Landwirtschaftliche Betriebe stehen vor großen Herausforderungen: Erzeuger:innen-Preise unterhalb der Produktionskosten, Extremwetterereignisse oder Trockenheit, steigende Pacht- und Kaufpreise für Ackerland, Flächennutzungskonkurrenzen durch Erneuerbare Energien, Verkehr, Industrie und Wohnungsbau, Pachtflächenverlust an kapitalstärkere Investor:innen, fehlende Planungssicherheit, überbordende Bürokratie, Fachkräftemangel und vieles mehr. All das führt zum Höfesterben, zum Verlust von vielfältiger Agrarstruktur und lebendigen ländlichen Räumen. All das steht der Ernährungssouveränität – dem Recht aller Menschen, über die Art und Weise, wie Essen produziert, verteilt und konsumiert wird, demokratisch zu bestimmen – im Wege.
Am 1. September 2024 ist Landtagswahl in Sachsen. Wir haben die Parteien gefragt, wie sie diesen Probleme in Sachsen begegnen wollen. Hier sind ihre Antworten – und unsere Positionen.
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Laut wissenschaftlichen Prognosen führt der Klimawandel dazu, dass zukünftig längere Trockenperioden und gleichzeitig häufiger Starkregen und Extremwetterereignisse wie etwa Hagelschlag zu erwarten sind. Wie planen Sie, die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Anpassung daran zu unterstützen?
Wir fordern immer noch:
Strategien zur betrieblichen Anpassung an Klimawandelfolgen sind weiterzuentwickeln und die Betriebe bei der Umsetzung durch z.B. Beratung zu unterstützen. Dazu gehören z.B. vielfältige Fruchtfolgen, Erhalt von Grünland, Humusaufbau, Vermeidung von Erosion, Agroforst und Mulchsysteme sowie Sortenvielfalt. Zusammen mit den Länderregierungen und Betroffenen sind regional angepasste Wassernutzungskonzepte zu erarbeiten und zu etablieren, die sowohl die Folgen von Dürren als auch von Starkregen und Hochwasser verringern können. Diese sollen eine landwirtschaftliche Nutzung auch unter den immer dramatischer werdenden Folgen der Klimakrise gewährleisten. Die Landnutzung ist an den regional verfügbaren Wasserressourcen zu orientieren.
Agroforst als Klimaanpassung
Außerdem verweisen wir an dieser Stelle auf den Wahlprüfstein zu Agroforstsystemen, Hecken und Streuobst in der Landwirtschaft.
Bereits 2023 forderten die Berufsstandvertretungen Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL) und Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) gemeinsam mit dem Deutschen Fachverband für Agroforstwirtschaft e.V. (DeFAF) in einem offenen Brief an die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Landwirtschaft und Umwelt des Bundes und der Länder, sich mit aller Kraft für eine verstärkte Umsetzung von Agroforstsystemen einzusetzen.
Die Unterstützung der Landwirte bei der Anpassung an den laufenden Klimawandel ist vielfältig und erfolgt schon seit vielen Jahren. Die Sächsische Union hat sich auch in der laufenden Legislaturperiode dafür eingesetzt, dass solche Maßnahmen intensiv fortgeführt werden. Grundsätzlich ist die Anpassung der Wirtschaftsweise an sich ändernde Rahmenbedingungen in jedem Gewerbe eine originäre betriebliche Aufgabe. Insofern liegt es zuallererst in der Verantwortung der Landwirte, sich mit zielführenden Maßnahmen auf neue oder geänderte Produktionsvoraussetzungen einzustellen.
Anpassungen an die Folgen des Klimawandels bilden da keine Ausnahme. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen können Ertrags- und Qualitätsschwankungen sowie Agrarumweltprobleme (Bodenerosion, Humusabbau, Nährstoffausträge) – regional unterschiedlich – stark zunehmen. Eine zügige und effiziente Anpassung der Landbewirtschaftung entsprechend der jeweiligen regionalen Gegebenheiten ist daher unerlässlich. Die Sächsische Union steht dabei den Landwirten verlässlich zur Seite. Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Forschung, Wissenstransfer, Beratung und Förderung kommen dem Berufsstand zugute. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Hier werden verschiedenste Anpassungsstrategien für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau und die Wasserwirtschaft Sachsen entwickelt und sich in einem weitläufigen
Aufgabenspektrum engagiert.
Dazu gehören z. B.
a) Lehrpläne der Berufs- und Fachschulen bieten vielfältige Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit lokalen, regionalen und globalen Entwicklungen, mit Auswirkungen von Entscheidungen auf das eigene und das Leben anderer Menschen, auf die Umwelt und auf die Wirtschaft. Die Fach- und Meisterschüler werden so in die Lage versetzt, Kenntnisse und Fähigkeiten zur Nutzung innovativer und flexibler Produktionstechniken zu erlangen.
b) In der angewandten Forschung führt das LfULG im Rahmen seiner Dienstaufgaben in den Themenfeldern ,,Landwirtschaft und Umwelt" und ,,Klimawandel" zahlreiche anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben durch und beteiligt sich ferner an Drittmittelprojekten. Abgeschlossene Projekte des LfULG werden im Internet zur Verfügung gestellt.
c) Das pflanzenbauliches Versuchswesen des LfULG leistet einen wesentlichen Beitrag zur angewandten Forschung für eine nachhaltige und umweltgerechte Landbewirtschaftung. Die objektiven Ergebnisse stellen die Grundlage für Beratungsempfehlungen für die landwirtschaftliche und gartenbauliche Praxis dar.
d) Das LfULG führt Workshops, Feldtage, Praxisdemonstrationen und Fachinformationsveranstaltungen durch. Das dabei vermittelte Wissen soll einer besseren Wettbewerbsfähigkeit und einer größeren Ressourceneffizienz der sächsischen Unternehmen dienen sowie zu einer nachhaltigeren ländlichen Wirtschaft beitragen.
e) Praxisdemonstrationen, die vom LfULG auf ausgewählten Demo-Betrieben zu den Themenschwerpunkten ,,Düngungsmanagement" und ,,Erosionsschutz" durchgeführt werden, dienen dem landwirtschaftlichen Gewässerschutz in Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
f) Mit seiner Förderrichtlinie ,,Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer" gewährt der Freistaat den sächsischen Landwirtschaftsbetrieben im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) vielfältige Investitionsförderungen, zum Beispiel für die Beschaffung von umweltschonender oder innovativer Spezialtechnik, Tropfbewässerungsanlagen, energiesparenden Gewächshäusern sowie für die Verarbeitung und Vermarktung von selbsterzeugten landwirtschaftlichen Produkten. Darüber hinaus können Vorhaben zur Klimaanpassung durch Maßnahmen des Wissenstransfers oder Maßnahmen zur Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis zur Umsetzung innovativer Projekte im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaften EIP-AGRI gefördert werden.
g) Mit der Förderrichtlinie ,,Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen" (FRL AUK/2015) finanziert der Freistaat den sächsischen Landwirtschaftsbetrieben im Rahmen der EU Agrarförderung verschiedenste Maßnahmen der Klimawandelanpassung.
h) Mit der Verabschiedung der novellierten Sächsischen Bauordnung durch den Sächsischen Landtag am 1. Juni 2022 wurde gegen den Widerstand des grünen Koalitionspartners die Verfahrensfreiheit von land- und forstwirtschaftlichen Vorhaben auf Wetterschutzeinrichtungen und Bewässerungsanlagen ausgeweitet. Damit wurde ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, der land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Anpassung an veränderte klimatische Bedingungen teilweise erheblich erleichtert.
i) Der Wasserrückhalt in der Fläche sollte verbessert und unterstützt werden (z. B. Teichentschlämmung vereinfachen und Anstau von temporären Gewässern ermöglichen).
Sachsen braucht eine Klimaanpassungsstrategie, die für alle Bereiche Vorkehrungen trifft: Gesundheitlicher Hitzeschutz und klimatisierende Baustoffe, Dachflächenbegrünung, hitzeresistente Fahrbahnmaterialien und Extremwettervorkehrungen müssen zum Standard in allen Kommunen werden. Hierfür braucht es auch Fördermittel. Aber wir wollen auch die Wirtschaft dabei unterstützen. Wir werden uns für die Einführung einer Mehrgefahrenversicherung in Sachsen einsetzen und wollen die Landwirte, Obst- und Weinbauern dabei finanziell unterstützen. Mit dem in dieser Legislatur eingerichteten Klimafonds stehen außerdem Mittel für Maßnahmen zur Anpassung der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft an die Folgen des Klimawandels zur Verfügung. Diesen Fonds wollen wir erhalten und ausbauen.
Wir BÜNDNISGRÜNE sehen die größten Hebel in der Beratung der Landwirtschaftsbetriebe sowie in der Erprobung von Best-Practice-Beispielen in Sachsen, mit Wissenstransfer für eine klimaresiliente Landwirtschaft, die den klimatischen Herausforderungen gewachsen ist. Unter BÜNDNISGRÜNER Regierungsbeteiligung wurde sowohl ein Kompetenzzentrum für Ökologische Landwirtschaft, als auch ein Kompetenzzentrum für Nachhaltige Landwirtschaft initiiert, an denen verstärkt neue Techniken, Anbauweisen oder Haltungsformen erprobt werden, um den Transformationsprozess erfolgreich zu begleiten.
Die BÜNDNISGRÜNE Fraktion hat dafür gesorgt, dass dazu die notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Klar ist aber auch, dass konservative Kräfte diese Strukturen wieder zurückbauen werden, wenn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht mehr an Entscheidungsprozessen beteiligt sind.
Wichtig ist auch der Schutz vor Wetterereignissen, wie Starkregen oder ausgeprägte Trockenheit. Hecken werden bereits über die Richtlinie Natürliches Erbe als Erosionsschutz gefördert. Diese Förderung werden wir beibehalten. Konkrete Maßnahme in diesem Sinne sind beispielsweise auch Agroforstsysteme, die inzwischen auch gefördert werden können. Hier wissen wir, dass die Möglichkeit zur pünktlichen Antragstellung für alle Maßnahmen essentiell ist und wollen dafür sorgen, dass es nicht noch einmal zu einem verzögerten Verfahren kommt.
Zur Anpassung an die teilweise gegenläufigen Wetterextreme braucht klimagerechte Landwirtschaft zudem umfassendes, betriebliches Risikomanagement. Das muss bei Rücklagenbildung, Liquiditätssicherung, Lieferverträgen oder Versicherungen strategisch berücksichtigt werden. Staatliche ad-hoc-Hilfen, wie die aktuell vom Land bereitgestellten Hilfen für die frostgeschädigte Obst- und Weinbauern, können bei außergewöhnlichen Härten notwendig werden. Dies unterstützen wir. Insbesondere im Hinblick auf Schadenspräventionsstellen, stellen diese aber keine langfristige Lösung dar. Wir haben als Bündnisgrüne Sorge dafür getragen, dass es entsprechende Richtlinien zur schnellen Hilfe gibt. Wir können an dieser Stelle nicht verschweigen, dass ein sächsischen Finanzministerium die Schädigung vieler Unternehmen billigend in Kauf genommen hat, indem es sich wiederholt sachlichen Lösungen in Notsituationen versperrt hat.
Wir sehen in der durch den Klimawandel bedingten Zunahme von Extremwetterereignissen und Veränderungen der klimatischen Verhältnisse erhebliche sowie kaum kalkulierbare Risikofaktoren für landwirtschaftliche Unternehmen, insbesondere Gartenbaubetriebe. Wir fordern daher auf Bundesebene die Möglichkeit, die Bildung einer steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage gesetzlich zu verankern und in Abstimmung mit den Ländern die staatliche Förderung einer agrarbetrieblichen Mehrgefahrenversicherung einzuführen.
Zudem setzen wir uns für niedrigschwellige Förderangebote für den Erprobungsanbau klimaangepasster Kulturen ein, um so die Innovation und Flexibilität landwirtschaftlicher Betriebe zur Klimawandelanpassung zu unterstützen.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Die Forschung zu klimaresilienten Pflanzen und Anbausystemen muss verstärkt werden. Um eine Umsetzung auf den Betrieben zu erreichen, sind hierzu kostenfreie Beratungen zu fördern und die Umsetzung auf den Betrieben finanziell zu unterstützen. Gleichzeitig muss eine Mehrgefahrenversicherung nicht nur von Landes- sondern auch von Bundesseite aus finanziell gefördert werden. Die Bildung einer innerbetrieblichen Risikorücklage ist steuerlich zu entlasten.
Hinweis zur AfD: Die AfD Sachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Hinweis: Die Antworten der AfD wurden von einem Chat-Bot generiert.
Die AfD sieht Anpassung als den einzig möglichen Umgang mit Klimaveränderungen. Wir setzen uns für eine steuerfreie Risikorücklage für Land- und Forstwirte ein, um ihnen finanzielle Sicherheit zu bieten. Zudem fördern wir eine nachhaltige Landwirtschaft und Forstwirtschaft, die widerstandsfähiger gegenüber verschiedenen Wetterlagen ist.
