken. Damit Landwirte auf Augenhöhe mit Vertragspartnern verhandeln können, muss die Marktmacht effektiv beim Lebensmitteleinzelhandel und bei Großschlachtereien und Molkereien (das betrifft auch Molkereigenossenschaften, die z.T. Tierhalter unter Druck setzen und Knebelverträge ausfetzen) begrenzt werden. Unlautere Handelspraktiken gehören verboten. Dazu gehört für das BSW auch der Einkauf unterhalb der Produktionskosten. Landwirte müssen kostendeckend produzieren können (s. auch Antwort auf Frage 6).


Hinweis zur AfD: Im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2023 wird festgestellt (S. 51):

"Zusammenfassend betrachtet, missachtet die AfD Sachsen-Anhalt Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Aufgrund ihrer Agitation gegen das Prinzip der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip handelt es sich bei der AfD Sachsen-Anhalt um eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VerfSchG-LSA und damit um eine gesichert extremistische Bestrebung." 

Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.

AfD

- Die schwache Marktstellung landwirtschaftlicher Erzeuger gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel ist ein zentrales Problem der Branche und hängt auch mit Vorgaben der EU zusammen, die von kleineren lebensmittelverarbeitenden Betrieben schwerer umgesetzt werden konnten. Dieser Umstand führte zu für die Agrarstruktur ungesunden Konzentrationsprozessen. Insgesamt arbeiten wir auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Betriebe hin. Vertragsgestaltung und Preisbildung sollten grundsätzlich zwischen den Marktteilnehmern erfolgen. Wo schriftliche Verträge den Beteiligten mehr Planungssicherheit bieten, sollen sie selbstverständlich möglich sein.

- Wir befürworten eine EU-weite Vertragspflicht für landwirtschaftliche Lieferverträge. Ziel ist es, die Verhandlungsposition der Landwirte zu stärken und ihnen durch verbindliche, schriftliche Verträge mit nachvollziehbaren Preisbildungsmechanismen mehr Planungssicherheit zu verschaffen.

- Ziel unserer Politik ist es, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, ohne Machtmissbrauch durch den Lebensmitteleinzelhandel. Wir unterstützen Maßnahmen gegen unlautere Handelspraktiken und wollen die Verhandlungsposition der Landwirte stärken. Dazu gehören verbindliche Lieferverträge, transparente Preisbildungsmechanismen und die Stärkung von Erzeugergemeinschaften. Ein ge- setzliches Gebot der Kostendeckung lehnen wir hingegen ab, da Preise grundsätzlich zwischen den Vertragspartnern im Markt ausgehandelt werden sollten und nicht staatlich vorgegeben werden.


Frage 9: Tierhaltung

Frage 9: Tierhaltung

Der Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung (BUT), mit dem sowohl die Finanzierung der laufenden Mehrkosten als auch Investitionen für Stallumbauten gefördert werden konnten, ersatzlos gestrichen.

In Bayern gibt es aber das Tierwohlprogramm "BayProTier", mit dem die laufenden Mehrkosten für tierwohlgerechte Haltung ausgeglichen werden sollen, die zum Beispiel durch Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu entstehen.

  • Wie stehen Sie zum Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung?

  • Wie stehen Sie zu einem eigenen Landesprogramm zur Finanzierung der laufenden Mehrkosten, die durch die wertvolle bäuerliche Arbeit für mehr Tierwohl entstehen?

Unsere AbL-Position

Bäuerinnen und Bauern sind bereit für einen Umbau der Tierhaltung zu mehr Tierwohl, Klimaschutz und Artenvielfalt. Hierfür fehlen allerdings ausreichende Förderung und Planungssicherheit. Auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundeslandwirtschaftsministeriums hat vor zehn Jahren die Notwendigkeit einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung festgestellt. Dazu hat die verbände- und politikübergreifende Borchert-Kommission, eingesetzt von Julia Klöckner, unter christdemokratischer Regierungsbeteiligung konkrete und praktikable Empfehlungen erarbeitet.

Die Borchert-Kommission ist in ihren Empfehlungen zu dem Entschluss gekommen, dass der Umbau der Tierhaltung, um den gesellschaftlichen Anforderungen zu entsprechen, nicht aus dem Markt allein heraus finanziert werden kann. Als wesentlichsten Baustein für einen praxisgerechten Umbau der Tierhaltung hat die Borchert-Kommission eine Finanzierung des Umbaus mit staatlichen Mitteln empfohlen, nicht vorrangig in Form von Investitionsförderung, sondern vorrangig in Form laufender jährlicher Tierwohlzahlungen. Mit einer Tierwohlentwicklung schaffen sich schweinehaltende Betriebe Perspektiven, höhere Preise am Markt erzielen zu können. 

Doch in der vom Bundeskabinett beschlossenen Vorlage zum Bundeshaushalt 2027 heißt es, der Posten „Bundesprogramm Umbau Tierhaltung" soll vorzeitig auslaufen. Das kritisiert die AbL deutlich. Bereits im März 2026 veröffentlichten wir zusammen mit mehreren Verbänden einen Appell, in welchem wir die Weiterführung der notwendigen Förderung forderten.

CDU

- Wir stehen zur Tierhaltung in Sachsen-Anhalt und fordern für Betriebe vor allem Verlässlichkeit, Planungssicherheit und praxisgerechte Standards ohne zusätzliche Auflagen.

- Tierwohlleistungen müssen wirtschaftlich tragfähig sein. Deshalb unterstützen wir Förderinstrumente, die die Wettbewerbsfähigkeit tierhaltender Betriebe erhalten und Investitionen ermöglichen. Ein gesondertes, vom Land getragenes Förderprogramm ist Sache der Verhandlungen zum nächsten Landeshaushalt.

SPD

Wir stehen hinter der Analyse und den Empfehlungen der Borchert-Kommission (Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung), die weitreichende Empfehlungen zur Transformation der Nutztierhaltung gegeben hat. Ziel ist eine tiergerechte und wirtschaftlich tragfähige Tierhaltung: ein schrittweiser Umbau zu deutlich höheren Tierwohlstandards mit Stufenmodell und verbindlicher Anhebung der Mindeststandards. Dafür braucht es allerdings enorme Investitionen, Tierwohlprämien und verlässliche Rahmenbedingungen. Ein Landesprogramm wie in Bayern ist ein Ansatz, den wir aber für Sachsen-Anhalt als schwer umsetzbar betrachten.

