AbL fordert schnelle und unbürokratische Zwischenfinanzierung für später ausgezahlte Agrarbeihilfen

Haina/Dresden, 30.10.2023 Am 26. Oktober teilte das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie den Landwirtschaftsbetrieben des Freistaats mit, dass die EU-Agrarfördermittel nicht wie üblich im Dezember ausgezahlt werden können. Der Grund seien Softwareprobleme bei der Umsetzung der EU-Vorgaben in der neuen Förderperiode. Es geht um insgesamt 241 Millionen Euro für 7000 sächsische Betriebe. Auch das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg kündigte eine Verschiebung der Auszahlung an. In Schleswig-Holstein, Hessen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gilt die Einhaltung der üblichen Auszahlungstermine als unsicher.

Josephine Moog, Landwirtin aus Lommatzsch und stellvertretende AbL-Vorsitzende in Mitteldeutschland: „Für uns als Marktfruchtbetrieb ist die verzögerte Auszahlung der EU-Agrargelder eine Katastrophe, besonders angesichts der dramatisch gesunkenen Erzeugerpreise in diesem Jahr. 2023 sind unsere Kosten stark gestiegen, die Nachfrage aber eingebrochen. Unsere Lager sind voll, wir finden keine Abnehmer. Ende des Jahres müssen wir die Jahrespachten zahlen und Kredite bedienen. Wie sollen wir das ohne die fest einkalkulierte Auszahlung der EU-Agrarhilfen tun?

Der sächsische Landwirtschaftsminister Wolfram Günther kündigte an, sich um eine unbürokratische Zwischenfinanzierung zu bemühen. Ob dies klappt, ist jedoch noch nicht sicher.

Josephine Moog weiter: „Minister Günther hätte uns Betrieben eine solche Hiobsbotschaft direkt überbringen müssen. Bei diesem Bürokratieversagen zeigt sich die immense Abhängigkeit von IT-Systemen, die im Zweifel wir Landwirtinnen und Landwirte ausbaden. Digitale Lösungen müssen getestet und ausgereift sein, bevor sie zur Anwendung kommen. Es ist außerdem fraglich, ob es überhaupt umsetzbar ist, die Einhaltung der Fördervorgaben bei 100 % der Betriebe statt wie früher bei 5 % zu überprüfen. Hier müssen dringend praxisnahe Lösungen her!

30.10.2023