Die Landwirtschaft trägt eine gewisse Verantwortung für die sich häufenden Auswirkungen klimatischer Veränderungen. Wie sollte Ihrer Ansicht eine klimagerechte Landwirtschaft aussehen? Planen Sie konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz in der Landwirtschaft und wenn ja, welche?
Die Bäuerinnen und Bauern der AbL setzen sich in ihrer Arbeit auf den Höfen, in der Öffentlichkeit und in Bündnissen für eine klimaschonende Landwirtschaft ein. Insbesondere in den Bereichen Tierhaltung und Düngung entstehen in der Landwirtschaft die höchsten Emissionen, weshalb hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Tierhaltung und Klimaschutz
Die AbL fordert einen Umbau der Tierhaltung, der gemeinsam mit den Bäuerinnen und Bauern erfolgt. Es braucht hier verbindliche und mehrjährige Verträge, die eine sichere Finanzierung des Umbaus ermöglichen, ohne Betriebe dabei in existenzielle Gefahr zu bringen. Die Borchert-Kommission zeigte in ihren Empfehlungen einen Weg auf, der zu deutlich mehr Tierwohl in der gesamten Tierhaltung führen könnte. Bäuerinnen und Bauern erhalten Entwicklungschancen und langfristige Perspektiven, indem mittels eines Konzeptes den Betrieben Umbau- und laufende Kosten finanziert werden. Die Politik darf in der Umsetzung nicht dahinter zurückfallen, sondern muss die Empfehlungen synchronisiert mit dem Baurecht umsetzen und weiterentwickeln. Die Bestandsobergrenzen angelehnt an das Bundesimmissionsschutzgesetz müssen als Orientierung für eine zukunftsfeste und klimagerechte Tierhaltung eine Rolle spielen. Deshalb dürfen auch weiterhin Ställe oberhalb der „kleinen“ Grenzen des BImSchG nicht gefördert werden.
Düngung und Klimaschutz
Im Bereich der Düngung fordert die AbL die konsequente Einhaltung europäischer Gewässer- und Umweltschutzziele und die Umsetzung einer verursachergerechten, bürokratieärmeren Düngepolitik. Grundlegend hierfür ist die Novellierung des Düngegesetzes, wie sie bereits am 6. Juni 2024 im Bundestag beschlossen wurde.
Die Novellierung ermöglicht mit der Anwendung der Stoffstrom-/Nährstoffbilanzierung eine Alternative zu dem pauschalen System der Roten Gebiete und mit dem Wirkungsmonitoring die Einhaltung europäischen Rechts. Die dahinterstehenden Verordnungen müssen praxisnah und möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden, damit sie die Betriebe spürbar entlasten.
Der düngepolitische Status Quo mit seinen pauschalen, ungerechten und umweltschutztechnisch nicht-wirksamen Regeln darf nicht zementiert werden. Auch die (Wieder-) Aufnahme eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU wegen Nichteinhaltung der europäischen Gewässer- und Umweltschutzvorgaben mit damit einhergehenden hohen Strafzahlungen sowie potenziell noch einschränkenderen Regeln für die Betriebe darf nicht riskiert werden.
Die Bundesländer sollten sich deshalb nicht – wie bereits bei der Bundesratsabstimmung im Juli geschehen – gegen die Novellierung stellen, sondern sich dafür einsetzen, dass das Gesetz in der vom Bundestag beschlossenen Form, umgesetzt wird.
Die AbL setzt sich ein für:
Für uns als Sächsische Union ist eines klar: Unsere Landwirte leisten ihren Beitrag zum Klimaschutz – mehr als gefordert. Sie machen vor, wie es geht. Unsere Bauernfamilien beweisen Tag für Tag: Landwirtschaft und Klimaschutz sind keine Gegensätze. Im Gegenteil. Klimaschutz geht nur mit der Landwirtschaft. Sie stehen in unmittelbarem Zusammenhang. Denn die Natur und die Biodiversität sind die Existenzgrundlage der Landwirte. Trotzdem stehen unsere Bauern häufig am Pranger, werden angefeindet, müssen sich in der Gesellschaft für ihre Arbeit rechtfertigen. Das ist ungerecht, häufig unanständig. Der gesellschaftliche Beitrag unserer Landwirte als Lebensmittelproduzenten, Naturschützer und Landschaftsbewahrer muss endlich anerkannt werden. Diese sind fair zu honorieren und angemessen zu entlohnen. Das nützt uns als Gesellschaft insgesamt.
Die Richtung ist klar: Klimaschutz geht nur gemeinsam mit der Landwirtschaft. Wir als Sächsische Union setzen dabei auf Kooperation statt Eingriffe, Anreize statt Auflagen. Und auf Anerkennung für die Leistungen unserer Landwirte für unsere Gesellschaft. Die Landwirtschaft leidet nicht nur unter dem Klimawandel, sondern sie trägt auch durch Emissionen dazu bei. Aber die statistischen Zahlen unterstreichen, dass es unsere Bauern in den vergangenen Jahrzehnten verstanden haben, immer produktiver und gleichzeitig nachhaltiger und klimafreundlicher zu wirtschaften. Daher ist es wichtig, dass wir unsere Landwirtschaft in Deutschland weiter unterstützen und zielgerichtet fördern.
Stilllegungen von heimischen Agrarflächen oder auch Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung aus umweltpolitischen Gründen müssen stets genau überprüft werden. Nationale Alleingänge führen häufig dazu, dass unsere regional und nachhaltig erzeugten Lebensmittel auf dem Markt fehlen und aufgefangen werden durch Produkte, die nicht diese hohen Umweltstandards erfüllen. Dies hilft dann weder der Umwelt noch dem Klima.
Die Klimaschutzziele erfordern einen tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft. Von der Rohstoffverarbeitung über Bauten und Fertigung bis hin zum Transport müssen Wertschöpfungsketten klimaneutral werden. Wir werden alle Unternehmen dabei unterstützen, auch die landwirtschaftlichen Betriebe. Dies ist auch für kleinere und mittlere Unternehmen existentiell, weil die Nutzung fossiler Energien in Zukunft sehr teuer sein wird. Wir werden den klimaneutralen Umbau durch die regionale Wirtschaftsförderung weiter intensivieren. Unser Weg: Dekarbonisierung ohne Deindustrialisierung.
Eine nachhaltige Landwirtschaft bezieht den Erhalt der Nutzbarkeit von Böden und Gewässern in die Produktion ein. Auch konventionelle Betriebe können Beiträge zu mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft leisten. Daher wollen wir neben dem Ökolandbau auch Nachhaltigkeitsgewinne in konventionellen Betrieben fördern.
Klimagerechte Landwirtschaft muss immer beides im Blick haben: Minderung schädlicher Auswirkungen für das Klima und Anpassung an die klimatischen Veränderungen.
Klimagerechte Landwirtschaft braucht in Sachsen künftig umfassendes Wassermanagement. Dazu gehören wasserschonende und erosionsmindernde Bodenbearbeitung, Anbau trockentoleranter Sorten und Arten, Anpassung bei Aussaatstärken und Bestandsdichten, angepasste und wasserschonende Düngestrategien, Humusaufbau (auch zur CO2-Bindung), ressourcenschonende Bewässerungsverfahren, bis hin zu Hagelschutzeinrichtungen, wie beispielsweise Netzen.
Da wir den Einsatz von Glyphosat sehr kritisch sehen, wollen wir eine Weiterentwicklung praktikabler Maßnahmen der pfluglos-konservierenden Bodenbearbeitung unterstützen. Unser Ziel ist, den Wasserrückhalt in der Fläche (Stichwort Schwammfunktionen) zu verbessern, Wassererosion und Verdunstung zu vermindern und Wasserspeichermaßnahmen zur Grundwasseranreicherung oder Oberflächenspeicherung fördern. Die Bündnisgrüne Landtagsfraktion hat durchgesetzt, dass ein Klimafonds geschaffen wurde, der mittlerweile eine gesetzliche »Wassersäule« hat, die auch mit Geld untersetzt ist. Hier braucht es allerdings deutlich mehr. Es gibt auch erstmals einen sächsischen Handlungsplan Wasser, den das Ministerium im Kabinett eingebracht hat. Wasser wird DIE entscheidende Ressource in einigen Regionen Sachsens werden; uns ist das sehr bewusst.
In einzelnen Regionen müssen darüber hinaus aber auch Entscheidungen zur betrieblichen und anbaubezogenen Diversifizierung getroffen werden. In Nordsachsen gilt es beispielsweise, trockentolerantere Kulturarten zu testen und zu finden. Da die bewässerte Landwirtschaftsfläche in Sachsen aller Voraussicht nach zunehmen wird, nehmen wir die nachhaltige Verfügbarkeit nutzbarer Wasserdargebote sowie die Entwicklung der Kosten und der Erzeugerpreise in den Blick. Hier entwickeln sich Konkurrenzen mit Industrie, Bevölkerungsversorgung, Gewässerschutz und Tourismus, die durch wasserwirtschaftliche Gesamtkonzepte in den sächsischen Regionen gemanagt werden können. Solche Konzepte wollen wir mit dem von uns durchgesetzten Klimafonds unterstützen. Daran partizipieren auch Fischerei und Aquakultur.
Der Umbau der Tierhaltung ist entscheidend für den Klimaschutzbeitrag der Landwirtschaft und wird durch verschiedene Instrumente von Bund und Land unterstützt: Wir haben in Ergänzung zu den bestehenden Bundesprogrammen die einzelbetriebliche Investitionsförderung auf den Weg gebracht. Darauf wird in der Antwort auf Frage 9 konkreter eingegangen. Mit dem schrittweisen Abbau der Agrardieselsubvention geht die Notwendigkeit einher, die Betriebe bei der Umstellung auf alternative Kraftstoffe und Antriebe zu unterstützen. Hier müssen Forschung, Industrie und Politik an einem gemeinsamen Strang ziehen, um die in der Landwirtschaft notwendige Technik Schritt für Schritt Richtung Klimaneutralität auszurichten.
Klimawandel und Artensterben stellen uns vor enorme globale Herausforderungen, die keinerlei Aufschub erlauben. Die globale Ernährung kann und muss im Einklang mit Klima- und Naturschutzzielen geleistet werden. Wir setzen uns für eine Agrarwirtschaft im Einklang mit natürlichen Ressourcen und funktionsfähigen Ökosystemen ein. Dafür müssen Ökosystemdienstleistungen verlässlich, auskömmlich und planbar finanziert werden. Die Linke steht für einen gerechten Übergang in ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem, das sich an den Bedürfnissen der Beschäftigten in der Landwirtschaft sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher orientiert, nicht an Profitinteressen der Konzerne. Die Linke setzt daher auf regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen als Gegenstrategie zur Marktmacht von Schlachthof-, Molkerei- und Handelskonzernen. Wir fördern bäuerliche, genossenschaftliche und ökologische Landwirtschaft. Der Ökolandbau muss bis 2030 auf mindestens 25 Prozent der Agrarfläche ausgebaut werden.
Die Anwendung von Pestiziden hat massive Auswirkungen auf Ökosysteme und ist ein Hauptreiber des dramatischen Verlustes der Biodiversität in der Agrarlandschaft. Dabei ist der Anbau von Lebensmitteln auf funktionierende Ökosysteme angewiesen. Deshalb wollen wir den Einsatz von Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln auf dem Feld verringern und boden- wie wasserschonende Techniken fördern.
Auch nach der Verlängerung der Zulassung von Glyphosat durch die EU halten wir an unserem Ziel fest: Ganz Sachsen soll glyphosatfrei werden. Wir wollen den Einsatz dieses hochgiftigen Totalherbizids verbieten – auf privaten, staatlichen, kommunalen und landwirtschaftlichen Flächen! Bis dahin gilt es, die bestehenden Beschränkungen der Anwendung zu erweitern und freiwillige kommunale oder privatwirtschaftliche Initiativen zur pestizidfreien Flächenbewirtschaftung zu fördern.
Wir setzen uns für das Grundprinzip des integrierten Pflanzenschutzes ein:
Vorrang für biologische, züchterische sowie anbau- und kulturtechnische Maßnahmen vor chemischen Mitteln. Die Entwicklung sicherer Pflanzenschutzmethoden wollen wir fördern. Wir plädieren für innovative, verbundene Landnutzungsformen wie die Bewirtschaftung wiedervernässter Moore (Paludikulturen) oder die Kombination von Bäumen und Sträuchern mit Ackerflächen (Agroforstwirtschaft) ebenso wie für innovative, langfristig wirkende Maßnahmen zum Humuserhalt und Humusaufbau. Diese Methoden verbessern die Klimabilanz der Agrarwirtschaft und wirken ökologisch mehrfach positiv, erwirtschaften aber zugleich auch zusätzliche Einnahmen für die Betriebe.
Den Umbau hin zu einer Klima-, Umwelt- und tierschutzgerechten Tierhaltung wollen wir sozial gerecht gestalten. Mit öffentlichen Geldern wollen wir artgerechte Tierhaltung sowie einen Umbau im Ackerbau (mehr Fruchtfolge, Leguminosenanbau, vielfältige Flächenstruktur) fördern.