Für uns müssen Tierwohl und wirtschaftliche Tragfähigkeit zusammen gedacht werden. Investitionen in tiergerechte Haltungssysteme wollen wir gezielt stärken und unterstützen Umbauprogramme des Bundes, um Betrieben den Zugang zu höheren Haltungsstufen und neuen Marktchancen zu eröffnen. Regionale Schlacht- und Vermarktungsstrukturen bauen wir aus, um Tiertransporte zu verkürzen und die Wertschöpfung im Land zu sichern. Die Milchviehhaltung trägt zu regionalen Nährstoffkreisläufen bei, und Beweidung ist zentral für die Biodiversität. Für faire Marktbedingungen setzen wir uns für verpflichtende Lieferverträge zwischen Erzeugern und Molkereien ein, die Menge, Preis und Laufzeit vorab regeln. Zudem fördern wir gezielt die Weidetierhaltung.

Auch das Thema „Tiergesundheit“ ist Grundlage des Tierwohls. Eine landesweite Strategie nach dem One-Health-Ansatz wird umgesetzt, das Tierseuchenmanagement länderübergreifend abgestimmt und Tierheime, Zoos und Tierparks dauerhaft unterstützt.

Bündnis 90/Die Grünen

- Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung ist maßgeblich von uns Grünen (Cem Özdemir) initiiert und umgesetzt worden. Das vorzeitige Ende des Programms haben wir scharf kritisiert. Das ist ein klarer Rückschritt für Tierhalter*innen und Tiere. Der Vorschlag, die Förderung zukünftig aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zu finanzieren, bedeutet, dass die Unterstützung der Betriebe künftig davon abhängt, wie viel Mittel die einzelnen Länder bereitstellen. Wir machen uns für die Wiedereinführung der Fördergelder für Investitionen in tierwohlgerechte Ställe und ihre laufende Bewirtschaftung stark. Darüber hinaus wollen wir eine Förderung von Weidehaltung, eine flächengebundene Tierhaltung sowie verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Betriebe, die mehr Tierwohl umsetzen. Die Förderung der Weidehaltung, insbesondere auf Dauergrünland, ist für uns Grüne ein zentrales Element der Kulturlandschaftspflege und einer nachhaltigen und tiergerechten Landwirtschaft.

Außerdem setzen wir uns für die Fortführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung ein, damit mehr Tierwohl zum gewinnbringenden Geschäftsmodell wird. Nur mit Transparenz können sich die Verbraucher*innen bewusst für mehr Tierwohl entscheiden. Eine Lösung für eine dauerhafte Förderung wie zum Beispiel die Einführung eines Tierschutzcents muss aus unserer Sicht zügig erarbeitet werden.

- Wir stehen einem eigenen Landesprogramm zur Finanzierung der laufenden Mehrkosten für mehr Tierwohl grundsätzlich wohlwollend gegenüber. Wer höhere Tierwohlstandards umsetzt, darf mit den daraus entstehenden Kosten nicht allein gelassen werden. Deshalb setzen wir uns für eine verlässliche Unterstützung von Betrieben ein, die ihre Tierhaltung besonders tiergerecht gestalten. Ziel muss sein, Betriebe nicht mit den Mehrkosten für mehr Tierwohl allein zu lassen. Wer Tierhaltung im Sinne des Tierwohls umbaut, braucht verlässliche Unterstützung.

Die Linke

Tiere sind keine Produktionsmaschinen. Sie verdienen ein artgerechtes Leben. Wer Tiere hält, trägt Verantwortung und braucht dafür gesellschaftliche Anerkennung, faire Preise und verlässliche Unterstützung. Mehr Tierwohl kostet Geld. Es braucht Investitionen in Stallumbauten, aber das reicht nicht aus. Tierwohl kostet auch mehr Arbeit, mehr Platz und mehr Zeit für die Tiere.

Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung war deshalb grundsätzlich ein richtiger Ansatz. Es hat nicht nur Stallumbauten gefördert, sondern auch laufende Mehrkosten in den Blick genommen. Genau das ist richtig. Tierwohl darf nicht als zusätzliche Aufgabe bei den Betrieben landen, ohne dass diese Arbeit bezahlt wird.

Die Streichung des Programms halten wir deshalb für falsch. Sie nimmt Betrieben Planungssicherheit und erschwert den Umbau zu tiergerechteren Haltungsformen. Statt Rückzug braucht es eine verlässliche, einfache und langfristige Förderung. Öffentliche Gelder sollen gezielt an Umwelt- und Sozialstandards sowie an artgerechte Tierhaltung gebunden werden. Sachsen-Anhalt sollte deshalb ein eigenes Landesprogramm für laufende Mehrkosten prüfen und auflegen. Ein solches Programm muss einfach beantragbar, mehrjährig und verlässlich sein.

FDP

Die Beendigung des Programms ist bedauerlich, zumal sich die Antragslage zuletzt deutlich verbessert hat.

Bündnis Sahra Wagenknecht

Landwirtschaft und natürlich auch Tierhaltung muss kostendeckend erfolgen können. Umbau- und Neubaukosten für Stallanlagen, Anschaffungskosten für Digitalisierungsinstrumente im Bereich der Tierhaltung müssen angemessen gefördert und finanziert werden. Hier bietet das Bundesprogramm offene Flanken, die aber nicht allein vom Land ausgeglichen werden können. Tierhalter brauchen kostenfreie Beratung, angemessene Finanzierung und Verlässlichkeit in der Art von Förderungen und auch Regelungen. Ohne Planungssicherheit auf mehrere Jahre kann kein Land- und Tierwirt arbeiten.


