AbL gegen "Bau-Turbo"

Verbände-Appell gegen die Einführung von §246e BauGB

Anlässlich der Pläne des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Einführung eines §246e in das Baugesetzbuch (BauGB), veröffentlicht die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) heute gemeinsam mit einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure einen öffentlichen Appell zum Stopp dieses Paragraphen. Beim §246e handelt es sich um den so genannten "Bau-Turbo", der die Bestimmungen des BauGB für sechsgeschossige Bauprojekte in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt lockert. Das Bündnis kritisiert, dass §246e die Umwidmung weiterer Landwirtschaftsflächen in Siedlungsfläche beschleunigt. Die geplante Regelung setzt damit klima- und flächenschutzpolitische Fehlanreize und hat potenziell gravierende Konsequenzen für den landwirtschaftlichen Bodenmarkt, die Transformation der Wohnungspolitik sowie für die Planungs- und Beteiligungskultur in Deutschland. In einem Presse-Hintergrund-Gespräch äußerten heute Vertreter der AbL, der Bundesarchitektenkammer, des Deutschen Gewerkschaftsbunds, des Deutschen Mieterbunds, des Deutschen Instituts für Urbanistik sowie des NABU ihre Bedenken.

Reiko Wöllert, stellvertretender AbL- Bundesvorsitzender zu den Pländen des BMWSB:

"Bereits heute ist Agrarland so teuer, dass der Preis durch landwirtschaftliches Arbeiten innerhalb einer Generation nicht mehr zu erwirtschaften ist. Gleichzeitig werden der Landwirtschaft jeden Tag 93 ha Nutzflächen entzogen. § 246e BauGB würde die Konkurrenz um Agrarland und den Preisanstieg für Boden weiter anheizen. Das ist eine Gefahr für die Existenz vieler Betriebe und macht Betriebsneugründungen für junge Menschen  nahezu unmöglich. Die Bauerndemos haben die Verzweiflung über die derzeitige Agrarpolitik auf die Straße getragen. Es ist an der Zeit, uns Bauern und Bäuerinnen ein Zeichen zu geben, dass die Botschaft angekommen ist."

Zum vollständigen Appell

31.01.2024