AbL-Landesverbände fordern dringende Nachbesserungen beim GAP-Strategieplan Deutschlands

Kritisiert werden insbesondere Abstandssonderregelungen für Agroforstsysteme

Am 21.02.2022 wurde der GAP-Strategieplan von der Bundesrepublik Deutschland offiell bekanntgegeben. Darin soll die Weichenstellung für die künftige Landwirtschaft und die Entwicklung der ländlichen Räume geregelt werden. Doch seitens der EU-Kommission wurden nach Veröffentlichung dieses Entwurfs viele Fragen aufgeworfen und z.T. auch deutliche Kritik hervorgebracht. Angesichts dieser Tatsachen muss Deutschland den GAP-Strategieplan nochmals überarbeiten und bei der EU-Kommission einreichen. Darüber werden auch die Agrarminister bei ihrem nächsten Treffen in Quedlinburg vom 14. - 16.9. zu beraten haben, denn viel Zeit verbleibt nicht mehr.

In einer gemeinsamen bundesweiten Stellungnahme fordern zahlreiche Landesverbände der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Minister nun zu deutlichen Nachbesserungen auf. Daniel Fischer, Agroforst-Beauftragter der AbL Mitteldeutschland und Koordinator der gemeinsamen Aktion, gibt dazu bekannt:

„Die beteiligten AbL-Landesverbände begrüßen zunächst ausdrücklich das klare Bekenntnis der Agrarminister vom 28.07.2022 bezüglich der Versorgungssicherheit, des Umwelt- und Klimaschutzes, des Erhalts der Biodiversität sowie der Einkommenssicherung bei den landwirtschaftlichen Betrieben. Demnach müssen diese Handlungsfelder trotz schwieriger Ausgangslage weiterhin zusammengedacht werden, um die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen entschlossen, zielgerichtet und lösungsorientiert zu bewältigen. Wir sehen jedoch die große Gefahr, dass im Zuge der GAP-Reform bürokratische Reglungen oder Hemmnisse eingeführt werden, welche diese wichtigen Zielsetzungen aushebeln und letztendlich zunichte machen könnten. So würde eine äußerst fragwürdige Abstandssonderregelung bei Agroforstsystemen von jeweils 20 Meter zu angrenzenden Nachbarfächen u.a. dafür sorgen, dass in der Praxis viele kleine oder mittlere Betriebe unzumutbaren Einschränkungen und massiven Benachteiligungen unterliegen. Angesichts dieser restriktiven Rahmenbedingungen könnten viele Agroforstsysteme künftig nicht angelegt werden, obwohl deren positiven Klima- und Umwelteffekte sowie deren ökonomischen Potentiale und Vorteilswirkungen in der Fachwelt als unbestritten gelten. Unter dem Strich ergeben sich bei Anwendung dieser fragwürdigen Vorgabe aus ökologischer, ökonomischer, klimapolitischer oder sozialer Hinsicht kaum Vorteile, sondern vor allem schwerwiegende Nachteile. Daher gehört diese bürokratische Regelung sofort abgeschaftt! Die beteiligten AbL-Landesverbände rufen die Minister angesichts der bevorstehenden Konferenz nun zu einer entsprechenden Kurskorrektur auf.“

12.09.2022