Hinweis zur AfD: Im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2023 wird festgestellt (S. 51):

"Zusammenfassend betrachtet, missachtet die AfD Sachsen-Anhalt Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Aufgrund ihrer Agitation gegen das Prinzip der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip handelt es sich bei der AfD Sachsen-Anhalt um eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VerfSchG-LSA und damit um eine gesichert extremistische Bestrebung." 

Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.

AfD

- Wir sprechen uns grundsätzlich für artgerechte Tierhaltung aus. Höhere Tierwohlstandards sollen vor allem durch wirtschaftlich tragfähige Lösungen und weniger durch stark regulierte Förderprogramme erreicht werden. Wir wollen das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung in seiner bisherigen Form nicht fortführen. Das Ziel eines tiergerechteren Stallumbaus lehnen wir nicht grundsätzlich ab, das bestehende Förderinstrument ist jedoch zu bürokratisch, zu eng gefasst und wenig wirksam. Wir setzen auf auf weniger Regulierung, bessere Investitionsbedingungen und mehr unternehmerische Freiheit für landwirtschaftliche Betriebe.

- Wir lehnen ein dauerhaftes Landesprogramm zur Finanzierung laufender Tierwohl-Mehrkosten ab. Tierhalter benötigen vor allem faire Erzeugerpreise, weniger Bürokratie und verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen statt immer neuer Förderprogramme. Höhere Tierwohlstandards müssen sich am Markt refinanzieren können. Aufgabe der Politik ist es, Wettbewerbsnachteile abzubauen und regionale Vermarktung zu stärken, nicht dauerhaft laufende Betriebskosten zu subventionieren.


Frage 10: Agroforstsysteme, Hecken und Streuobst

Frage 10: Agroforstsysteme, Hecken und Streuobst

Agroforstsysteme, Hecken und Streuobst bieten essenzielle Antworten auf Artensterben und Klimakrise, jedoch nimmt ihre Fläche insgesamt ab. Es gibt zu wenige Pflanzungen und der Pflegezustand ist schlecht.

  • Was möchten Sie konkret tun, um deren Anlage, Pflege und Bewirtschaftung attraktiv zu machen?

  • Planen Sie z.B. das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zu nutzen, um die Anlage von Agroforstsystemen und Hecken zu ermöglichen?

  • Welche Anreize möchten Sie setzen, um eine Wirtschaftlichkeit der traditionellen und neuen Agroforstsysteme zu fördern?

Unsere AbL-Position

Förderung von Gehölzen in der Landwirtschaft
Der AbL ist eine sozial- und umweltgerechte Landwirtschaft wichtig. Dazu gehört neben dem Erhalt der Biodiversität beispielsweise die Verbesserung des Bodens, gerechte Bezahlung und eine Anpassung an die Klimakrise. In all diesen Bereichen liefern Gehölze und eine angemessene Förderung ihrer Anlage und Pflege zentrale Antworten. Für Bäuerinnen und Bauern muss es sich lohnen, Gehölze zu pflanzen, zu bewirtschaften und zu erhalten. Politische Rahmenbedingungen sollten so gestaltet sein, dass großflächig Baumlandschaften entstehen können. Konkret bedeutet dies:

  • Die Förderung der Anlage und Pflege von Streuobstwiesen (Pflegeförderung: gut ausgestaltet), Hecken, Agroforst, Alleen, Solitärbäumen und anderen Gehölzen in der Landwirtschaft durch die Verbesserung bestehender und die Schaffung neuer Förderprogramme. Das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz bietet hier vielversprechende Möglichkeiten.
  • Die Sanierung bestehender und die Schaffung neuer Gehölzstrukturen durch eine Verbesserung der Kompensationsrichtlinien.
  • Die Verbesserung der Rechtssicherheit (z.B. Verbesserung der Planungssicherheit bei Agroforstsystemen, Erlaubnis der wirtschaftlichen Nutzung von Streuobst aus Kompensationsmaßnahmen, …)
  • Die Förderung der Wirtschaftlichkeit von Produkten aus Streuobstwiesen, Hecken und Agroforstsystemen
  • Bei der Vergabe öffentlicher Flächen nach Gemeinwohlkriterien: die Einführung des Kriteriums “Etablierung und Pflege von Gehölzen”

Nur mit mehr Gehölzen ist unsere Landwirtschaft zukunftsfähig! Wie sinnvolle Förderprogramme und rechtliche Rahmenbedingungen aussehen sollten, definiert Baumland, ein Partner-Projekt der AbL, hier:  für Streuobst, für Hecken, für Agroforst-Systeme und für Alleen.

CDU

- Die CDU unterstützt Maßnahmen, die Biodiversität fördern und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähig sind. Agroforstsysteme können insbesondere dort einen Beitrag leisten, wo sie Klimaanpassung, Bodenschutz und Produktion verbinden. Entscheidend ist, wie in der Frage erwähnt, dass Maßnahmen erfolgreich bis zur Erfüllung des jeweiligen Ziels der Ökosystem-Verbesserung durchgeführt und entsprechend finanziert werden, bevor die benötigten Gelder in neue Projekte fließen.

- Bundes- und EU-Fördermittel sollen vollständig ausgeschöpft werden, wenn sie einen praktischen Nutzen für Landwirte und ländliche Räume schaffen.

- Entscheidend sind investitionsfreundliche Förderbedingungen, geringe Bürokratie und die Anerkennung der erbrachten Ökosystemleistungen.

SPD

Leistungen der Landwirtschaft für das Gemeinwohl, insbesondere für Umwelt, Klima, Tierwohl und Biodiversität, müssen sich verlässlich im Einkommen der Betriebe widerspiegeln. Agroforstsysteme und Feldraine fördern wir gezielt. Beratung, Weiterbildung und der Wissenstransfer zwischen Praxis, Forschung und Verwaltung werden ausgebaut. Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau statten wir dafür bedarfsgerecht aus.