Der Export von Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln darf nicht länger subventioniert werden. Er trägt zur Zerstörung lokaler landwirtschaftlicher
Strukturen in vielen Ländern des globalen Südens, aber auch hier vor Ort bei. Wir wollen eine sozial gerechte und auf das Gemeinwohl orientierte Landwirtschaft mit dem Schwerpunkt auf regionaler Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung fördern.
Die jüngste Deregulierung von Umweltstandards in der EU-Agrarumweltpolitik und die massiven Widerstände gegen den Green Deal sind ein bestürzendes Zeugnis
rückwärtsgewandter Umweltpolitik, die nicht nur die Problemlösungen in die Zukunft verlagert, sondern vermeidbare Schäden verursacht und die ökologischen Krisen somit weiter verschärft. Dieser Entwicklung kann und muss auf Landesebene durch entsprechende Regularien in der Ausgestaltung der Förderrichtlinien entgegengewirkt werden.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Die Landwirtschaft ist nur ein Sektor von vielen, der Auswirkungen auf das Klima hat. Bei der Landwirtschaft handelt es sich um einen systemrelevanten Bereich, der zuallererst
erhalten werden muss, das gilt für alle landwirtschaftlichen Betriebe. Das BSW strebt eine Ernährungssouveränität in Deutschland an. Dafür müssen ausreichend Flächen zur Verfügung stehen.
Resilienz muss schon in der Ausbildung von Landwirten eine große Rolle spielen. Für mehr Klimaschutz ist zuvorderst der Transport von Nahrungs- und Futtermitteln einzuschränken. Der Schutz von Moorböden und anmoorigen Böden ist aus Sicht des BSW nur mit den Landwirten umsetzbar. Eine extensive Nutzung wie Beweidung und Mahd ist zu erhalten, bzw. zuzulassen. Dabei sind entsprechende Mahdtechnik zu fördern und Absatzmärkte für Schilf und Torfmoos zu etablieren. Grundlegend dafür ist eine Einstufung der entsprechenden Pflanzen als landwirtschaftliche Nutzpflanze.
Hinweis zur AfD: Die AfD Sachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Hinweis: Die Antworten der AfD wurden von einem Chat-Bot generiert.
Die AfD setzt auf eine Landwirtschaft im Einklang mit der Natur und Tierschutz. Wir lehnen ideologisch getriebene Maßnahmen ab und setzen auf eine umweltgerechte Produktion durch moderne bäuerliche Betriebe. Konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz sind nicht vorgesehen, da wir die Bedrohung durch den menschengemachten Klimawandel nicht als wissenschaftlich erwiesen ansehen.
Studien zeigen, dass insbesondere der Anbau von Obst und Feingemüse von Agri-PV als Pflanzenschutz-Maßnahme profitieren. Welche Förderungsmaßnahmen planen Sie im Bereich Agri-PV?
Landwirtschaft und Energieproduktion müssen zusammen gedacht werden.
Wir fordern mehr Agri-PV Versuchsanlagen sowie die Förderung von Studien zur optimalen Nutzung von Agri-PV und natürlich auch eine finanzielle Unterstützung zur Umsetzung auf den Höfen.
Die Doppelnutzung von Energie- und Lebensmittelerzeugung durch Agri-PV ist den reinen Freiflächen-PV Anlagen immer vorzuziehen. Für den Ausbau von Freiflächen-PV müssen konsequent nicht-landwirtschaftliche Potenzialflächen (auf Hausdächern, an Parkplätzen etc.) genutzt bzw. priorisiert werden und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Außerdem braucht es eine lokale Wertschöpfung. Die AbL fordert grundsätzlich eine verpflichtende Bürgerbeteiligung bei großen PV-Projekten.
Eine spezielle Förderung von AgriPV-Anlagen ist unsererseits nicht geplant. Das LfULG hat (Abschluss 2021) in einer Studie den aktuellen Stand des Wissens zu dieser innovativen Technologie dargelegt und offene Forschungsfragen zu verschiedenen Aspekten im Bereich der Planung sowie Umsetzung einer Agri-PV-Anlage unter Beachtung landwirtschaftlicher Belange beantwortet. Die Ergebnisse wurden in der Broschüre „Agri-PV – Kombination von Landwirtschaft und Photovoltaik“ veröffentlicht.
In einem Nachfolgeprojekt wurde an zwei Standorten im Rahmen der Versuchs- und Demonstrationsbasis des LfULG Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Solarstrom in landwirtschaftlichen Betrieben errichtet.
Agri-PV kann bei der Einkommensstützung von Landwirten, bei der Energiewende und auch bei der Anpassung an den Klimawandel ein hilfreiches Instrument sein. Wir wollen Agri-PV, die eine echte Doppelnutzung abbildet, im Freistaat durch Modellprojekte, die Stärkung begleitender Forschung und Akzeptanzsteigerung durch Kommunikation voranbringen. Wir setzen uns dafür ein, dass ein wesentlicher Teil der Wertschöpfung vor Ort und bei den Landwirten bleibt und der Strom für den lokalen Strombedarf zur Verfügung steht.
Die wichtigste Fördermaßnahme ist, durch Aufklärung und Akzeptanzsteigerung die Vorbehalte und Widerstände gegen den Ausbau von Erneuerbaren Energien vor Ort zu überwinden - die Regionalen Planungsverbände können nur dann weiter ausweisen, wenn der Kreistag und der Landrat/ die Kreisverwaltung mitziehen. Der Flächenkonflikt aus “entweder Solaranlagen oder landwirtschaftliche Nutzfläche” wird benutzt, um Stimmung gegen die Energiewende zu machen. In der Tat gibt es zur Nutzung der Sonnenenergie sehr gute, aber auch weniger gute Lösungen. Wir drängen darauf, dass der Ausbau der Nutzung von Sonnenenergie im Einklang mit Naturschutz und Landwirtschaft erfolgt.
Es ist notwendig und richtig, Landwirtschaftsflächen zu schützen. Es gibt aber immer mehr moderne Lösungen, die landwirtschaftliche Nutzung und Solarenergie sinnvoll integrieren. Bei solchen Systemen können sogar positive Effekte für die landwirtschaftlichen Erträge entstehen, etwa durch verringerte Austrocknung. Agri-PV ermöglicht landwirtschaftliche Nutzung und einen wertvollen Beitrag zur Energieversorgung. So sorgen beispielsweise senkrecht stehende, sogenannte bifaziale (beidseitige) Module für gute Erträge in den Morgen- und Abendstunden.
Agri-PV ist sowohl auf Acker- und Grünlandflächen sowie im Obst- und Gartenbau möglich. Die dabei entstehende Wertschöpfung kann und muss vor Ort bleiben. Da Agri-PV erst am Anfang steht, unterstützen wir mit Untersuchungen und Modellvorhaben und konkreten Testanlagen, wie sich diese Technologie u.a. auf das Bewirtschaftungsmanagement und auf die landwirtschaftlichen Flächenerträge auswirkt. In Pillnitz wird eine Agri-PV-Anlage für Forschungszwecke betrieben. Als gutes Beispiel verweisen wir auf die Agri-PV Anlage des Guts Krauscha im Landkreis Görlitz. Wir möchten an dieser Stelle auch anmerken, dass der Netzausbau für die Einspeisung überschüssig erzeugter Energie sehr notwendig ist und man in Sachsen da nach wie vor auf Beharrungskräfte und Monopolmacht stößt. Da ist der Bund gefragt, gesetzlich verpflichtend zu agieren/ anzuweisen und es nicht dem freien Spiel des Marktes bzw. der betriebswirtschaftlichen Argumentation der Unternehmen, die Netzausbau machen müssten, zu überlassen.
Auf Bundesebene unterstützen wir die höhere Vergütung für besondere Photovoltaiksegmente wie Agri-PV und Floating-PV, etwa auf Tagebaurestseen, weil damit Synergien erzeugt und gefördert werden.
Agrophotovoltaik könnte den Landnutzungskonflikt zwischen Photovoltaik und Landwirtschaft lösen. Das Potential ist laut dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme enorm. In einem im April 2022 veröffentlichten überarbeiteten Leitfaden wird ausgeführt, dass mit rund vier Prozent der deutschen Agrarflächen und hoch aufgeständerter Agri-Photovoltaik-Anlagen (Agri-PV-Anlagen) rund 500 TWh Strom erzeugt werden könnten, was etwa dem heutigen Strombedarf in Deutschland entspreche.
Die kombinierte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen sowohl für die Nahrungsmittelproduktion als auch die PV-Stromerzeugung ist nach Ansicht der Partei Die Linke eine Chance, den enormen Herausforderungen Klimakrise, Biodiversitätskrise, Gewässerschutz und schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen gleichzeitig zu begegnen. Agri Photovoltaik kann zudem eine Anpassungsstrategie an den Klimawandel darstellen, da z. B. die Tageshöchsttemperaturen unter einer Agri-PV-Anlage geringer sind, was förderlich für bestimmte Ackerfrüchte sein kann. Zudem bietet die Anlage Verdunstungs- oder Hagelschutz. Je nach Kultur ist auch die Verschattungswirkung positiv, sodass der Ertrag teilweise gesteigert und die Ernteausfallwahrscheinlichkeit verringert werden kann. Der Zusatznutzen bei Agri-PV-Anwendungen über Sonder- und Dauerkulturen führt möglicherweise auch zu einer höheren Zustimmung in der Bevölkerung. Derzeit besteht jedoch insbesondere in Bezug auf ertragssteigernde bzw. -stabile Kombinationen von Standort, Anlagendesign und Anbaukulturen noch Forschungsbedarf. Für eine breite Anwendung in der landwirtschaftlichen Praxis sind Fragen nach landwirtschaftlichen Ertragsänderungen im Zusammenhang mit der installierten PV-Anlage oder dem Einfluss der landwirtschaftlichen Nutzung auf den Solarertrag und die gesamten Betriebskosten der Agri-PV-Anlage zu klären.
Dafür braucht es vor allem praxisnahe Forschung, vielfältige Bündnispartner und den politischen Willen als Weichensteller. Eine Implementierung in die landwirtschaftliche Praxis erfordert aufgrund der gegenwärtig noch damit verbundenen volkswirtschaftlichen Mehrkosten finanzielle Anreizprogramme, für die sich Die Linke eingesetzt hat und weiterhin einsetzen wird.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Agri-PV ist nur dann sinnvoll, wenn die landwirtschaftliche Nutzung nicht darunter leidet. Da landwirtschaftliche Flächen in jedem Fall erhalten werden müssen (s. Nr. 2 und 4), ist aus Sicht des BSW die Ausstattung von Gebäudedächern mit PV-Anlagen der erste Schritt. Wenn Agri-PV-Anlagen die landwirtschaftliche Nutzung nicht einschränken (das gilt auch für landwirtschaftliche Arbeitsbreiten, die gewährleistet sein müssen), sondern sogar durch positiven Schattenwurf etc. begünstigen, ist dies zu fördern. Nicht nur Region, sondern auch Landwirte müssen von der Einspeisung des Solarstroms profitieren.
Hinweis zur AfD: Die AfD Sachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Hinweis: Die Antworten der AfD wurden von einem Chat-Bot generiert.
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Regionale Wertschöpfungsketten sichern bessere Erzeuger:innenpreise, Produktvielfalt und Selbstbestimmungder Sächsischen Agrarbetriebe im Vergleich zu globalisierten Märkten. Wie möchten Sie regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen fördern?
Stabile Ernährungssysteme und lebendige ländliche Räume brauchen eine Vielfalt von Menschen, sowohl auf den Höfen als auch in der Verarbeitung und Vermarktung. Wir fordern daher ein Beenden des Höfesterbens und eine Abkehr von den Zentralisierungsprozessen entlang der Lebensmittelketten. Stattdessen braucht es vertrauensvolle kurze Vermarktungswege und regionale, vielfältige Ernährungsstrukturen, um eine krisenfeste Lebensmittelversorgung zu gewährleisten und zugleich Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen und des Planeten im Blick zu haben.
Die Landesregierung muss sich daher für die Stärkung des eigenständigen europäischen Finanzierungsfonds für die ländlichen Räume (ELER) einsetzen und die ELER-Programme des Landes stärker auf den (Wieder-)Aufbau von einer regionalen Ernährungsinfrastruktur fokussieren. Dabei müssen auch ressortübergreifende Lösungen angeboten und koordiniert werden.
Regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen werden heute bereits umfassend unterstützt. Zur Unterstützung regionaler Initiativen und Interessengruppen beim Aufbau neuer regionaler Kooperationen und Strukturen setzen wir zudem auf die Etablierung zusätzlicher Angebote und nehmen weitere relevante Themenfelder in den Blick. Dehalb haben wir in den vergangenen Jahrzehnten bedeutende Summern in das Agrarmarketing und die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten gesteckt.
