Stellungnahme zum Ministeriumsentwurf für einen Kriterienkatalog zur Verpachtung der öffentlichen Flächen in Thüringen

Am 25. März 2022 hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in einem Verbändegespräch einen Kriterienkatalog für die Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen im Besitz des Freistaats Thüringen vorgestellt. Dieser ist geknüpft an einen On/Off-Katalogs, der den Vergabekriterien vorgeschaltet wird und darüber entscheidet, ob eine Fläche nach diesen Verpachtungskriterien ausgeschrieben wird oder nicht. Unseren Berechnungen nach führt die Anwendung des On/Off-Katalogs dazu, dass voraussichtlich über 80 % der landeseigenen Flächen gar nicht ausgeschrieben werden.

Für uns ist das vollkommen unverständlich und steht dem Ziel eines solchen Kriterienkatalogs, die öffentlichen Flächen des Landes Thüringen gemeinwohlorientiert zu vergeben, diametral entgegen. Wo ist der politische Gestaltungswille der Landesregierung, wenn aufwändig Vergabekriterien erstellt werden, die letztlich nur für einzelne Ausnahmen gelten sollen?

Unsere Forderungen an den Kriterienkatalog sind:
1.) Ein Verfahren, welches sicher stellt, dass mindestens 80 % der landeseigenen Flächen neu ausgeschrieben werden.

2.) Ein Interessenbekundungsverfahren, das sicher stellt, dass alle die Chance haben, sich über Pachtausschreibungen zu informieren.

3.) Ein Sonderkündigungsrecht in den Pachtverträgen, welches greift, wenn ein Betrieb an eine Holding verkauft wird sowie den Ausschluss von Holdings aus dem Pachtverfahren zu landeseigenen Flächen.

Die ausführliche Stellungnahme an das TMIL lesen Sie hier.

06.07.2022