Bündnis 90/Die Grünen

- Wir wollen die ökologische Widerstandsfähigkeit und Artenvielfalt in der Agrarlandschaft stärken. Deshalb setzen wir uns für die Förderung und den Ausbau von Agroforstsystemen sowie für die Pflege und Neuanpflanzung von Hecken ein. Darüber hinaus wollen wir traditionelle Kulturlandschaften wie Streuobstwiesen, Hecken und Baumreihen stärker fördern und deren Erhalt langfristig absichern. Wichtige Anreize sehen wir in attraktiven Prämien für Arten- und Umweltschutzmaßnahmen, einer verlässlichen Förderung ökologischer und gemeinwohlorientierter Leistungen sowie in einer Agrarpolitik nach dem Prinzip „Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ (siehe dazu auch Antworten im Fragebogen 2). Zudem wollen wir die Kulturlandschaftspflege stärker unterstützen und den Streuobstanbau besser fördern, da er wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet.

Wir sehen in einer guten Aufklärung über die Vorteile von Agroforstsystemen einen entscheidenden Hebel, um die Flächeneigentümer*innen zu überzeugen. Als Grüne unterstützen wir deshalb die Baumland-Kampagne der AbL und danken an dieser Stelle für das Engagement der AbL, auch bei unseren Veranstaltungen über Praxisbeispiele zu informieren.

- Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundes ist grundsätzlich geeignet, Investitionen in Agroforstsysteme, Hecken und andere naturnahe Strukturen finanziell zu unterstützen. Um solche Bundesprogramme auch konsequent zu nutzen, setzen wir uns für entsprechende Förderlinien im Land ein. Unser Ziel ist, dass verfügbare Fördermittel möglichst unbürokratisch bei den Landwirtinnen und Landwirten ankommen und konkrete Maßnahmen vor Ort ermöglichen.

Wir wollen Agroforstsysteme wirtschaftlich tragfähig machen, indem wir erstens eine Anschubfinanzierung für Planung, Pflanzung und Pflege fördern und zweitens laufende Leistungen honorieren. Daneben wollen wir die Beratung ausbauen und bürokratische Hürden abbauen.

Die Linke

- Hecken, Baumreihen und Agroforstsysteme helfen gegen Erosion, verbessern den Wasserhaushalt, schaffen Lebensräume für Nützlinge und stärken die Landwirtschaft in Zeiten von Dürre, Hitze und Starkregen. Die Linke will deshalb Investitionen in Hecken, Baumreihen und Agroforstsysteme fördern und die Beratung dazu ausbauen. Dies wollen wir auch in den GAP-Strategieplan des Landes aufnehmen und ergänzend andere Förderprogramme entwickeln.

- Wir wollen die Förderprogramme so gestalten, dass sie in der Praxis gut nutzbar sind. Dafür braucht es einfache Anträge, verlässliche Beratung, Förderung von Anlage und Pflege sowie mehrjährige Planungssicherheit. Vorhandene Mittel dürfen nicht verfallen, sondern müssen vollständig ausgeschöpft werden und bei den landwirtschaftlichen Betrieben ankommen. 

- Ergänzend sehen wir auch eine Öffnung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Wiederherstellung von Hecken und Baumreihen als Teil dieses Komplexes.

FDP

Wie bereits weiter oben beschrieben, setzen wir auf eine Ausweitung des kooperativen Naturschutzes, mit dem genau solche Maßnahmen durchgeführt werden können. Die Pflege von Streuobstwiesen wollen wir attraktiver machen, indem u. a. dafür im Bewertungssystem zur Beurteilung von Ein- griffen eine echte Anreizsituation entsteht.

- Ja, im Rahmen des kooperativen Naturschutzes wäre das eine Möglichkeit.

- Agroforstsysteme sind nicht per se unwirtschaftlich. In der GAP-Direktzahlungen-Verordnung wurden eine Reihe von Spannungsfeldern zwischen Agrar- und Naturschutzrecht gelöst. Agroforstsysteme sind allerdings noch so selten, dass es den Landwirten an Erfahrung fehlt. Auf Pachtflächen müssen auch die Verpächter von den Vorteilen überzeugt werden. Eine Berücksichtigung im kooperativen Naturschutz können wir uns gut vorstellen. Aufbauend auf die Erkenntnisse des Projektes DiP-SMART Agroforst können wir uns eine Kampagne vorstellen, welche die Chancen von Agroforstsystemen Landwirten schmackhaft macht.

Bündnis Sahra Wagenknecht

Hecken, Streuobst und Kleingehölze sind Natur-, Umwelt- und Klimaschützer. Das gleiche kann für Agroforstsysteme, aber auch Kurzumtriebsplantagen gelten. Diese Maßnahmen will das BSW fördern. 


Hinweis zur AfD: Im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2023 wird festgestellt (S. 51): 

"Zusammenfassend betrachtet, missachtet die AfD Sachsen-Anhalt Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Aufgrund ihrer Agitation gegen das Prinzip der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip handelt es sich bei der AfD Sachsen-Anhalt um eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VerfSchG-LSA und damit um eine gesichert extremistische Bestrebung." 

Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.

AfD

- Wir wollen die Anlage und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen dort erleichtern, wo sie landwirtschaftlich sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig sind. Dazu werden wir pragmatisch rechtliche Hemmnisse abbauen und unnötige bürokratische Vorgaben beseitigen. Die Entscheidung für Agroforst, Hecken oder Streuobst sollte freiwillig erfolgen und sich am betrieblichen Nutzen orientieren. Zusätzliche Verpflichtungen oder Förderprogramme, die primär klima- oder naturschutzpolitischen Zielen dienen, lehnen wir ab.

- Wir wollen das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) als Bundesprogramm nicht fortführen. Einzelne praktische Maßnahmen wie Agroforst, Bodenschutz oder Gewässerentwicklung befürworten wir jedoch – vor allem zur Stärkung der Landwirtschaft und des Naturschutzes, nicht als Instrument der Klimapolitik. Wir kritisieren das ANK und dessen klimapolitische Zielsetzung und Finanzierung. Einzelne Maßnahmen – soweit sinnvoll – sollen eher in eine allgemeine Agrar-, Forst- oder Naturschutzförderung ohne Bezug zu den Klimaschutzzielen des ANK geordnet werden.