Zuletzt wurden insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt:
Bereits in dieser Legislatur haben wir in der Koalition verschiedene Maßnahmen für den Aufbau nachhaltiger Wertschöpfungsketten auf den Weg gebracht, bspw. die Unterstützung für neue Bio- Regio-Modellregionen, die Unterstützung der Verwendung von mehr bio-regionalen Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung, die Förderung der Vernetzung der bio-regionalen Land- und Ernährungswirtschaft sowie die Einrichtung einer Agentur für Agrarmarketing. Wir wollen diesen Weg weitergehen, die Agentur für Regionale Lebensmittel verstetigen sowie Stadt-Land-Partnerschaften in der regionalen Vermarkung befördern. Wir wollen die Nutzung regionaler Produkte für die Außerhaus- und Gemeinschaftsverpflegung mit geeigneten Regelungen fördern.
Unser BÜNDNISGRÜNES Ziel ist, die Selbstversorgung – insbesondere mit mehr Obst und Gemüse aus Sachsen – weiter zu steigern. Hierfür wollen wir den Anteil ökologischer und regional erzeugter Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung, vor allem in Kitas und Schulen deutlich erhöhen. Das Thema Bio-Regio in der Außer-Haus-Verpflegung ist ein wichtiges Element für mehr Wertschöpfung im Ökolandbau. Auch hier wurden erstmals unter BÜNDNISGRÜNER Regierungsverantwortung konkrete, sachsenweite Aktivitäten initiiert, die es weiter auszubauen gilt.
Wir wollen die Vergabestellen weiterhin ganz praktisch bei der Ausschreibung für bio-regionale Produkte unterstützen und dabei auf einen festen Anteil biologisch erzeugter Lebensmittel orientieren. Wir haben zudem Mittel für Bio-Regio-Küchentrainings erkämpft, um Kantinen mit den Betrieben, die Bio-Zutaten und regionale Produkte erzeugen, in eine feste wirtschaftliche Verbindung zu bringen.
Landwirtinnen und Landwirte sollen stärker von regionalen Wirtschaftskreisläufen profitieren. Ein größerer Teil ihrer Produkte sollte direkt im Hof nebenan oder Supermärkten der Region verkauft oder frisch in Kita-, Schul- oder Krankenhausküchen zu gesundem Essen verarbeitet werden. Dies kann insbesondere durch die Förderung des Aufbaus regionaler Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten, die Unterstützung regionaler Marketinginitiativen sowie klare Rahmensetzung für die Nutzung regionaler Produkte ermöglicht werden.
Stabile Lieferbeziehungen stärken die Bäuerinnen und Bauern, erhöhen die regionale Identität und vermeiden Transporte, die Kosten verursachen und dem Klima schaden.
Genossenschaftliche Landwirtschaft, Formen der solidarischen Landwirtschaft sowie Erzeuger- und Vermarktungsgemeinschaften wollen wir besonders unterstützen. Außerdem wollen wir Schul- und Selbsterntegärten sowie urbane Landwirtschaft stärken. Dies leistet auch einen Beitrag für kurze Wege in der Versorgung mit Nahrungsmitteln.
Die Linke will mehr regionale Bioprodukte in die Außer-Haus-Verpflegung bringen. Eines unserer Herzensanliegen ist die kostenlose, vollwertige und gesunde Mittagsversorgung in Kitas und allgemeinbildenden Schulen sowie der Betrieb kita- und schuleigener Küchen. Dafür wollen wir ein Programm zum Erhalt und zum Ausbau dieser Küchen auflegen. Wir setzen uns für eine Gemeinschaftsverpflegung an allen Kitas und Schulen ein, die gesunde Ernährung bei Kindern und Jugendlichen mit Ernährungsbildung, Entlastung der Eltern und Chancengleichheit verbindet. Der von uns angestrebte qualitative und quantitative Ausbau der Kita- und Schulverpflegung schließt ein Mindest-Angebot regionaler Bioprodukte ein.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Das BSW möchte eine Rückkehr zur nationalen Ausrichtung der Landwirtschaft. Es kann nicht sein, dass Nahrungspreise an der Börse gemacht werden und Bauern dadurch und durch den Druck von billigeren Importprodukten ihre Produkte nicht mehr absetzen können. Wir wollen regionale Wirtschaftskreisläufe mit regionaler Produktion, regional verankerten. Unternehmen der Molkerei und Schlachterei, die eine breite Produktpalette abnehmen, faire Preise zahlen und eine mobile Schlachtung ermöglichen, und regional verankerte Unternehmen in der Vermarktung. Die Landwirte müssen auf Augenhöhe mit Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen verhandeln können. Ein Einkauf unterhalb der Produktionskosten ist als unfaire Handelspraktik einzustufen und zu verbieten. Zum Schutz von deutschen Erzeugnissen und den dahinterstehenden Höfen sind auch Schutzzölle (auch für Waren innerhalb der EU) zu prüfen.
Hinweis zur AfD: Die AfD Sachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Hinweis: Die Antworten der AfD wurden von einem Chat-Bot generiert.
Die AfD will die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Sachsen durch die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten ausbauen. Wir unterstützen Marketing- und Werbekampagnen für sächsische Produkte und fördern regionale Erzeugergemeinschaften, um ihre Marktposition zu stärken.
Aufgrund des erneuten Kaufs eines landw. Betriebs durch Dennree, sorgen sich Anrainerbetriebe, in Zukunft ihre Pachtflächen an den expandierenden Investor zu verlieren. Wie wollen Sie regionale Betriebe und Existenzgründer:innen vor der Konkurrenz durch außerlandwirtschaftliche Investoren schützen?
Schutz vor außerlandwirtschaftlichen Investor:innen durch Agrarstrukturgesetze
Um den Verwerfungen auf dem Bodenmarkt Einhalt zu gebieten, braucht es Agrarstrukturgesetze, die die bisherige Bodenmarktgesetzgebung bündeln, ergänzen und den Herausforderungen der Gegenwart anpassen. Die Zuständigkeit dafür liegt seit der Föderalismusreform von 2006 bei den Bundesländern.
Wirkungsvoll sind Agrarstrukturgesetze dann, wenn sie klare Regeln festlegen, die Anteilskäufe von Investoren eindämmen und erfassen. Außerdem müssen sie den Anstieg der Land- und Pachtpreise stark bremsen und das im Grundstückverkehrsgesetz verankerte Vorkaufsrecht für Landwirtinnen und Landwirte wieder praktisch umsetzbar zu machen.
Ausführlich dargestellt sind die Forderungen in unserem Positionspapier „Agrarstrukturgesetze - Eigentumsvielfalt erhalten und bäuerliche Betriebe sichern“.
Es hat und wird auch in Zukunft außerlandwirtschaftliche Investoren in Ackerland und landwirtschaftliche Betriebe geben, was aus Sicht der Sächsischen Union grundsätzlich nicht abzulehnen ist, solange die erworbenen Flächen auch weiterhin der landwirtschaftlichen Produktion zur Verfügung stehen. Es bleibt auch weiterhin das gute Recht des Landeigentümers, zu entscheiden, an wen er verpachten möchte, solange die landwirtschaftliche Nutzung weiterhin gegeben ist. Dies ist in der Regel der Fall, auch und besonders im Fall Dennree. Zudem gibt es keine nachvollziehbaren statistischen Daten, die einen Ausverkauf von Agrarbetrieben an außerlandwirtschaftliche Investoren in Sachsen belegen. Gegen das Agrarstrukturgesetz, wie es in dieser Legislaturperiode vorlag, welches dem entgegenwirken sollte und das im Koalitionsvertrag verankert ist, sprechen viele Argumente. Die CDU-Fraktion hat, entgegen falscher Behauptungen bestimmter politischer Kreise, sehr frühzeitig auf diese Widersprüche und Probleme hingewiesen und entsprechende Änderungen im Gesetzentwurf eingefordert – alle diese Hinweise wurden ignoriert.
Unserer Auffassung nach darf die Entwicklung bestehender Betriebe durch Eingriffe in den Agrarmarkt nicht beeinträchtigt werden, Marktmechanismen nicht außer Kraft gesetzt und dem Staat keine unangemessene Lenkungsmacht in die Hand gegeben werden. Außerdem werden agrarstrukturelle Maßnahmen noch mehr Bürokratie produzieren. Problem: Reglementierungen sind schnell erlassen. Eingriffsrechte, die sich der Staat einmal nimmt, gibt er selten wieder her. Dagegen setzen wir uns im Interesse aller landwirtschaftlichen Betriebe ein. Wenn es in Zukunft ein solches Gesetz geben soll, dann kann dies, aus unserer Sicht, nur in enger Abstimmung mit den berufsständischen Verbänden erfolgen.
Als SPD setzen wir uns dafür ein, dass Agrarland bezahlbar bleibt, und fordern eine Agrarpreisbremse auf Landesebene. Damit soll im Freistaat Sachsen die vielfältige Agrarstruktur erhalten und entwickelt, der Zugang zu Agrarflächen für ortsansässige Landwirtinnen und Landwirte erleichtert, der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch außerlandwirtschaftliche Investoren erschwert und der Zugriff auf landwirtschaftliche Nutzflächen durch Großinvestoren begrenzt werden. Wir werden prüfen, wie die Inanspruchnahme von qualitativ hochwertigen landwirtschaftlichen Böden bei Infrastruktur- und Bauvorhaben minimiert werden kann.
Der in der aktuellen Legislatur erarbeitete sächsische Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz genießt bei den Expert*innen deutschlandweit hohe Anerkennung. Er ist gut und ausgewogen. Zudem wurde er im Verlauf einer intensiven und transparenten Beteiligung mit allen Verbänden abgestimmt und von der Staatsregierung bereits verabschiedet. Dass die CDU im Landtag ihre Zustimmung versagte, hatte keine inhaltlichen, sondern ideologische und wahltaktische Gründe. Das war ein großer Fehler.
Unser sächsisches Ackerland ist zu wichtig, um damit ideologische Grabenkämpfe und Wahlkampf zu veranstalten. Es geht um den dringend notwendigen Schutz unserer sächsischen Böden vor den Ausverkauf an einzelne Großinvestoren. Wer das gemeinsam erarbeitete Agrarstrukturgesetz ablehnt, handelt gegen die Interessen der sächsischen Bäuer*innen und sorgt dafür, dass Ackerland weiter zum Spekulationsobjekt verkommt.
Die einzig sinnvolle Entscheidung ist, das Gesetz in der kommenden Legislatur wieder in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Da es bereits fertig erarbeitet ist, kann es auch zeitnah im Landtag beschlossen werden. Das werden wir von der künftigen Koalition einfordern. Einen Koalitionsvertrag mit uns ohne diese Vereinbarung kann es nicht geben.
Wir wollen verhindern, dass immer mehr große Investoren und Konzerne das Allgemeingut Boden aufkaufen und in ihren Händen konzentrieren. Deshalb stehen wir für ein Agrarstrukturgesetz, das einen Pacht- und Kaufpreisdeckel möglich macht und Anteilskäufe reglementiert. Damit kann eine Stabilisierung und Dämpfung der Dynamik des regionalen Preisniveaus im Grundstückskauf- und Landpachtverkehr erreicht werden. Es soll eine breite Streuung des landwirtschaftlichen Bodeneigentums unter regional verankerten Landwirten und Grundeigentümern fördern. Die Ausübung eines Vorkaufsrechts durch gemeinnützige Landgesellschaften kann den Erwerb von Landwirtschaftsflächen durch landwirtschaftsfremde Akteure weiter erschweren und dazu beitragen, Boden in öffentlicher Hand zu halten oder zu bekommen.
Eine Preismissbrauchsschwelle, die es den Behörden erlaubt, Landverkäufe mit überdurchschnittlich hohen Bodenpreisen zu versagen, kann dazu beitragen, die Preisspirale zu bremsen. Vor allem muss Transparenz am Bodenmarkt hergestellt werden. Gerade in Ostdeutschland sind seit Jahren massive Konzentrationstendenzen erkennbar. Boden erzielt deutlich mehr Rendite als Immobilien. Mit 21,3 Prozent Wertanstieg im Jahr 2022 wird Boden zum Spekulationsobjekt Nummer eins und erzielt fünfmal mehr Gewinn als die Erträge aus landwirtschaftlicher Tätigkeit erbringen. Die Situation ist umso bedenklicher, da 71 Prozent der Flächen in Sachsen nicht den Landwirtinnen und Landwirten gehören.
Die Regulierung des Bodenmarktes ist also eine existenzielle Notwendigkeit und Aufgabe der Politik. Die Linksfraktion hat sich bereits 2013 mit dieser Problematik befasst und ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz eingebracht. Inzwischen ist die Entwicklung fortgeschritten und viel wertvolle Zeit ungenutzt verstrichen. Wir haben uns als Opposition mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für den Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes der Staatsregierung stark gemacht. Die Verhinderung der Abstimmung über den Gesetzentwurf durch die größte Koalitionsfraktion ist nicht nur unverständlich, sondern in Anbetracht der Erkenntnisse aus der Sachverständigenanhörung auch ignorant und
unverantwortlich. Die Gefahr weiterer Marktmachtkonzentrationen wächst damit. Die Verabschiedung eines Agrarstrukturgesetzes ist für die Linke eines der, wenn nicht das drängendste agrarpolitische Thema auf Landesebene und muss umgehend nach Regierungsbildung in der neuen Legislaturperiode angegangen werden.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Boden darf kein Spekulationsobjekt sein. Das gilt sowohl für Baugrund als auch landwirtschaftlichen Boden. Außerlandwirtschaftliche Investoren will das BSW aus dem Bodenmarkt drängen. Durch eine Bodenpreisbremse sind zudem ortsansässige Landwirte zuallererst zu bedienen. Blinde Auktionen müssen der Vergangenheit angehören, Boden muss wieder leistbar sein. Und zwar für den, der ihn bewirtschaftet. Flächen der BVVG sind unverzüglich und kostenfrei an die Länder zu übergeben und von diesen über gemeinnützige Siedlungsunternehmen an ortsansässige Landwirte langfristig und preiswert zu verpachten.