- Agroforstsysteme sind nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Anbausysteme, die Produktivität, Klimaresilienz und Biodiversität verbinden. Wir setzen uns für den Abbau von Hemmnissen ein sowie eine bessere Anerkennung und Förderung von Agroforstsystemen. Gehölzstreifen in Agroforstsystemen sollten nicht automatisch als Wald eingestuft werden. Die Anlage neuer Systeme darf nicht zu zusätzlichen naturschutzrechtlichen Einschränkungen führen und außerdem bedarf es eine rechtssichere Anerkennung als landwirtschaftliche Nutzung damit eine entsprechende Förderfähigkeit gegeben ist.


Frage 11: Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Frage 11: Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Deutschland stehen Strafzahlungen bevor, wenn es die Wiederherstellungsverordnung (WHVO) nicht umsetzt - gleichzeitig sind bisher keine Finanzmittel zur Umsetzung der WHVO in der Landwirtschaft vorgesehen. Jedoch sehen die Vorschläge für die GAP nach 2027 kein verpflichtendes Mindestbudget für Agrarumweltschutz vor und schreiben das Prinzip der Direktzahlungen verstärkt fort.

  • Wie ist Ihre Haltung zu Zielen und Ausrichtung der GAP?

  • Inwiefern werden Sie sich für feste Mindestbudgets für Leistungen der Bäuerinnen und
    Bauern im Umwelt-, Klima- und Tierschutz in der GAP nach 2027 einsetzten? Und welchen Anteil sollten diese am GAP-Gesamtbudget bekommen?

  • Inwiefern werden Sie die Kappung und Degression gemäß der Vorschläge der EU-Kommission unterstützen?

Unsere AbL-Position

Die AbL setzt sich für eine GAP ab 2028 ein, die bäuerliche Betriebe stärkt, ökologische und soziale Mindeststandards weiterhin konsequent verankert und öffentliche Gelder klarer an öffentliche Leistungen bindet. Daher fordert sie, dass nach 2027 feste Mindestbudgets für Umwelt‑, Klima‑ und Tierschutzleistungen garantiert werden, damit Bäuerinnen und Bauern für ihre gesellschaftlichen Beiträge verlässlich entlohnt werden; dieser Anteil sollte deutlich erhöht und verbindlich festgeschrieben werden, damit ambitionierte AUKA‑Programme nicht länger unterfinanziert bleiben. 

Gleichzeitig unterstützt die AbL die Vorschläge der EU‑Kommission zu Degression und Kappung ausdrücklich, weil sie die extreme Konzentration von Direktzahlungen begrenzen, bäuerliche Strukturen stärken und Mittel freisetzen, die regional für ökologische Maßnahmen genutzt werden können, die auch die Einkommensbasis der Betriebe nachhaltig stärken kann. Entscheidend ist, dass diese Instrumente verpflichtend bleiben und die freiwerdenden Gelder aus Kappung und Degression ohne nationale Kofinanzierung für ambitionierte und finanziell gut ausgestattete Agrarumwelt- und Tierschutzprogramme eingesetzt werden dürfen, damit die GAP zu einem glaubwürdigen „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“-System wird. 

Wichtig ist dabei, dass die freiwerdenden Gelder in den jeweiligen Ländern/Regionen verbleiben und aus Sachsen-Anhalt somit keine Gelder durch Kappung und Degression wegfließen. Zudem setzen wir uns für die Anrechnung der Lohnkosten auf Kappung und Degression ein.

CDU

- Wir lehnen Kürzungen des EU-Agrarbudgets ab und fordern eine Priorisierung des Agrarsektors innerhalb der EU-Finanzen.

- Leistungen der Landwirte in diesen Bereichen müssen angemessen vergütet werden. Gleichzeitig dürfen Umweltmaßnahmen die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebe nicht gefährden.

- Die CDU Sachsen-Anhalt lehnt Kappung und Degression der Agrarförderung ausdrücklich ab.

SPD

Die gemeinsame Agrarpolitik ist und bleibt zentrale Grundlage für landwirtschaftliche Einkommen, sie stellt die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt sicher. Für uns ist klar, weder Kappung noch Degression dürfen kommen, weil sie Höfe in Sachsen‑Anhalt empfindlich treffen würden. Dafür ist auch die Beibehaltung der Förderhöhe unabdingbar, ebenso wie die Verteilung der Mittel auf regionaler Ebene. Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft, etwa für Umwelt, Klima, Tierwohl und Biodiversität, müssen einkommenswirksam honoriert werden, der Erhalt des Dauergrünlands und der Ökolandbau sind zu fördern.

Wir werden dafür sorgen, dass die Ost-Bundesländer mit ihrer besonderen Struktur mit einer Stimme sprechen, sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene.

Bündnis 90/Die Grünen

- Wir setzen uns für eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ein, die konsequent dem Grundsatz „Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ folgt. Die GAP muss stärker dazu beitragen, Klima, Biodiversität, Boden, Wasser und Tierwohl zu schützen und gleichzeitig landwirtschaftlichen Betrieben eine verlässliche wirtschaftliche Grundlage bieten. Umweltleistungen sollen dabei nicht nur durch den Ausgleich von Ertragsminderungen, sondern darüber hinaus honoriert werden. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass die Mittel der GAP auch nach 2027 nicht gekürzt werden und die Bundesländer weiterhin über deren Einsatz mitentscheiden können.

- Eine gute GAP ist eine, die einen verlässlichen und ausreichend ausgestatteten Finanzrahmen für Agrar- Umwelt-, Klima- und Tierwohlmaßnahmen vorsieht. Die Ausgestaltung konkreter Budgetanteile muss sich deshalb daran orientieren, dass die europäischen Umwelt-, Klima- und Biodiversitätsziele wirksam erreicht werden können.

- Uns Grünen geht es im Grundsatz um eine Ökologisierung der europäischen Agrarpolitik. Größe allein kann nicht das entscheidende Kriterium sein. Die Gelder der GAP müssen jedoch breiter verteilt werden, statt nur wenige sehr flächenstarke Betriebe zu bevorzugen.