Hinweis zur AfD: Die AfD Sachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Hinweis: Die Antworten der AfD wurden von einem Chat-Bot generiert.
Die AfD setzt sich dafür ein, den Aufkauf von landwirtschaftlichen Flächen durch außerlandwirtschaftliche Investoren zu erschweren. Wir wollen land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen des Freistaates Sachsen langfristig an ortsansässige Land- und Forstwirte verpachten und die Anwendung des Grundstückverkehrsgesetzes konsequent durchsetzen, um Spekulationen zu verhindern.
Die Landwirtschaft ist auf gut ausgebildete Fach- und Hilfskräfte angewiesen. Eine Lösung für den Fachkräftemangel ist die Integration von Fachkräften aus dem Ausland in den deutschen Arbeitsmarkt. Ein Zielkonflikt ist, dass Geflüchtete davon ausgenommen sind. Wie stehen Sie dazu? Was schlagen Sie vor?
Um den absehbar weiterhin wachsenden Fachkräftebedarf zukünftig decken zu können, ist es notwendig, Migrant:innen und Geflüchtete besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zuwanderung ist auch für den Bereich der Grünen Berufe ein Lösungsansatz, um dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Gleichzeitig müssen die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in Deutschland verbessert und die Branche so attraktiver gestaltet werden, weshalb wir uns für Strategien aussprechen, die auf verschiedenen Ebenen wirken.
Fachkräfte aus dem Ausland den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen
Wichtig ist einerseits, dass es für Fachkräfte aus dem Ausland - auch für Geflüchtete aus nicht-EU Ländern - , die schnelle Möglichkeit gibt, die jeweiligen Ausbildungsgrade anerkennen zu lassen. Gleichzeitig müssen sie mit entsprechenden Sprachkursen und anderen Informationen unterstützt werden, um ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Wir fordern, Betriebe keine Steine in den Weg zu legen bei der Anstellung von Fachkräften aus dem Ausland.
Bessere Ausbildungsbedingungen in Deutschland
Gleichzeitig ist es wichtig, hier in Deutschland die Ausbildung und die Arbeitsverhältnisse attraktiv zu gestalten. Staatlich gefördert braucht es eine Erhöhung der Ausbildungsgehälter, die Möglichkeit zur Ausbildung in Teilzeit und verstärkte Angebote für Ausbildungen im biologischen und nachhaltigen Bereich.
Auf Seiten der Ausbildungsbetriebe setzt die Ausbildung von ausländischen Auszubildenden Kenntnisse über andere Kulturen, Religionen und Wirtschaftssysteme voraus, weshalb das staatliche Weiterbildungsangebot dahingehend erweitert werden könnte.
Sobald der Fachkräftemangel auch aus hier ausgebildeten Fachkräften gedeckt werden kann, können wir als eins der wirtschaftlich stärksten Länder Europas darauf verzichten, die Ökonomie der Nachbarländer durch das dortige Abwandern von Fachkräften zu belasten.
Bessere Saison-Arbeitsbedingungen in Deutschland
Wir fordern, dass die Ungleichbehandlung von lokalen Saisonkräften, z.B. in Form von geringeren Sozialabgaben und Versicherungsleistungen, gestoppt wird. Denn das führt dazu, dass wir in eine Lohnpreis-Abwärtsspirale rücken. Das macht die Stellen nicht nur für Fachkräfte aus dem Inland unattraktiv, sondern führt für alle zu einer Ausbeutung der Arbeitskraft. Wenn z.B. für Kolleg:innen aus Rumänien und Bulgarien die Anfahrt vergütet wird, sodass sich die Arbeit hier für sie wirklich lohnt, trägt das auch zum Erhalt und Aufbau der lokalen Wirtschaften im Ausland bei.
Existenzgründung und Soziale Konditionalität der GAP
Die AbL begrüßt die mit Beginn der aktuellen GAP Förderperiode neu eingeführten sozialen Grundanforderungen (soziale Konditionalität), sehen dennoch den starken Bedarf nach Weiterentwicklung. Zusammen mit der Verbände-Plattform fordern wir, die aktuellen sozialen Grundanforderungen mit der Reform der GAP nach 2027 weiterzuentwickeln. „Dies bedeutet konkret, dass die aktuell hinterlegten EU-Richtlinien aus dem Bereich des Arbeitsschutzes, der transparenten Arbeitsbedingungen, der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und des Gesundheitsschutzes um Richtlinien zur Arbeitszeit und zur Höhe des Lohnes sowie der Verordnung zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmenden hinsichtlich von Entlohnung und/oder Kündigung zu erweitern sind.“
Darüber hinaus fordert die AbL Existenzgründungsprämien, die Junglandwirt:innen und Existenzgründer:innen den Einstieg in die landwirtschaftliche Betriebsführung erleichtern.
Uns erschließt sich nicht, auf welchen Grundlagen ihre Aussage beruht, dass Geflüchtete nicht als Fach- und Hilfskräfte in der Landwirtschaft tätig sein dürfen. Anerkannte Flüchtlinge dürfen jede Beschäftigung annehmen, ohne besondere Auflagen. Bei Asylbewerbern und Geduldeten muss eine Wartezeit von drei Monaten verstreichen, bevor sie eine Arbeitsstelle annehmen können. Die Ausländerbehörde kann dann eine Arbeitserlaubnis erteilen.
Die Sächsische Union will nicht den alimentierenden Staat, sondern den aktivierenden Staat. Das Prinzip des Förderns und Forderns wird durch die deutschen Gesetze ausgehebelt. Sanktionen für Totalverweigerer müssen verschärft werden. Der sogenannte Job-Turbo der Ampel, der Geflüchtete schnell in Arbeit bringen sollte, ist ein Flop. Hunderttausende Fachkräfte fehlen. Dies gilt es, durch neue gesetzliche Regelungen zu ändern.
Die SPD Sachsen setzt sich nachdrücklich für die Integration von Geflüchteten in den sächsischen Arbeitsmarkt ein. Dafür haben wir das Programm „Arbeitsmarktmentoren Sachsen“ aufgelegt, das Potenziale von Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund für den sächsischen Arbeitsmarkt erschließt. Wir wollen die sächsischen Unternehmen dabei unterstützen, ihre Fachkräfte für sich zu gewinnen, zu halten und zu entwickeln. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass der Freistaat die bestmöglichen Rahmenbedingungen dafür schafft. Die sächsische SPD hat dafür gesorgt, dass es in Sachsen starke Instrumente auf strategischer und operativer Ebene gibt – von der Fachkräftestrategie des Freistaates über die Fachkräfteallianz und verschiedene Förderinstrumente der beruflichen Bildung und der Arbeitsmarktintegration bis hin zu Strukturen wie dem Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit Sachsen (ZEFAS) und der Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS). Auch der Ausbau von Kinderbetreuung und Pflege und eine gute Schulbildung sind wichtige Standortfaktoren.
Wir wollen das Arbeits- und Fachkräftepotenzial in unserem Land ausschöpfen und auch diejenigen aktivieren und qualifizieren, die beispielsweise für eine lange Zeit arbeitslos sind oder eine zweite oder auch dritte Chance brauchen. Darüber hinaus sind wir auch auf den Zuzug neuer Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Den „Pakt zur Gewinnung internationaler Fachkräfte“, den Wirtschaft, Gewerkschaften und Freistaat gemeinsam geschlossen haben, wollen wir deshalb weiter mit Leben füllen.
Verstärkt eine Willkommenskultur zu entwickeln und zu leben, ist für die SPD Sachsen ein zentraler Schlüssel für die Gewinnung internationaler Fach- und Arbeitskräfte sowie eine gelingende Integration nicht nur in den Arbeitsmarkt, sondern auch nachhaltig und langfristig in unsere Gesellschaft. Regionale Initiativen wie die Welcome Center, die Personen aus Drittstaaten beim Ankommen in Sachsen und Unternehmen bei der Integration ihrer neuen Mitarbeiter unterstützen, leisten hier wertvolle Arbeit. Eine Willkommenskultur zu etablieren, liegt sowohl in der Hand zivilgesellschaftlicher als auch staatlicher Strukturen. So sind die Ausländerbehörden ein wichtiger Akteur, der einen großen Beitrag dazu leisten kann, internationalen Fach- und Arbeitskräften den Weg zu ebnen und sie gut und zügig bei den notwendigen Verfahren zu begleiten. Unternehmen muss es möglichst einfach gemacht werden, Personen aus Drittstaaten einzustellen. In Sachsen sollen die rechtlichen Möglichkeiten der frühzeitigen Beschäftigungserlaubnis und des Chancenaufenthaltsrecht weitestmöglich genutzt werden. In diesem Sinne wollen wir die Ausländerbehörden zu Willkommensbehörden weiterentwickeln und dafür sorgen, dass die Verfahren beschleunigt und zügig Klarheit für alle Beteiligten geschaffen werden.
Wir brauchen in Sachsen nicht nur Fach- sondern auch Arbeitskräfte. Der Mangel zeigt sich in verschiedensten Ausbildungsberufen. Es werden immer weniger Lehrstellen besetzt, bei gleichem bzw. wachsendem Angebot. Daher setzen wir uns für die Zuwanderung aus dem Ausland auch unterhalb der Qualifikationsebene Bachelor/Master ein. Sowohl Menschen mit einer Berufsausbildung, als auch Menschen die eine solche in Sachsen beginnen möchten, sollten die Möglichkeit dazu bekommen. Uns ist es außerdem wichtig, bereits hier lebende, junge geflüchteten Menschen bei der Berufsausbildung zu unterstützen und ihnen ggf. den Spurwechsel aus dem Asylverfahren, bei Aufnahme einer Ausbildung, zu ermöglichen.
Wer seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten und seine Identität nachweisen kann, sollte ein Bleiberecht erhalten. Es ist falsch, Menschen über Jahre in Abhängigkeit von Sozialleistungen zu zwingen. Für uns ist die vollständige Aufhebung von Arbeitsverboten für Geflüchtete essenziell, um Integration und Selbstständigkeit zu fördern und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Es ist ein richtiger Schritt, dass die Bundesregierung die Willkür der Ausländerbehörden eingeschränkt hat mit der 2-Wochen-Widerspruchsfrist gegen eine Arbeitserlaubnis und dass wesentliche Erleichterungen für die Arbeitsaufnahme geschaffen wurden.
Die Linke steht für Chancengleichheit für zugewanderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Dafür müssen ausländische Abschlüsse und auch praktische Berufserfahrungen schneller und einfacher anerkannt werden, um einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zu ermöglichen. Deshalb fordern wir eine Bundesratsinitiative zur Übernahme der Anerkennungspartnerschaften auch für Geflüchtete. Wir wollen Menschen mit Migrationshintergrund besser integrieren, indem wir mehr Stellen für Arbeitsmarktmentorinnen und -mentoren schaffen und sie stärker fachlich spezialisieren.
Der wichtigste Flaschenhals bei der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationsgeschichte sind die Ausländerbehörden. Sie müssen zu Ermöglichungsbehörden werden; auch hierauf kann der Freistaat wirken. Zur Integration gehört auch, dass alle Beschäftigten, auch solche, die aus dem Ausland zugewandert oder Grenzpendlerinnen und -pendler sind, ihre Rechte kennen. Aus diesem Grund muss die mehrsprachige Beratung für ausländische Beschäftigte ausgebaut werden. Geflüchtete sollen schnellstmöglich arbeiten dürfen, ihre Qualifikationen praxisnah geprüft werden.
Der Arbeitskräftemangel lässt sich auch dadurch lindern, dass wir einen inklusiveren Arbeitsmarkt schaffen. Wir wollen dafür sorgen, dass mehr Menschen am Arbeitsleben teilnehmen können. Wir müssen die Talente und Kenntnisse aller Menschen, die bei uns leben, stärken und nutzen. Zugewanderte Menschen müssen schneller in einem Beruf arbeiten dürfen, der ihrer Qualifikation entspricht. Alle Frauen müssen die Möglichkeit haben, so viel zu arbeiten, wie sie wollen. Wir müssen die Unternehmen und Behörden fit machen für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Arbeitslose brauchen mehr Unterstützung dabei, sich weiterzubilden und in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Das BSW streitet für einen Mindestlohn. Dieser soll flächendeckend umgesetzt werden, auch in der Landwirtschaft. Gerade beim Anbau von Sonderkulturen kann das eine Herausforderung sein. Wenn Landwirte kostendeckend bezahlt werden, Boden leistbar ist und die Rente sicher, dann sieht auch die Bezahlung und Unterbringung von Angestellten besser aus. Deshalb kann hier nicht nur einseitig auf einer Ebene politisch agiert werden. Die Politik muss insgesamt soziale Gerechtigkeit anstreben.
Hinweis zur AfD: Die AfD Sachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Hinweis: Die Antworten der AfD wurden von einem Chat-Bot generiert.
Die AfD lehnt die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt als Lösung für den Fachkräftemangel ab. Wir setzen auf die vollständige Erschließung einheimischer Potenziale und die legale Zuwanderung aus EU-Staaten. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann eine eng begrenzte Fachkräftezuwanderung aus Drittstaaten in Betracht gezogen werden, unter strengen Bedingungen wie vergleichbarem Ausbildungsniveau und ausreichenden Sprachkenntnissen.
Wie stehen Sie zu CRISPR/CAS und den Chancen und Risiken von Eingriffen in die Pflanzenzüchtung mittels Grüner Gentechnik?
Aus bäuerlicher Sicht muss das Recht auf gentechnikfreie Saatgutzüchtung und Lebensmittelerzeugung – ökologisch und konventionell – gesichert werden. Wir haben uns gut funktionierende Märkte aufgebaut und einen großen Wettbewerbsvorteil mit unserer gentechnikfreien Erzeugung. Ein Großteil der Bevölkerung möchte keine Gentechnik! Entsprechend brauchen wir Regelungen, um weiter gentechnikfrei erzeugen zu können, um unsere Märkte und Existenzen zu sichern. Dafür braucht es eine Regulierung auch der sogenannten neuen Gentechniken wie CRISPR-Cas nach bestehendem EU-Gentechnikrecht. Auch „neue Gentechnik“ ist Gentechnik und birgt Risiken, die nach EU-Vorsorgeprinzip geprüft werden müssen. Es braucht Kennzeichnungspflicht bis zum Endprodukt und verpflichtende Nachweisverfahren durch diejenigen, die NGTs auf den Markt bringen wollen. Und es braucht wirksame Koexistenzregeln, die Verunreinigungen der Produktion sicher verhindern sowie Haftungsregelungen, bei denen die Verursacher (also diejenigen, die NGT nutzen wollen) für mögliche Schäden haften. Die aktuell geplante Deregulierung von NGTs muss deshalb gestoppt werden. Zudem muss die Patentierung von Pflanzen und Tieren gestoppt und der Zugang zu genetischen Ressourcen, als Grundlage für zukünftige Züchtungsarbeit gesichert werden.
Mehr dazu in unserem gemeinsamen Statement für eine wissenschaftsbasierte Risikoprüfung von neuen Gentechnik-Pflanzen: hier.
Zuständig für das Thema Gentechnik sind EU und Bund. Der Freistaat Sachsen ist hier ausführende Stelle. Insoweit haben wir einen sehr geringen Einfluss auf Regelungen, die den Anbau gentechnischer Pflanzen betreffen.
Grundsätzlich steht die Sächsische Union der Anwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft, insbesondere der CRISPR/Cas-Methode, sehr positiv gegenüber. Eine gezielte Nutzung und die Weiterentwicklung neuer Züchtungsmethoden sind aus unserer Sicht in der Landwirtschaft unumgänglich. Wir sehen die Notwendigkeit, die landwirtschaftliche Produktion zukunftsfähig zu gestalten. Unser Land ist ein landwirtschaftlich hoch produktiver Standort und steht damit auch in der Verantwortung, nicht nur die eigene Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen, sondern auch einen Beitrag zu leisten, Hunger in anderen Teilen der Welt zu bekämpfen. Während Länder wie die USA, Brasilien, Indien und China an Gentechnik forschen, droht Europa den Anschluss bei diesen Technologien zu verlieren.
Positiv in diesem Zusammenhang sehen wir die Entscheidung des Europäischen Parlaments, welches im Februar 2024 Regeln für den Umgang mit neuen Züchtungstechnologien verabschiedet hat. Diese Entscheidung ist ein gutes Signal für eine moderne Landwirtschaft. Wenn Pflanzen, die mithilfe neuer Züchtungsmethoden entstanden sind, nicht von denen unterschieden werden können, die konventionell gezüchtet wurden, dann machen Gentechnik-Sonderregelungen hier überhaupt keinen Sinn. Die Chancen für die globale Ernährungssicherung, für weniger Einsatz von Pflanzenschutz und mehr Resilienz gegen klimatische Extreme gilt es zu nutzen.
Gentechnik im herkömmlichen Sinne lehnen wir ab. Den Einsatz neuer genomischer Techniken (CRISPR/Cas, Gen-Schere) werden wir ergebnisoffen prüfen. Dabei haben das Vorsorgeprinzip und damit einhergehend eine umfassende Risikoprüfung im Einzelfall vor jeder potenziellen Zulassung für uns oberste Priorität.
Wir sind gegen die auf EU-Ebene geplante Deregulierung der „Neuen Gentechnik“ und auch gegen begriffliche Verbrauchertäuschung. Gezielte technologische Veränderungen der DNA von Pflanzen dürfen nicht mit Begriffen wie »Neue Züchtungsformen« verharmlost werden. Gentechnisch veränderte Pflanzen sollten auch künftig als solche gekennzeichnet werden, eine Risikoprüfung durchlaufen und rückverfolgbar sein. Wir wollen an den strengen Zulassungsverfahren und am europäisch verankerten Vorsorgeprinzip festhalten. Die unkontrollierbare Verbreitung muss ausgeschlossen und über eine verbindliche Kennzeichnung, die gentechnikfreie Produktion und die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen, geschützt werden. Patente auf Pflanzen und Tiere lehnen wir ab. Das sind aber Fragen, die vor allem auf der EU-Ebene geklärt werden müssen. Ausführende Landesbehörden sind am Ende an geltendes EU-Recht gebunden.
Dem Einsatz von grüner Gentechnik und auch neuen Methoden der Gentechnik im Agrarbereich stehen wir aufgrund der komplexen Risiken für Mensch und Umwelt kritisch gegenüber. Wir sind nicht grundsätzlich dagegen, dass neue gentechnische Verfahren in der Landwirtschaft hinsichtlich ihrer Chancen, Risiken und Folgen erforscht werden. Aber für eine transparente Landwirtschaft ist es unabdingbar, dass Betriebe, die gentechnikfrei wirtschaften wollen, dies sicher tun können.
Wir treiben vor allem alternative Ansätze traditioneller und ökologischer Züchtungsverfahren voran, um den zentralen Herausforderungen wie Anpassung an den Klimawandel, Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes oder Ertragssteigerungen zur Sicherung der Welternährung schneller begegnen zu können. Aus unserer Sicht wird die Landwirtschaft vor allem durch mehr Agrarökologie, mehr Fruchtfolgen, mehr Sortenvielfalt, mehr Artenvielfalt sowie besseres Boden- und Wassermanagement unabhängiger und widerstandsfähiger.
Für uns steht fest: Gentechnik erlöst uns nicht von den weltweiten Ernährungsproblemen. Für den Hunger sind die ungerechte Verteilung von Reichtum, Kriege und der unfaire Welthandel verantwortlich. Die sogenannte „Grüne Gentechnik“ bringt dagegen die Biodiversität in Gefahr. Außerdem macht sie Produzenten auf verhängnisvolle Weise abhängig von Konzernen. Wir lehnen die sogenannten „genomischen Techniken“ genauso ab wie Patente auf Saatgut, Pflanzen, Tiere oder anderes Leben. Die von der EU geplante Kennzeichnungsbefreiung für den Großteil der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wollen wir verhindern. Das Vorsorgeprinzip muss Vorrang vor dem Innovationsprinzip erhalten. Deshalb ist es wichtig, dass Sachsen endlich dem Netzwerk „Gentechnikfreie Regionen in Europa“ beitritt und verbindlich erklärt, dass es in Sachsen auch künftig keine „grüne Gentechnik“ auf dem Acker und keine CRISPR-Tiere im Stall geben wird.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Neue Züchtungsmethoden sind aus Sicht des BSW Gentechnik und müssen entsprechenden gesetzlichen Regelungen unterliegen.
Hinweis zur AfD: Die AfD Sachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Hinweis: Die Antworten der AfD wurden von einem Chat-Bot generiert.
Die AfD öffnet sich der Forschung und Entwicklung im Bereich der Gentechnik, einschließlich CRISPR/CAS. Wir erkennen die Chancen, wie die Entwicklung resistenterer Pflanzen, sehen aber auch die Risiken für das Ökosystem. Daher fordern wir eine strenge Überwachung und sorgfältige Prüfung durch benannte Stellen, bevor gentechnisch veränderte Pflanzen zugelassen werden.
Mehr und mehr Betriebe stehen wegen zunehmendem Preisdruck durch den Einzelhandel, sinkender Nachfrage oder fehlendem Nachwuchs vor dem Aus, mit verheerenden Folgen für Agrarstruktur und die Entwicklung des ländlichen Raums. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie dieser Entwicklung entgegenwirken?
Vertragspflicht mit Preis-Mengen-Bezug vor Lieferung
Eine Grundlage für die Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen und bäuerlichen Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung sind kostendeckende Preise für Bäuerinnen und Bauern. Die Landesregierung muss sich für die Einführung gerechterer Marktregeln einsetzen. Die AbL fordert für den Milchsektor eine Vertragspflicht vor Lieferung, um einen festen Preis, Menge und Dauer vorab festzulegen. Das ist ein Einstieg in eine für andere Branchen völlig normale Marktpolitik. Dafür muss sich die Landesregierung für die Anwendung des Artikels 148 GMO einsetzen. Deren Anwendung steht in Deutschland noch aus, ist in anderen Ländern hingegen schon gängige Praxis.
Auch in der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird bezüglich des Artikels 210a darauf verwiesen, dass für die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien vertragliche Gestaltung notwendig ist.
Novellierung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG)
Auch kann die Marktstellung der Bäuerinnen und Bauern in Deutschland und auch im globalen Süden durch ein Kaufverbot unter Produktionskosten verbessert und der vielfachen Kostenunterdeckung entgegenwirkt werden. Es braucht eine unabhängige Preisbeobachtungsstelle, die die Profiteur:innen in der Lieferkette ermittelt.
Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP)
Eine weitere Grundvoraussetzung für die Entwicklung der Agrarstruktur ist der vollumfängliche Einsatz der EU-Agrargelder für den notwendigen sozialen und ökologischen Wandel. Dabei muss sich die Landesregierung für eine Ausweitung der bundesweiten Ökoregelungen der ersten Säule einsetzen, wobei eine degressive Ausgestaltung der Prämienhöhe eine notwendige agrarstrukturelle Anpassung ist, um alle Betriebe angemessen zu entlohnen und eine Überkompensation aufgrund der Kostendegression bei großen Flächen zu vermeiden. Dies trifft auch auf die Agrarumwelt- und Klimaschutz-Maßnahmen (AUMK) zu, wie es z.B. in Bayern bereits umgesetzt ist.
Die Existenzgründung und der Einstieg junger Menschen in die Landwirtschaft muss neben einer gut ausgestatteten Existenzgründungsprämie im Rahmen der ELER Programme auch mit einer Umgestaltung der Junglandwirte-Förderung im Rahmen der ersten Säule einhergehen. Hier muss sich die Landesregierung für eine flächenunabhängige pauschale Förderung je Betrieb einsetzen, wie es auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten bereits umgesetzt wird.
Vor allem Preisdruck und Fachkräftemangel sind keine allein landwirtschaftlich geprägten Sonderentwicklungen. Die gesamte Wirtschaft hat mit diesen Phänomenen zu kämpfen. Dies ist insoweit umso bedauerlicher, als die Öffentlichkeit und der Einzelhandel von der Landwirtschaft immer höhere Qualität und Standards verlangt, gleichzeitig aber die Preise von vor 20 Jahren einfordert. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Der politische Einfluss auf die Preisgestaltung im Einzelhandel ist sehr begrenzt. Dennoch, für die Sächsische Union ist klar: Der Handel von Lebensmitteln muss fair sein – gegenüber Landwirten und Verbrauchern. Landwirte brauchen faire Preise. Verbraucher brauchen gute Lebensmittel. Wenn Marktmacht missbraucht wird und unfaire Bedingungen herrschen, dann leiden darunter Landwirte genauso wie alle Verbraucher.
Gute Lebensmittel, Tierwohl und angemessene Preise gehen nur mit Fairness des Handels. Die Landwirte müssen ein gutes Auskommen haben. Lebensmittel dürfen daher nicht verramscht werden. Deshalb wollen wir die Bauern unterstützen und ggf. gesetzliche Regelungen schaffen, die dies auch bewirken. Handelsketten müssen zu einem fairen Handel verpflichtet werden. Zu den Maßnahmen zählen: Bezahlungen sollen zeitnah erfolgen. Bisher gelten Fristen von drei Monaten. Der Einzelhandel muss bestellte Waren auch vollständig abnehmen. Storno bei Anlieferung zu Lasten der Landwirte darf es nicht mehr geben. Hier sind die Bundesregierung und der Bundestag gefragt. Das Land kann und muss über den Bundesrat Druck machen. Darüber hinaus sehen wir in der Direktvermarktung ein wichtiges Instrument der Einkommenssicherung und der fairen Preise (s. Antwort zu Frage 4). Wir sind der festen Überzeugung, dass der Verbraucher dies so möchte und dies auch honoriert.