Die Linke

- Wir wollen die Gemeinsame Agrarpolitik grundlegend neu ausrichten. Landwirtschaftliche Betriebe sollten öffentliche Gelder erhalten, wenn sie Leistungen für das Allgemeinwohl erbringen. Dazu gehören zum Beispiel Umwelt- und Klimaschutz, Tierwohl, Bodenschutz, Artenvielfalt, regionale
Wertschöpfung und gute Arbeit. Für uns gilt der Grundsatz: öffentliches Geld für öffentliche Leistungen.

- Gerade mit Blick auf die Wiederherstellungsverordnung dürfen nicht nur Ziele gesetzt werden, diese müssen auch ausfinanziert werden. Hier dürfen die Bundesländer mit der Finanzierung nicht alleine gelassen werden.

- Trotz unserer grundlegenden Kritik an der derzeitigen GAP lehnen wir als Die Linke Sachsen-Anhalt Kappung und Degression in den derzeitigen Reformvorschlägen ab. Für uns gilt: Ein Hektar muss gleich behandelt werden. Kappung und Degression würden ostdeutsche Betriebe aufgrund ihrer historisch gewachsenen größeren Strukturen über Gebühr benachteiligen und westdeutsche bevorteilen. Das ist mit uns nicht zu machen. Unser langfristiges Ziel ist, dass öffentliche Gelder nicht mehr pauschal nach Fläche ausgezahlt werden. (s. Frage 4)

FDP

- Wir wünschen uns eine stärkere marktwirtschaftliche Ausrichtung der GAP, erkennen aber an, dass angesichts der vielfältigen, gesellschaftlich auch meist ausdrücklich gewünschten, Auflagen auch gut geführte Betriebe kaum auskömmlich wirtschaften können.

- Wir werden in der Diskussion alle Vorschläge unvoreingenommen prüfen. Es darf jedoch keine ungerechtfertigte Benachteiligung von Betriebsgrößen geben, wie sie in Sachsen-Anhalt typisch sind.

Bündnis Sahra Wagenknecht

Innerhalb der GAP sind soziale Aspekte wie Schaffung von Arbeitsplätzen, Förderung von Frauen in der Landwirtschaft, die oftmals im Familienbetrieb voll mitarbeiten, aber nicht auskömmlich finanziert und auch langfristig abgesichert sind, Förderung von Junglandwirten und Betriebsgründern und explizite Förderung von Agrargenossenschaften, die zumeist gute Arbeitsbedingungen (bspw. Urlaub und Krankheitsvertretung) anstreben und bieten, unterbelichtet.

Mindestbudgets für Landwirte halten wir für zielführend. Eine kostenfreie und umfangreiche Beratung muss – wie in Antwort auf die Fragen 1, 3, 4 und 9 zu passenden Maßnahme, Beantragung und Förderung gehört dazu.

Die Aufnahme der Ukraine in die EU sehen wir auch deshalb kritisch, weil insbesondere die Landwirte finanziell darunter leiden werden. Nicht nur was derzeitige Förderungen innerhalb der GAP angeht, sondern auch was den Absatz ihrer Produkte anbelangt, die einem Preisvergleich mit Produkten aus einem Agrarland wie der Ukraine nicht standhalten können.


Hinweis zur AfD: Im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2023 wird festgestellt (S. 51): 

"Zusammenfassend betrachtet, missachtet die AfD Sachsen-Anhalt Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Aufgrund ihrer Agitation gegen das Prinzip der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip handelt es sich bei der AfD Sachsen-Anhalt um eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VerfSchG-LSA und damit um eine gesichert extremistische Bestrebung." 

Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.

AfD

- Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage wollen wir die Bauern innerhalb der bestehenden agrarpolitischen Förderinstrumente entlasten und ihnen mehr Planungssicherheit geben – etwa dadurch, dass wir auf zusätzliche, strengere nationale Auslegungen von EU-Vorgaben verzichten. Es hat sich gezeigt, dass die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) nicht zur Lösung beiträgt, sondern zunehmend selbst zum Problem wird. Deshalb setzen wir uns langfristig für eine Renationalisierung der Agrarpolitik ein. Wir wollen den Irrweg der GAP beenden und die Verantwortung für die Agrarpolitik wieder vollständig in deutsche Zuständigkeit überführen. So können Bürokratie wirksamer abgebaut, Fördermittel gezielter eingesetzt und die heimische Landwirtschaft insgesamt besser unterstützt werden. Als ersten Schritt werden wir uns auf der Agrarministerkonferenz dafür einsetzen, eine Machbarkeitsstudie zu einem langfristigen Systemwechsel in der Agrarförderung auf den Weg zu bringen.

- Wir lehnen starre Mindestbudgets für Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen in der GAP ab. Die Förderpolitik muss sich an den Bedürfnissen der landwirtschaftlichen Betriebe orientieren und darf nicht durch verbindliche Quoten oder zweckgebundene Budgetvorgaben eingeschränkt werden. Umwelt- und Tierschutzleistungen sollen dort gefördert werden, wo sie sinnvoll, freiwillig und wirtschaftlich tragfähig sind. Über ihre Finanzierung sollte jeder Mitgliedstaat im Rahmen einer stärker national ausgerichteten Agrarpolitik selbst entscheiden.

- In der Praxis bedroht diese Planung die Existenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere in Sachsen-Anhalt und ganz Ostdeutschland, da in Ostdeutschland historisch bedingt größere Landwirtschaftsbetriebe vorherrschend sind. Wir stellen uns gegen diese Pläne der EU und fordern die Abkehr vom aktuellen Förderungskonstrukt der Landwirtschaft. Unsere Bauern dürfen nicht länger zum Spielball praxisferner Ideen gemacht werden. Wir fordern, dass unsere Bauern unabhängig von Förderungen ihre hochwertigen Produkte zu fairen Marktpreisen verkaufen können. Langfristig muss die Agrarpolitik rationalisiert werden.


Frage 12: Förderung von Frauen als Betriebsleiterinnen

Frage 12: Förderung von Frauen als Betriebsleiterinnen

Die Vereinten Nationen haben das „Internationale Jahr der Frauen in der Landwirtschaft 2026“ ausgerufen.

  • Welche Maßnahmen planen Sie zur Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum?

Unsere AbL-Position

Anlässlich des Internationalen Jahres der Frauen in der Landwirtschaft 2026 haben wir uns mit einem breiten Bündnis von Verbänden aus Landwirtschaft und Ländlichem Raum zusammengeschlossen und bereits im Januar diesen Jahres eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Das Bündnis fordert die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in ihrer ganzen Vielfalt in allen Bereichen der Landwirtschaft.Das Bündnis hat in seiner Erklärung acht Handlungsfelder definiert mit dem Appell an Politik, Zivilgesellschaft und Verbände, in diesen Bereichen aktiv zu werden.

1. Frauen als Eigentümerinnen und Betriebsleiterinnen fördern
Gleichberechtigter Zugang zu Eigentum und Leitungspositionen ist eine zentrale Gleichstellungsfrage. Zugangsbarrieren müssen beseitigt und Frauen unterstütz werden, Betriebe zu übernehmen und Führungsverantwortung zu tragen – ohne dass dies in Konkurrenz zu persönlichen Lebensentscheidungen steht.

2. Soziale Absicherung garantieren
Die soziale Absicherung von Frauen in der Landwirtschaft ist häufig unzureichend. Um die Leistungen von Frauen anzuerkennen, müssen die Sozial- und Rentensysteme geschlechtergerecht umgebaut werden.

3. Care-Arbeit anerkennen und gerecht umverteilen
Frauen tragen einen weitaus größeren Anteil der Care Arbeit auf dem Hof und für die Familie. Gerade in der Landwirtschaft ist diese Arbeit für den Betrieb essenziell und muss monetär sowie ideell anerkannt und gerechter verteilt werden.

4. Lohngerechtigkeit verankern
Lohngerechtigkeit bedeutet: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – unabhängig von Geschlecht oder Herkunft. Damit landwirtschaftliche Betriebe nachhaltig wirtschaften können, sind auskömmliche Erzeuger*innenpreise zwingend notwendig. Tarifverträge helfen, transparente und faire Lohnstrukturen sicherzustellen.

5. Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen gewährleisten
Für Frauen in der Landwirtschaft bestehen besondere Gesundheitsrisiken, insbesondere während der Schwangerschaft oder der Stillzeit. Es braucht mehr Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Schutz vor Gewalt und Diskriminierung – mit Fokus auf gefährdete Gruppen.

6. Politische Teilhabe und Repräsentation stärken
Trotz ihres zentralen Beitrags zur Landwirtschaft sind Frauen in politischen Entscheidungsprozessen, Gremien und der öffentlichen Wahrnehmung oft unterrepräsentiert. Es müssen strukturelle Mechanismen verankert werden, welche die Mitgestaltungsmöglichkeiten von Frauen sicherstellen.

7. Bildung, Forschung und Beratung geschlechtergerecht gestalten
Geschlechtergerechtigkeit muss in Aus- und Weiterbildung sowie Agrarforschung verankert und umgesetzt werden. Der Ausbau und die Verstetigung von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die speziell Frauen unterstützen, sind unabdingbar. Ebenso die Etablierung einer geschlechterinklusiven Agrarstatistik.

8. Daseinsfürsorge in ländlichen Räumen sichern
Frauen leisten einen essenziellen Beitrag für offene, vielfältige und attraktive ländliche Räume sowie die regionalen Wertschöpfungsketten und sind auf ausreichende ländliche Infrastruktur angewiesen. Finanzielle Mittel zur Entwicklung des ländlichen Raums, z. B. in der GAP, und zur Stärkung der Demokratie müssen gesichert und ausgebaut werden

Generell ist aus Sicht der AbL in der GAP die Erhöhung der Betriebshilfen für Frauen essenziell, bspw. in Bezug auf die vorgesehenen Aushilfsdienste. Vertretungen müssen unbürokratisch und zuverlässig für z.B. Mutterschutz und Elternzeit eingesetzt werden können, auch für den Fall der Pflege von Angehörigen.

CDU

Die CDU unterstützt die Gleichstellung von Frauen im ländlichen Raum durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, starke Bildungs- und Qualifizierungsangebote sowie die Unterstützung von Landfrauenorganisationen und ehrenamtlichen Strukturen. Frauen sollen in Führungs- und Unternehmerrollen in der Landwirtschaft gezielt gestärkt werden.

SPD

Frauen spielen eine entscheidende Rolle in den ländlichen Räumen Sachsen-Anhalts und auch in der Landwirtschaft selbst. Gleichzeitig sind sie bei Erwerbschancen, politischer Teilhabe, Sorgearbeit, Mobilität und sozialer Absicherung noch immer strukturell benachteiligt. Gerade junge Frauen sehen im ländlichen Raum oft zu wenig Perspektiven, wenn Arbeits- und Bildungsangebote begrenzt, Wege weit und Betreuungsangebote nicht ausreichend verlässlich sind. Besondere Aufmerksamkeit verdienen von Frauen geführte kleinflächige und direktvermarktende Betriebe. Diese Betriebsformen leisten viel für regionale Wertschöpfung, Versorgung und Vielfalt, sind aber häufig von sozialrechtlichen Lücken besonders betroffen. Das gilt etwa für fehlende wirksame Schutzregelungen beim Mutterschutz für selbständig tätige Betriebsleiterinnen, für nicht passgenaue Strukturen der Betriebshilfe und für Fragen der Alterssicherung.

Deshalb wollen wir Frauen im ländlichen Raum gezielt stärken und ihre tatsächliche Teilhabe sowie soziale Absicherung verbessern. Dazu gehören verlässliche Infrastruktur, gute Mobilität, erreichbare Gesundheits- und Betreuungsangebote, bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt, Mandat, Beruf und Familie sowie Rahmenbedingungen, die gleichberechtigte Mitwirkung ermöglichen. Auch bei Förderprogrammen muss stärker darauf geachtet werden, dass von Frauen geführte kleinstrukturierte Betriebe nicht durchs Raster fallen.

Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, bestehende Schutzlücken zu schließen, etwa durch eine Mutterschutz-Entgeltersatzleistung für selbstständige Landwirtinnen und durch passgenauere Regelungen in der Alterssicherung. Zudem braucht es Qualifizierungsstrukturen für Betriebshelferinnen und Betriebshelfer, die auch kleinstrukturierte Gemüsebau- und Direktvermarktungsbetriebe besser unterstützen können. Beratungsstrukturen sollen Fragen der Alterssicherung, Gründung und eigenständigen sozialen Absicherung von Frauen künftig noch gezielter aufnehmen.

Bündnis 90/Die Grünen

Wir wollen die Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum gezielt stärken und bestehende strukturelle Benachteiligungen abbauen. Dabei setzen wir sowohl auf die Förderung von Gründerinnen und Betriebsleiterinnen als auch auf bessere soziale Rahmenbedingungen. Dazu gehört die Förderung von Jungbäuerinnen und Existenzgründerinnen durch besseren Zugang zu Förderprogrammen, Betriebsübernahmen und landwirtschaftlichen Flächen. Insbesondere kleinstrukturierte und innovative Betriebe sollen stärker unterstützt werden. Wir wollen die soziale Absicherung von Landwirtinnen verbessern und Schutzlücken bei Mutterschutz, Elternschaft und Alterssicherung, insbesondere bei selbstständigen Landwirtinnen und bei kleinflächigen Betrieben, schließen. Förderprogramme müssen zudem auf Auswirkungen auf die eigenständige soziale Absicherung von Frauen geprüft werden, damit Förderinstrumente nicht unbeabsichtigt bestehende Ungleichheiten verstärken.

Wir sehen auch im Ausbau der Infrastruktur, in der Förderung von Kunst-, Kultur- und Bildungsangebot sowie in der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Saison- und Aushilfskräfte einen Hebel, um Lebens- und Arbeitsbedingungen für Frauen und Familien im ländlichen Raum zu stärken.

Die Linke

Gleichstellung ist ein Thema in Stadt und Land. Frauen stellen rund ein Drittel der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft, leiten aber in Sachsen-Anhalt nur etwa 14 Prozent der Betriebe. Betriebe von Frauen sind zudem häufig anders aufgestellt: Sie sind öfter kleiner, diversifizierter, im Nebenerwerb
geführt oder stärker auf Direktvermarktung ausgerichtet. Deshalb müssen landwirtschaftliche Förderprogramme darauf geprüft werden, ob sie Gründerinnen und Betriebsleiterinnen tatsächlich erreichen. Förderprogramme müssen auch zu von Frauen geführten Betrieben passen. Zudem müssen die soziale Absicherung und die Betriebshilfe für Landwirtinnen verbessert werden. Sachsen-Anhalt soll sich hier auf Bundesebene für bessere Regeln beim Mutterschutz einsetzen. 

Wer einen Betrieb führt, braucht im Mutterschutz echte Absicherung und eine funktionierende Betriebshilfe. Grundsätzlich wollen wir, dass alle Berufsgruppen in die gesetzliche Rente einzahlen. Das würde auch die soziale Absicherung von Frauen in der Landwirtschaft stärken.

Außerdem müssen Gründerinnen auf dem Land, auch außerhalb der Landwirtschaft, besser unterstützt werden. Dazu gehören u.a. leicht erreichbare Beratung, einfachere Förderrichtlinien, Unterstützung bei der Betriebsgründung. Aber müssen aber auch bessere Rahmenbedingungen für die Beschäftigung geschaffen werden: die Erreichbarkeit von Kitas, Schulen und Ärztinnen und Ärzte, eine gute Mobilität und schnelles Internet. Wenn Wege zu lang sind und Betreuung wegbricht, trifft das besonders Frauen. Deshalb gehören gute Daseinsvorsorge, verlässlicher öffentlicher Nahverkehr und digitale Angebote zur Gleichstellungspolitik dazu. 

Wir wollen außerdem Frauen in Ehrenamt, Kommunalpolitik und regionalen Initiativen stärken. Bestehende Programme zur politischen Beteiligung von Frauen müssen weiterentwickelt werden. Mandat, Beruf, Familie und Betrieb müssen besser vereinbar sein. Frauen gestalten ländliche Räume längst mit. Politik muss endlich dafür sorgen, dass sie dafür auch die nötigen Rechte, Ressourcen und Strukturen bekommen.

FDP

Wir wollen junge Frauen vor allem zunächst einmal für Landwirtschaftsberufe begeistern. Dabei spielt eine große Rolle, welches Bild von Landwirtschaft in der Schule vermittelt wird. Das muss so positiv sein, dass junge Frauen wirklich Lust auf Tätigkeiten in der Landwirtschaft bekommen. Auch die Praktikumsprämie für grüne Berufe ist ein sehr gutes Instrument, um den Alltag in einem landwirtschaftlichen Betrieb kennen zu lernen.

Bündnis Sahra Wagenknecht

Für Frauen in der Landwirtschaft braucht es nicht nur spezielle finanzielle Förderangebote, sondern auch eine angemessene Infrastruktur mit Angeboten der Kinderbetreuung und der medizinischen Versorgung. Denn zumeist sind es Frauen, die Betreuungsarbeit verrichten. Auch Zusammenschlüsse von Frauen aus der Wirtschaft können helfen, Frauen, die einen Betrieb gründen, weiter- oder mitführen wollen, zu stärken.


Hinweis zur AfD: Im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2023 wird festgestellt (S. 51): 

"Zusammenfassend betrachtet, missachtet die AfD Sachsen-Anhalt Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Aufgrund ihrer Agitation gegen das Prinzip der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip handelt es sich bei der AfD Sachsen-Anhalt um eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VerfSchG-LSA und damit um eine gesichert extremistische Bestrebung." 

Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.

AfD

Keine. Wir sind der Auffassung, dass Fördermaßnahmen geschlechts- neutral ausgestaltet sein sollten und sich an Leistung, Qualifikation und den Bedürfnissen der Betriebe orientieren, nicht am Geschlecht. Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raums – etwa bessere Infrastruktur, medizinische Versorgung, Kinderbetreuung, Mobilität oder der Abbau von Bürokratie – sollen allen Bewohnern gleichermaßen zugutekommen und nicht speziell auf Frauen ausgerichtet sein.