Der Fachkräftemangel steht wiederum in einem engen Verhältnis zu den Preisen. Wer fair bezahlt wird für seine Produkte, kann auch faire Löhne zahlen. Hier befindet sich die Landwirtschaft wieder in einem Hamsterrad. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass wir alles daran setzen, unsere inländischen Fachkräftepotentiale zu heben. Ergänzend wollen wir Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen. Deshalb wollen wir Fachkräfte aus Deutschland fördern, weiterentwickeln und in Arbeit bringen. Dafür müssen wir bereits in der Schule durch bestmögliche Bildung und Berufsorientierung die Grundlage für die Gewinnung zukünftiger Fachkräfte legen. Außerdem muss Vollzeittätigkeit attraktiver werden. Dafür braucht es ein modernes Arbeitszeitrecht und flexiblere Arbeitszeiten. So kann es besser gelingen, Beruf und Familie zu vereinen und insbesondere auch die Teilhabe von Frauen im landwirtschaftlichen Erwerbsleben, wo es gerade in der sommerlichen Erntezeit kaum 8-Stunden Tage gibt, weiter zu erhöhen. Außerdem müssen Arbeitslose noch schneller als bisher wieder in eine dauerhafte Tätigkeit vermittelt werden und wenn sie dies nicht annehmen wollen, sanktioniert werden.
Uns ist bewusst, dass sich in einer Marktwirtschaft die Preisbildung vor allem über den Markt vollzieht. Darauf haben bspw. auch Freihandelsabkommen oder die Marktmacht von Akteuren wie dem Lebensmitteleinzelhandel und vor allem Discountern einen großen Einfluss. Über die Verbesserung der Marktzugangsbedingungen, die regionale Absatzförderung oder längerfristige Planungsbedingungen von Landwirten durch Bürokratieabbau lassen sich diese Bedingungen verbessern. Einkommensstützungen im Rahmen der GAP, ein Agrarstrukturgesetz und die Förderung von Hofnachfolgen und Junglandwirten können kurz- und mittelfristig helfen. Die SPD setzt sich generell dafür ein, öffentliches Geld für öffentliche Leistungen zu verwenden, insbesondere im Umwelt- und Landwirtschaftsbereich. Langfristig müssen wir dahin kommen, dass Landwirte wieder mehr von ihrem selbst erzielten Einkommen leben können.
Die Auswege aus diesem Teufelskreis sehen wir BÜNDNISGRÜNE in folgenden Punkten: weniger Masse, mehr Qualität, mehr Wertschätzung und mehr Regionalität. Wenn die Urprodukte vor Ort weiterverarbeitet und verwendet werden, anstatt in großen Mengen das Land zu verlassen, entsteht ein Regionalwert und sogar ein gesellschaftlicher Mehrwert. Gerade diesen gilt es, neben der wirtschaftlichen Wertschöpfung, nicht zu unterschätzen.
Dafür braucht es ein Bündel von Maßnahmen der Förderung, Bewusstseinsbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung:
Wir wollen, dass Landwirtinnen und Landwirte von ihrer Produktion und ihren Erlösen leben können, und die Anhängigkeit von den Subventionen beenden. Das geht nur, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Für faire Preise muss die gemeinsame Marktordnung der EU geändert werden, um zu verhindern, dass Lebensmittel unter dem Erzeugerpreis gehandelt werden. Das geht auch auf nationaler Ebene, wie z.B. bereits in Spanien und Frankreich. In grünen Berufen verdient man immer noch unterdurchschnittlich. Mit Milch- und Fleischpreisen auf Ramschniveau wird ein guter Lohn unerreichbar bleiben. Deshalb muss die Marktdominanz der Lebensmittelriesen von Aldi bis Rewe, der Mega- Molkereien und großen Schlachthöfe verringert und die Verhandlungsmacht der Landwirte gestärkt werden. Nötig sind gerechte Lieferbeziehungen, ein starkes Kartellrecht und die Entflechtung der Oligopolstrukturen, welche die Wertschöpfungskette dominieren.
Wir wollen mit Mindesterzeugerpreisen für Landwirtinnen und Landwirte und Höchstpreisen für einen Warenkorb aus Grundnahrungsmitteln die Preismacht der Lebensmittelkonzerne begrenzen. So sorgen wir für mehr Gerechtigkeit und stoppen die Preisexplosion. Gemeinsam mit Landwirtinnen und Landwirten wollen wir eine ökologische, gemeinwohlorientierte Landwirtschaft gestalten, von der sie gut leben und wir uns gut ernähren können – in Sachsen, Deutschland und weltweit. Die Leistungen (Ökosystemleistungen), die Landwirtinnen und Landwirte über die Produktion von Lebensmitteln hinaus für die Gesellschaft erbringen, sollten mit öffentlichen Geldern bezahlt und bei der Umstellung auf eine nachhaltige und klimaresiliente Wirtschaft unterstützt werden. Agrarwirtschaft soll heute mehr leisten als Produktion von Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen.
Eigenständige Beiträge zum Klimaschutz, zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Pflege von Kulturlandschaften müssen als Ökosystemdienstleistungen verlässlich, auskömmlich und planbar finanziert werden. Die hohen Produktionsstandards der heimischen Agrarwirtschaft können nur erhalten werden, wenn der Binnenmarkt vor billigen Importen landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Drittländern geschützt wird. Sonst drohen ein desaströser Preisverfall und die Verlagerung der Lebensmittelproduktion in Länder, die genau diese hohen Standards nicht erfüllen. Deshalb lehnen wir Handelsabkommen wie das zwischen EU und MERCOSUR ab und fordern eine eindeutige Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Vieles ist schon angesprochen worden. Wenn wir regionale Wirtschaftskreisläufe etablieren können, profitiert unmittelbar der ländliche Raum. Kostendeckende Preise und eine Politik, in der der Landwirt nicht als Feindbild, sondern als systemrelevant gesehen unddementsprechend gefördert wird, sind elementar, um diesen wunderbaren Beruf auch weiterhin zu fördern. Weniger Bürokratie in der Praxis, einheitliche und rechtssichere Politik, die Planbarkeit möglich macht und die frühzeitige Beteiligung von Landwirten an politischen Entscheidungen sind nur ein paar der Stellschrauben, die dringend gedreht werden müssen.
Hinweis zur AfD: Die AfD Sachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Hinweis: Die Antworten der AfD wurden von einem Chat-Bot generiert.
Die AfD will die Rahmenbedingungen für die sächsische Landwirtschaft verbessern, um Betriebe wirtschaftlich tragfähig zu halten. Wir setzen auf die Förderung regionaler Erzeugergemeinschaften, Unterstützung bei Zertifizierungen und die Vermeidung weiterer Fusionen im Agrarhandel. Zudem wollen wir die Attraktivität landwirtschaftlicher Berufe durch bessere gesellschaftliche Anerkennung und realitätsbezogene Bildung erhöhen.
Die Haltung von Nutztieren ist anspruchsvoll und sollte im Freiland, aber auch insbesondere in Stallungen art- und tierwohlgerecht sowie umweltverträglich erfolgen. Sehen Sie in Sachsen diesbezüglich Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen? Fördern Sie den Neubau von Ställen und wenn ja, welche?
Wir fordern:
Außerdem:
Kühe auf der Weide tragen direkt zum Klimaschutz, zur Biodiversität und zum Tierwohl bei. Nicht umsonst ist Weidetierhaltung in der breiten Bevölkerung extrem beliebt. Trotzdem: die Zahl der Betriebe mit Milchkühen auf der Weide sinkt seit Jahren, auch weil Bäuerinnen und Bauern nicht ausreichend Geld für den Schutz des wertvollen Grünlandes bekommen. Es ist unlogisch: fast alle 2 Stunden gibt ein milchviehhaltender Betrieb auf, obwohl genau diese Betriebe unser Grünland erhalten und pflegen.
Mit Beginn der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) hat sich dieses Problem nochmals verschärft. Der Grund: Betriebe mit Grünland können den Wegfall der Greeningprämie in der neuen GAP nicht gut kompensieren – es gibt zu wenige und zu schwache Maßnahmen innerhalb der Öko-Regelungen. So wird Grünland trotz der hohen Bedeutung für Umwelt- und Klimaschutz erneut geschwächt und das Höfesterben geht ungebrochen weiter.
Die Sächsische Union steht an der Seite unserer Tierhalter und ist davon überzeugt, dass der überwiegende Teil unserer Nutztierhalter art- und tierwohlgerecht wirtschaftet.
Grundsätzlich ist es aber nicht die Aufgabe der Politik, tierische Produkte zu erzeugen und zu vermarkten. Vielmehr müssen die Parlamente die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Tierhaltung (ökologische wie konventionelle) attraktiv ist und der Tierhalter seinen Lebensunterhalt damit verdienen kann. Hierzu gehört eine zielgerichtete Investitionsförderung, die Achtung der Arbeit unserer Tierwirte und ganz besonders die Ächtung von kriminellen Handlungen gegen die Tierhalter (z. B. Stalleinbrüche durch selbsternannte „Tierschützer“).
Die Tierhaltung ist ein besonders wichtiger Teil unserer Landwirtschaft. Tierhalter tragen eine hohe Verantwortung sowohl für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere als auch der Konsumenten. Gleichwohl müssen die Landwirte die Wirtschaftlichkeit ihrer Höfe im Blick behalten. Gerade für kleine und mittlere Betriebe ist das Einkommen aus der Tierhaltung von hoher Bedeutung. Tierhaltung stabilisiert und stärkt ländliche Regionen. Dabei werden die Haltungsbedingungen in den letzten Jahren immer stärker auf die Bedürfnisse der Nutztiere ausgerichtet: durch besseres Stallklima, höhere Futterqualität verbesserte Hygienestandards sowie durch gezieltere Zuchtmethoden. Sachsen ist von
den natürlichen und klimatischen Gegebenheiten her ein besonders begünstigter Standort für die Tierhaltung und für die Erzeugung tierischer Lebensmittel.
Tierhaltung wird auch in Zukunft gebraucht. Umso mehr sehen wir uns in der Pflicht, die Viehhaltung in der Landwirtschaft zu unterstützen, dort, wo es Probleme gibt, diese zu lösen und damit die Tierhaltung weiter zu verbessern. Deshalb ist es unser Ziel, die Tierhaltung in Sachsen zukunftssicher zu machen. Sie muss Tierwohl gewährleisten, wettbewerbsfähig sein und ohne nachhaltige Umweltschädigungen (Luft, Wasser, Boden, Biodiversität) betrieben werden können. Tierische Veredlung und Flächenbewirtschaftung sollen wieder stärker zusammenwachsen. Eine solche Tierhaltung findet gesellschaftliche Akzeptanz.
Wir wollen die Tierhaltung stärken, die ökologisch, ökonomisch und sozial (nachhaltig) ausgerichtet und in den Regionen verwurzelt ist. Landwirtschaftliche Betriebe fühlen sich langfristig für ihren Boden und den sorgsamen Umgang mit ihren Tieren verantwortlich. Deshalb ist es uns wichtig, dass die Tierhaltung in der Hand und im Eigentum der Landwirte bleibt.
Deshalb fordern und unterstützen wir die folgenden Punkte:
Wir sind offen für eine Tierwohlabgabe, wenn die finanziellen Details dazu geklärt werden, keine neuen bürokratischen Hürden damit verbunden sind und es sich am Ende für die Tierhalterinnen und Tierhalter lohnt. Klar ist für uns auch: Das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung muss auf einem hohen Niveau fortgeführt werden. Wir werden prüfen, ob sich die Bedingungen des sächsischen Investitionsförderprogrammes Landwirtschaft hinsichtlich der Stallmodernisierung verbessern lassen. Wir unterstützen die Bestrebungen, in Sachsen mehr regionale, mobile und hofnahe Schlachtungen durchzuführen, damit Tiertransporte aus Sachsen in andere Regionen vermieden werden.
Eine Landwirtschaft, verknüpft mit der Haltung unterschiedlichster landwirtschaftlicher Nutztiere, und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft sind uns BÜNDNISGRÜNEN ein wichtiges Anliegen. Tierhaltung ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Bindeglied der sächsischen Landwirtschaft. Die Erzeugung qualitätsvoller, sicherer Lebensmittel, unter der enormen Komplexität der rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen, hat unsere höchste Wertschätzung. Dabei ist die flächengebundene Tierhaltung von besonderer Bedeutung: Sie sorgt für die Schließung regionaler Stoffkreisläufe, die Erhaltung von Grünlandstandorten und Offenlandschaften, die Verwertung von Neben- und Restprodukten der Lebensmittelindustrie sowie für die Förderung vielfältiger Fruchtfolgen.
Sie ist für die Entwicklung der ländlichen Räume wichtig - circa die Hälfte der landwirtschaftlichen Arbeitsplätze befinden sich im Bereich der Tierhaltung. Grünlandbewirtschaftung birgt zudem erhebliches Potenzial für die Bindung von Kohlenstoff im Boden, für die Grundwasserneubildung, für die Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften. Auch der Aufbau von Schlachtkapazitäten in der Region mit kurzen Transportwegen und die regionale Verarbeitung und Vermarktung sind uns wichtige Anliegen. Hier haben wir in der jetzigen Legislatur Konzepte, und ganz konkrete Projekte, für mobile Schlachtung angeschoben und wollen da weiter dranbleiben.
Der Umbau der Tierhaltung wird durch verschiedene Instrumente von Bund und Land unterstützt: Wir haben in Ergänzung zu den bestehenden Bundesprogrammen die einzelbetriebliche Investitionsförderung auf den Weg gebracht. Damit wird eine 40 %-Förderung insbesondere für Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls möglich. Der Freistaat fördert hier vor allem Vorhaben zur Wettbewerbsfähigkeit sowie zum Klima- und Umweltschutz. Auch wurde das Baugesetzbuch für Schweine-haltende Betriebe zur baulichen Anpassung der Haltungseinrichtung an die Stufen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes geändert und von Sachsen im Bundesrat unterstützt. Mit der Novelle der sächsischen Bauordnung haben wir auch bestimmte mobile Ställe genehmigungsfrei gestellt, was Kosten und Aufwand bei der Hühnerhaltung erspart. Wir führen auch die Förderung der Zuchtziele Gesundheit und Robustheit fort. Auch Förderprogramme für mehr Tierwohl bei Mutterkühen oder für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe wollen wir weiterführen.
Seit Ausbruch der ASP haben wir uns auf unterschiedlichen Ebenen für eine Auslauf- und Freilandschweinehaltung unter geeigneten Schutzmaßnahmen vor ASP-Eintragungen eingesetzt. Mehrfach haben wir bis zur EU-Ebene angeregt, die ASP als reine Wildtierseuche anzuerkennen. Wir bleiben da weiter dran. Hürden für die artgerechte Haltung und Freilandhaltung von Schweinen wollen wir abbauen und alternative Freilufthaltungsformen – wie z. B. Streuobstwiesen mit Weideschweinhaltung – fördern.
Ja, wir sehen hier auch in Sachsen Handlungsbedarf. Der sozialverträgliche Umbau der Tierhaltung ist eine zentrale Stellschraube, um in der gesamten Landwirtschaft mehr Tierwohl, Klimaschutz und mehr Umweltschutz zu erreichen. Das geht nur gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten. Es braucht Vertrauen, Verlässlichkeit, Planbarkeit und eine gesicherte Finanzierung. Wir wollen die Förderung für tiergerechte Haltungssysteme auf alle Tierarten und Haltungsformen ausweiten. Tierwohlgerechtere Stallumbauten, -modernisierungen und - erweiterungen wollen wir durch eine höhere Investitionsförderung und vereinfachte Baugenehmigungsverfahren unterstützen. Durch die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse sowie eine Vereinfachung der Förderungs- und Antragstellungsstrukturen wollen wir überbordende Bürokratie abbauen.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Im Landeswahlprogramm haben wir festgehalten, dass es einen Masterplan zur deutlich stärkeren Unterstützung der viehhaltenden Betriebe im Transformationsprozeß braucht. Grundsätzlich halten wir die Ergebnisse des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung (sog. „Borchert-Kommission“) von 2021 für relevant. Vor allem die dort eingeforderten Fördersätze von 80 – 90 % für Stallneu- oder umbauten sowie Planungshorizonte für die Landwirtschaftsbetriebe von mindestens 10 Jahren halten wir für zielführend, um LandwirtInnen zu gewinnen. Leider hat die Kommission 2023 ihre Arbeit eingestellt, weil auf Bundesebene die notwendigen finanziellen Mittel von 3 - 5 Milliarden Euro jährlich nicht in Aussicht gestellt wurden, schlichtweg der politische Gestaltungswille fehlt. Ohne ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zum Umbau der Tierhaltung hin zu mehr Art- und Umweltgerechtigkeit, das vor allem den landwirtschaftlichen Betrieben Planungs- und Rechtssicherheit gibt, wird es auch für das Land Sachsen sehr schwierig, die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Die in der Richtlinie LIW 2014 und der Förderrichtlinie LIE/2023 eingestellten Fördermittel des Freistaats Sachsen für viehhaltenden Betriebe sind angesichts des notwendigen Investitionsvolumens bei weitem nicht ausreichend, die Fördersätze zu niedrig, der bürokratische Aufwand für die Antragsteller immens. Im Falle einer Regierungsbeteiligung nach der Landtagswahl werden wir uns im Bundesrat bzw. in der Agrarministerkonferenz der Länder dafür stark machen, dass die Empfehlungen der „Borchert-Kommission“ für alle tierhaltenden Betriebe umgesetzt werden.
Hinweis zur AfD: Die AfD Sachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Hinweis: Die Antworten der AfD wurden von einem Chat-Bot generiert.
Ja, die AfD sieht Handlungsbedarf bei der art- und tierwohlgerechten Haltung von Nutztieren in Sachsen. Wir setzen uns für eine planungssichere, tierwohlgerechtere und höhere Förderung bei baulichen Investitionen ein. Insbesondere fördern wir Stallmodernisierungen, die den Tierschutz verbessern, wie die Schweinehaltung auf Einstreu und die Laufstallhaltung für Milchrinder.
Agroforstsysteme, Hecken und Streuobst bieten essenzielle Antworten auf Artensterben und Klimakrise, jedoch nimmt ihre Fläche insgesamt ab. Es gibt zu wenige Pflanzungen und der Pflegezustand ist schlecht. Was möchten Sie konkret tun, um deren Anlage, Pflege und Bewirtschaftung attraktiv zu machen?
Förderung von Gehölzen in der Landwirtschaft
Der AbL ist eine sozial- und umweltgerechte Landwirtschaft wichtig. Dazu gehört neben dem Erhalt der Biodiversität beispielsweise die Verbesserung des Bodens, gerechte Bezahlung und eine Anpassung an die Klimakrise. In all diesen Bereichen liefern Gehölze und eine angemessene Förderung ihrer Anlage und Pflege zentrale Antworten. Für Bäuerinnen und Bauern muss es sich lohnen, Gehölze zu pflanzen, zu bewirtschaften und zu erhalten. Politische Rahmenbedingungen sollten so gestaltet sein, dass großflächig Baumlandschaften entstehen können. Konkret bedeutet dies:
Nur mit mehr Gehölzen ist unsere Landwirtschaft zukunftsfähig!
Was sinnvolle Förderprogramme brauchen, definieren wir hier:
… für Streuobst
… für Hecken
… für Agroforst-Systeme!
Anlage, Pflege und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen, Hecken und Streuobstwiesen sind nur dann attraktiv, wenn sie dem Eigentümer / Betreuer auch einen Mehrwert bieten. Das scheint nicht immer der Fall zu sein, so dass überlegt werden muss, ob das die richtigen Instrumente sind. Gerade Streuobstwiesen sind im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen in den letzten 30 Jahren inflationär entstanden – mit Hilfe einer Anschubfinanzierung. Wenn diese staatliche Finanzierung ausbleibt, ist deren Ende absehbar. Andererseits lehnen wir es ab, solche Projekte dauerhaft zu alimentieren.
Die Agroforstwirtschaft, also die Kombination von Bäumen beziehungsweise Gehölzen mit Ackerbau oder Tierhaltung, kann je nach Standort die landwirtschaftlichen Erträge steigern und gleichzeitig das Klima schützen. Darüber hinaus wird durch diese Kombination die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Fläche erhöht, was in Zeiten des Klimawandels immer entscheidender wird. Auch für Insekten und andere Tiere sind solche ‚Biodiversitätsinseln‘ auf dem Acker von großer Bedeutung. Deren Bedeutung in Sachsen ist mit anderen Regionen der Welt nicht vergleichbar. Uns ist aber wichtig, dass wir bestehende Hindernisse abbauen und dadurch den betriebswirtschaftlichen Instrumentenkasten für unsere Landwirte erweitern. Dazu bedarf es einer breiten, aber eindeutigen Definition des Anbausystems. Agroforst kann in die Förderlandschaft der europäischen und nationalen Agrarpolitik aufgenommen und Hemmnisse müssen abgebaut werden. So muss unter anderem ein Rückwandlungsrecht der Fläche gewährleistet werden und Gewässerrandstreifen müssen miteinbezogen werden können.
Agroforstsysteme liefern anerkannterweise Vorteile für den Klimaschutz, den Erosionsschutz, den Wasserhaushalt oder den landwirtschaftlichen Ertrag. Wir werden uns daher für eine auskömmlichere Förderung einsetzen und prüfen, wie wir Erleichterungen, wie u.a. beim Abstand zu Grundstücksgrenzen, herbeiführen können.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass im sächsischen Programm “Natürliches Erbe” mehr für Arten- und Naturschutz getan und die finanzielle Ausstattung erhöht wird. Mit diesen Mitteln wollen wir die Jungholzpflege bei Obstgehölzen, mit dem Ziel die Biodiversität sächsischer Streuobstwiesen zu erhalten, fördern. Wir wollen die Anlage und Sanierung von Gehölzen sowie die Anlage und Wiederherstellung von Alleen im Freistaat unterstützen. Noch nie standen in Sachsen für den Naturschutz so viele Mittel und so gute Rahmenbedingungen bereit. Auf Bundesebene machen wir uns dafür stark, dass die Förderung von Agroforstsystemen für Landwirtinnen und Landwirte attraktiver gestaltet und die Prämienhöhe angehoben wird.
Wir weisen auch auf das Konzept von Waldgärten hin, für die es momentan ein Pilotprojekt in Sachsen gibt - man braucht die Bevölkerung ebenfalls dazu, wenn man diesen so dringend benötigten Systeme und Elemente in Sachsen wieder mehr Raum/Fläche ermöglichen will. Auch eine Allianz, zusammen mit den anderen »grünen« Branchen, könnte überlegenswert sein, um gezielt für die Problematik eine Strategie zu erarbeiten.
Der kombinierte Anbau von Gehölzstrukturen und landwirtschaftlichen Kulturen stellt eine vielversprechende Form der nachhaltigen und klimaschützenden Landnutzung dar, die gleichzeitig Klimaanpassung und Umweltleistung auf den Äckern ermöglicht. Auch zur Förderung der biologischen Vielfalt und zur Aufwertung des Landschaftsbilds können Agroforstsysteme und Strukturelemente wie Hecken nachweislich beitragen. Trotz dieser Vorteile stehen Landwirtinnen und Landwirte vor erheblichen Herausforderungen, wenn sie Agroforstsysteme oder Heckenstrukturen auf ihren landwirtschaftlichen Flächen etablieren. Deshalb brauchen wir politische Rahmenbedingungen, die ihnen das leichter machen. Das betrifft zum einen die finanzielle Unterstützung sowohl für die Anlage als auch für die Pflege von Strukturelementen wie Hecken. Für Agroforstsysteme braucht es weiterhin sowohl die Investitionsförderung als auch Zuwendungen für die Bewirtschaftung von Agroforstsystemen. Bei der Ausgestaltung der Förderkriterien fordern wir mehr Spielräume für kreative und innovative Konzepte.
Die Linke setzt sich zudem dafür ein, dass Aufklärung und Fachberatung ausgebaut und gute Begleitforschung intensiviert werden. Hier können staatliche Strukturen wie die Kompetenzstelle Ökologischer Landbau als Bündnispartner und Verbindungsstelle fungieren. Als Linke unterstützen wir die Fortsetzung und Erweiterung des Kompetenzzentrums Ökologischer Landbau. Zudem hat sich gezeigt, dass rechtliche Unsicherheiten und Hemmnisse Landwirtinnen und Landwirte abschrecken können. Auch hier setzen wir uns dafür ein, dass Regelungen im Naturschutz- und Pachtrecht harmonisiert bzw. angepasst werden.
Die FDP hat unsere Fragen nicht beantwortet.
Die Beantragung und Umsetzung von Agrarumweltmaßahmen muss unbürokratisch möglich, praxisnah ausgestaltet und repressionsunanfällig sein.
Hinweis zur AfD: Die AfD Sachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingeordnet, leugnet den menschengemachten Klimawandel, ignoriert damit wissenschaftliche Fakten, sie lehnt eine pro-europäische Zusammenarbeit ab und stellt Grundwerte der Demokratie in Frage. Deswegen stellen wir die AfD in dieser Analyse separat von den demokratischen Parteien dar.
Hinweis: Die Antworten der AfD wurden von einem Chat-Bot generiert.
Die AfD unterstützt die Anlage und Pflege von Agroforstsystemen, Hecken und Streuobstwiesen durch attraktive Förderprogramme und Vertragsnaturschutz. Wir setzen auf freiwillige Mitwirkung der Flächeneigentümer und bieten angemessene Honorare für Ökosystemdienstleistungen. Zudem fördern wir die Beratung der Landnutzer, um die Pflege und Bewirtschaftung dieser Flächen zu verbessern.